wulfman hat geschrieben:kann von euch jemand einschätzen, wie erfolgsversprechend/lohnend eine anzeige oä wäre, was ich machen müsste (ausland?) und ob für mich ein (finanzielles) risiko bestände?
Du gehst zur Polizei, gibst eine Anzeige wg. Betrugsverdachts auf, und läßt den Staatsanwalt ermitteln. Soweit kostet das gar nichts. Der Staatsanwalt wird dann das Ermittlungsergebnis mitteilen sowie entweder das Verfahren einstellen, oder - soweit die ermittelte Beweislage das zuläßt - aus öffentlichem Interesse einen Strafantrag bei Gericht stellen. Kommt es dann zur Gerichtsverhandlung, so berührt das nur den strafrechtlichen Teil der Geschichte (Betrug), es klagt also der Staatsanwalt stellvertretend für das Volk den mutmaßlichen Betrüger an. Das Prozeßrisiko liegt einzig beim Staat.
Wird der Beklagte verurteilt, stehen die Aussichten für eine Zivilklage günstig. Dann könntest Du also zum Anwalt gehen und sagen: Ich will mein Geld zurück, der Mann ist auch schon als Betrüger verurteilt worden! Der wird dann versuchen, das Geld auf dem Wege der außergerichtlichen Einigung oder ggf. über den Weg der Zivilklage zurückzubekommen. Das Prozeßrisiko für die Zivilklage liegt dann aber bei Dir.
Recht haben und recht bekommen sind aber nicht nur grammatikalisch zwei verschiedene Dinge. Erstens könnte die Staatsanwaltschaft nur flüchtig ermitteln lassen und ggf. das Verfahren aus Mangel an einem hinreichenden Tatverdacht einstellen. Zweitens könnte ein mögliches Strafverfahren nicht zur Verurteilung führen oder auf dem weiteren Rechtsweg keinen Bestand haben. Drittens dauert es mindestens zwei Jahre, bis es zur Gerichtsverhandlung mit Urteil käme - bei Anfechtung des Urteils können leicht fünf Jahre und mehr ins Land gehen. Daraus ergibt sich, daß Du vielleicht unabhängig von den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft direkt den zivilen Klageweg beschreiten möchtest. In diesem Fall hättest Du das Prozeßrisiko zu tragen. Selbst wenn es Dir gelänge, eine Verurteilung zu erreichen, ist damit noch nicht geklärt, ob der Beklagte auch das Geld hat, um Dich und Deinen Anwalt sowie die Gerichtsgebühren auszubezahlen. In welchem Falle alles erst mal an Dich geschickt würde. Du hättest dann einen Rechtstitel, mit dem Du ggf. einen Gerichtsvollzieher beauftragen könntest. Dazu muß der Gerichtsvollzieher aber den Verurteilten ausfindig machen können (was u.U. nicht so einfach ist, wenn sich dieser unter fieser Mißachtung der Meldegesetze in Deutschland einfach einen neuen Wohnsitz sucht, ohne sich beim alten abzumelden). Dann mußt Du alle zwei Jahre den Versuch unternehmen, neu pfänden zu lassen. In welchem Fall alle aufgelaufenen Gebühren und der Dir zustehende Betrag mit 6% verzinst werden dürfen und dreißig Jahre Gültigkeit behalten (zwanzig? fünfzig? Ziemlich lange, jedenfalls). Tust Du das nicht, verliert der Pfändungstitel nach 10 Jahren seine Gültigkeit und darf auch nicht aufgezinst werden.
Soweit die kleine Rechtsberatung. Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Bestimmt habe ich an der einen oder anderen Stelle Unsinn erzählt. Aber ich stelle ja auch keine Rechnung deswegen und warne ausdrücklich davor, mir Glauben zu schenken.