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ebay-probleme

Mo, 13. Okt 2003, 19:12

so, endlich hat es mich auch einmal erwischt - geld überwiesen, päckchen kommt nicht (netgear router). auf emails scheint er im moment nicht zu reagieren, wollte also anrufen - nur kann ich seine telefonnummer nicht herausfinden.
hat von euch jemand eventuell eine telefonbuch-cd für deutschland, bei der man eine nummer zu einer adresse suchen kann, ohne den namen angeben zu müssen?
telefonbuch.de bietet diese option leider nicht.

und falls irgendwer ohnehin nach mannheim will: einfach in der mosbacher str. 4a vorbeischauen und schöne grüße von mir ausrichten.

mfg
wulfman

PS.: betrag: 66€ - wenn es mehr gewesen wäre, hätte ich es nicht im vorhinein überwiesen. seit 22.9 habe ich nichts mehr gehört. :(
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Mo, 13. Okt 2003, 22:18

Hm ich glaube das Suchen ohne Namen ging nur mit sehr alten Telefonbuch-CDs. Das hat man wegen Missbrauch dann irgendwann geändert. Ich werd mal schaun ob ich so ne alte Version noch auftreiben kann. Übrigens habe ich auch mal 4 Wochen gewartet und dann kam es doch. Der Kerl hatte es immer wieder vergessen :roll:. Hoffnung besteht also noch...

cu
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Di, 14. Okt 2003, 08:56

Wie lange wartest Du denn jetzt schon auf das Päckchen bzw. auf Antwort per E-Mail. Manche sind echt tranfunzelig!
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Di, 14. Okt 2003, 16:25

auktion wurde am 20.9 geendet, am 22.9 hatte ich die bankdaten. seitdem funkstille.

mfg
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Mi, 15. Okt 2003, 08:14

Das ist allerdings schon extrem.

Um was ging es denn ?
66 war der Preis? das ist aber auch schon zuviel um es einfach abzuschreiben.
Wenn er sich gar nicht meldet kannst Du ihn anzeigen, zumindest müßte die Polizei seinen Namen dann rausfinden können. Wenn Du einen netten Polizisten erwischst...
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Re: ebay-probleme

Mi, 15. Okt 2003, 15:50

wulfman hat geschrieben:
so, endlich hat es mich auch einmal erwischt - geld überwiesen, päckchen kommt nicht (netgear router). auf emails scheint er im moment nicht zu reagieren, wollte also anrufen - nur kann ich seine telefonnummer nicht herausfinden.
hat von euch jemand eventuell eine telefonbuch-cd für deutschland, bei der man eine nummer zu einer adresse suchen kann, ohne den namen angeben zu müssen?
telefonbuch.de bietet diese option leider nicht.


Damit musst Du echt aufpassen, das ist verboten worden! WEnn das rauskommt, dass Du die Nummer mit nem Uralten Progi rausgefunden hast, dass diese umgekehrte Funktion noch hat, gibt's auffe Nuss. Man darf auch nicht mehr mit der Nummer alleine die Adresse rausfinden, soweit ich weiß.

Du kannst Dich aber an Ebay wenden, wenn's denn wirklich zu lange dauert, dann nehmen die ihn in die Mangel, zumindest wenn Du alles nach deren Anweisung gemacht hast...
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Mi, 15. Okt 2003, 16:05

Dann hat er eben unter der Adresse selber nachgeschaut, das ist nicht verboten. Müssen Sie ihm erstmal das gegenteil beweisen.
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Mi, 15. Okt 2003, 16:49

Komisch das es immer noch Programme am Markt gibt, die genau das machen (z.B. Klicktel oder D-Info?). Also malt nicht gleich den Teufel an die Wand...

mfg
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Mi, 15. Okt 2003, 17:08

Ich würde auf jeden Fall den offiziellen Weg gehen, den eBay vorschlägt. eBay hat eigentlich für alle denkbaren größeren Mißbrauchsfälle vorgefertigte Formulare.

Ich hatte mal das Problem, dass der Gewinner der Auktion einfach nicht gezahlt hat (was bei einem Erlös von 300DM nicht schön war). Letzten Endes habe ich dann von eBay die Gebühren erstattet bekommen und der Käufer wurde gebannt (passiert bei drei Verwarnungen, meine war die dritte). Hat zwar alles etwas gedauert (man muss diverse Fristen einhalten etc), aber letzten Endes war kein finanzieller Schaden erstanden.

Also: schau auf jeden Fall bei eBay nach und leite die entsprechenden Schritte ein.
 
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Do, 16. Okt 2003, 16:13

Abdiel hat geschrieben:
Komisch das es immer noch Programme am Markt gibt, die genau das machen (z.B. Klicktel oder D-Info?). Also malt nicht gleich den Teufel an die Wand...



ja, aber guck Dir mal die Version an, wahrscheinlich von 1995 oder so. Du darfst nicht anhand einer Telefonnr. öffentlich den Namen und die Adresse Preisgeben.
Außerdem gibt's auch allerhand legales, dessen Benutzung wiederrum Illegal ist!! bäh :green:
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Fr, 17. Okt 2003, 07:44

Aber sag mal, wenn Du das Geld überwiesen hast mußt Du doch eigentlich den Namen mit der Bankverbindung bekommen haben, oder?
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Fr, 17. Okt 2003, 09:41

ja, der mensch heißt Daniel Moritz und hat ein Konto bei der deutschen bank.

nur wird eben dieser daniel moritz nicht im telefonbuch geführt - warum auch immer. kann die wohnung seiner freundin sein, eine WG,...

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Sa, 15. Nov 2003, 21:42

habe es aufgegeben und einen antrag bei ebay gestellt, wenn alles glatt geht, bekomme ich bis auf 25€ den betrag zurück.

kann von euch jemand einschätzen, wie erfolgsversprechend/lohnend eine anzeige oä wäre, was ich machen müsste (ausland?) und ob für mich ein (finanzielles) risiko bestände?

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wulfman hat geschrieben:
kann von euch jemand einschätzen, wie erfolgsversprechend/lohnend eine anzeige oä wäre, was ich machen müsste (ausland?) und ob für mich ein (finanzielles) risiko bestände?

Du gehst zur Polizei, gibst eine Anzeige wg. Betrugsverdachts auf, und läßt den Staatsanwalt ermitteln. Soweit kostet das gar nichts. Der Staatsanwalt wird dann das Ermittlungsergebnis mitteilen sowie entweder das Verfahren einstellen, oder - soweit die ermittelte Beweislage das zuläßt - aus öffentlichem Interesse einen Strafantrag bei Gericht stellen. Kommt es dann zur Gerichtsverhandlung, so berührt das nur den strafrechtlichen Teil der Geschichte (Betrug), es klagt also der Staatsanwalt stellvertretend für das Volk den mutmaßlichen Betrüger an. Das Prozeßrisiko liegt einzig beim Staat.
Wird der Beklagte verurteilt, stehen die Aussichten für eine Zivilklage günstig. Dann könntest Du also zum Anwalt gehen und sagen: Ich will mein Geld zurück, der Mann ist auch schon als Betrüger verurteilt worden! Der wird dann versuchen, das Geld auf dem Wege der außergerichtlichen Einigung oder ggf. über den Weg der Zivilklage zurückzubekommen. Das Prozeßrisiko für die Zivilklage liegt dann aber bei Dir.

Recht haben und recht bekommen sind aber nicht nur grammatikalisch zwei verschiedene Dinge. Erstens könnte die Staatsanwaltschaft nur flüchtig ermitteln lassen und ggf. das Verfahren aus Mangel an einem hinreichenden Tatverdacht einstellen. Zweitens könnte ein mögliches Strafverfahren nicht zur Verurteilung führen oder auf dem weiteren Rechtsweg keinen Bestand haben. Drittens dauert es mindestens zwei Jahre, bis es zur Gerichtsverhandlung mit Urteil käme - bei Anfechtung des Urteils können leicht fünf Jahre und mehr ins Land gehen. Daraus ergibt sich, daß Du vielleicht unabhängig von den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft direkt den zivilen Klageweg beschreiten möchtest. In diesem Fall hättest Du das Prozeßrisiko zu tragen. Selbst wenn es Dir gelänge, eine Verurteilung zu erreichen, ist damit noch nicht geklärt, ob der Beklagte auch das Geld hat, um Dich und Deinen Anwalt sowie die Gerichtsgebühren auszubezahlen. In welchem Falle alles erst mal an Dich geschickt würde. Du hättest dann einen Rechtstitel, mit dem Du ggf. einen Gerichtsvollzieher beauftragen könntest. Dazu muß der Gerichtsvollzieher aber den Verurteilten ausfindig machen können (was u.U. nicht so einfach ist, wenn sich dieser unter fieser Mißachtung der Meldegesetze in Deutschland einfach einen neuen Wohnsitz sucht, ohne sich beim alten abzumelden). Dann mußt Du alle zwei Jahre den Versuch unternehmen, neu pfänden zu lassen. In welchem Fall alle aufgelaufenen Gebühren und der Dir zustehende Betrag mit 6% verzinst werden dürfen und dreißig Jahre Gültigkeit behalten (zwanzig? fünfzig? Ziemlich lange, jedenfalls). Tust Du das nicht, verliert der Pfändungstitel nach 10 Jahren seine Gültigkeit und darf auch nicht aufgezinst werden.

Soweit die kleine Rechtsberatung. Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Bestimmt habe ich an der einen oder anderen Stelle Unsinn erzählt. Aber ich stelle ja auch keine Rechnung deswegen und warne ausdrücklich davor, mir Glauben zu schenken. ;)
 
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So, 16. Nov 2003, 00:30

Ohne Nachkarten zu wollen belegt der vorliegende Fall meine Meinung, daß sich eBay nicht lohnt. Man spart fünfmal je fünf Euro gegenüber dem Ladengeschäft, und verliert beim sechsten Mal 25. Zu den 25 Euro Totalverlust gesellt sich der Ärger und der Arbeitsaufwand. Das Ladengeschäft ist demgegenüber genauso teuer, aber ärgerfrei.

Selbst wenn man eBay Glauben schenkt, daß nur 2% aller Transaktionen Unregelmäßigkeiten aufweisen (und es gibt Gründe, das nicht zu tun): In Summe denke ich, daß die Transaktionen insgesamt nur 10% Ersparnis bieten, und jene 10% werden durch die Betrugsfälle aufgefressen.
Natürlich gibt es spektakuläre Einzelfälle - der 30.000.-?-Passat für 1? Startgebot und Zuschlag - aber es gibt sehr viele Fälle, wo die Bieterschlacht am Ende einen geringfügig höheren Preis als im Laden ergibt, und die meisten bleiben nur knapp unter dem gewöhnlichen Straßenpreis. eBay ist nur deswegen interessant, weil es einen zusätzlichen Absatzmarkt für Ramsch schafft, der bislang nur Flohmärkten mit ihren sehr begrenzten Marktgrößen vorbehalten war.

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