Frogo hat geschrieben:Die Telekom hat es geschafft, die letzten September durchgeführte Gebührenerhöhung für einen ISDN-Anschluß inkl. DSL bei uns vergessen auch anzuwenden, so dass wir bis einschließlich letzten Monat noch die alte Grundgebühr gezahlt haben. Ich selbst hätte es gar nicht gemerkt, wenn sie uns nicht neulich einen Brief geschickt hätten, in dem sie uns diesen Fehler mitteilen, und dass bei der nächsten Telefonrechnung der bereinigte Grundpreis lt. AGB in Rechnung gestellt wird. Ich verstand das so, dass sie halt ab jetzt die korrekte Gebühr abheben werden, aber dem war nicht so...
Heute kam nämlich die aktuelle Rechnung bei mir an, und sie verlangen da jetzt rückwirkend ab dem 1.1.03 die erhöhte Gebühr, was unerwartete Mehrkosten in Höhe von 29,58€ nach sich zieht. Meine Frage jetzt: dürfen die das überhaupt? Ich möchte da nämlich gerne anrufen und mich beschweren (war schließlich deren Fehler, dann müssen sie damit leben), habe aber keine Lust gleich als erste Antwort zu erfahren, dass das rechtlich einwandfrei ist und sie z.B. problemlos zu wenig geforderte Gebühr bis zu 6 Monate nachträglich einfordern können. Kennt sich da zufällig jemand etwas aus?
Kommentare a la "ich finde" o.ä. kann ich dabei aber leider nicht gebrauchen, ich brauche schon fundiertes Wissen
Hi !
Du musst meiner Meinung nach den nachgeforderten Betrag zahlen, da die Gebührenerhöhung Dir ordentlich mitgeteilt wurde bzw. hinlänglich bekannt ist/war. Es wurde nur aufgrund eines EDV-Fehlers (nehme ich jetzt mal an) vergessen diese mit einzuziehen. Das o. g. trifft natürlich nur zu, wenn Du am Lastschrifteneinzugsverfahren teilnimmst. Sofern Du die Rechnungen überweist hättest Du für meine Begriffe angemahnt werden müssen. Wie es dann aussieht, weiss ich nicht. Ich glaube aber nicht, dass siche ein Rechtsstreit mit der Telekom wegen 29,58 lohnt, musst Du selber wissen. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du Dich ja mal beraten lassen. Ansonsten würde ich den Betrag zahlen.
Wenn Du die Summe nicht mit einem Mal leisten kannst, bitte einfach um Ratenzahlung. (z.B. 3x 10 EUR). Das werden die bestimmt nicht ablehnen, da die Nachzahlung aufgrund ihres Fehlers entstanden ist.
Ich habe auch ein rechtliches Problem (sorry Frogo):
Ich habe einen zwei Jahresvertrag über eine unbegrentze DSL-Flatrate bei der Berlikomm. Die Auftragsbestätigung kam Anfang 06/03, am 03.06.2003. Angeschlossen wurde ich am 18.06.2003. Bevor ich den Kundenauftrag unterschrieben habe, hatte mir eine Dame am Telefon gesagt, das ich als Altkunde noch in den Genuss der unbegrenzten Flatrate komme. Und das nur bei Neukunden per Volumen abgerechnet wird. So lautet auch mein Vertrag. Am 30.06.2003 (!), also 12 Tage nachdem ich angeschlossen wurde, kam ein Schreiben, dass
alle Kunden per 01.10.2003 auf Volumenabrechnung (automatisch erstmal auf 10 GB alternativ geht auch 20 GB ist aber dann teurer, und 5 GB)umgestellt werden.
Wobei mich ein Volumen von 20 GB EUR 4,80 mehr kosten würde als die unbegrenzte Flat = in meinen Augen der volle Abzug und Wucher.
Ich habe selbstverständlich erbost da angerufen und auf, die Einhaltung meines Zweijahresvertrages bestanden. Es kam als Antwort, dass mir aufgrund der Umstellung ein Sonderkündigungsrecht zusteht, aber dass ich sofern ich nicht kündige, ab 01.10.2003 auf 10 GB umgestellt werde. Was anderes ist nicht drin. Nach dem Motto: Friss oder stirb.
Als ich darauf hinwies, dass es noch andere Anbieter gibt, kam als Antwort:
"Sie dürfen nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Telekomm hätte eine geringere Bandbreite usw. und sie könne ja auch nichts dafür... blah blah blah."
Ist das rechtens: 12 Tage nachdem ich angeschlossen wurde, die Vertragsbestandteile so zum Nachteil des Kundens umzustellen?
Da ich ansonsten sehr zufrieden bin (geht echt ab wie Schmidts Katze), möchte ich jetzt erstmal auschecken, ob ich mit den 10 GB hinkomme. Wahrscheinlich ja, ich wüsste gar nicht, was ich mir alles saugen soll, um das Volumen auszunutzen. Ärgerlich ist es trotzdem.
Edit
Hat jemand eine Ahnung was ca. für Traffic beim Gamen anfällt? So wenn ich eine Stunde ET zocke, sind das Bytes oder Megabytes? Habe leider keine Ahnung.
Edit
Hardbern