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An die Rechtsexperten unter Euch...

Fr, 4. Jul 2003, 09:52

Die Telekom hat es geschafft, die letzten September durchgeführte Gebührenerhöhung für einen ISDN-Anschluß inkl. DSL bei uns vergessen auch anzuwenden, so dass wir bis einschließlich letzten Monat noch die alte Grundgebühr gezahlt haben. Ich selbst hätte es gar nicht gemerkt, wenn sie uns nicht neulich einen Brief geschickt hätten, in dem sie uns diesen Fehler mitteilen, und dass bei der nächsten Telefonrechnung der bereinigte Grundpreis lt. AGB in Rechnung gestellt wird. Ich verstand das so, dass sie halt ab jetzt die korrekte Gebühr abheben werden, aber dem war nicht so...

Heute kam nämlich die aktuelle Rechnung bei mir an, und sie verlangen da jetzt rückwirkend ab dem 1.1.03 die erhöhte Gebühr, was unerwartete Mehrkosten in Höhe von 29,58€ nach sich zieht. Meine Frage jetzt: dürfen die das überhaupt? Ich möchte da nämlich gerne anrufen und mich beschweren (war schließlich deren Fehler, dann müssen sie damit leben), habe aber keine Lust gleich als erste Antwort zu erfahren, dass das rechtlich einwandfrei ist und sie z.B. problemlos zu wenig geforderte Gebühr bis zu 6 Monate nachträglich einfordern können. Kennt sich da zufällig jemand etwas aus?

Kommentare a la "ich finde" o.ä. kann ich dabei aber leider nicht gebrauchen, ich brauche schon fundiertes Wissen :)
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Hardbern
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Re: An die Rechtsexperten unter Euch...

Fr, 4. Jul 2003, 10:43

Frogo hat geschrieben:
Die Telekom hat es geschafft, die letzten September durchgeführte Gebührenerhöhung für einen ISDN-Anschluß inkl. DSL bei uns vergessen auch anzuwenden, so dass wir bis einschließlich letzten Monat noch die alte Grundgebühr gezahlt haben. Ich selbst hätte es gar nicht gemerkt, wenn sie uns nicht neulich einen Brief geschickt hätten, in dem sie uns diesen Fehler mitteilen, und dass bei der nächsten Telefonrechnung der bereinigte Grundpreis lt. AGB in Rechnung gestellt wird. Ich verstand das so, dass sie halt ab jetzt die korrekte Gebühr abheben werden, aber dem war nicht so...

Heute kam nämlich die aktuelle Rechnung bei mir an, und sie verlangen da jetzt rückwirkend ab dem 1.1.03 die erhöhte Gebühr, was unerwartete Mehrkosten in Höhe von 29,58€ nach sich zieht. Meine Frage jetzt: dürfen die das überhaupt? Ich möchte da nämlich gerne anrufen und mich beschweren (war schließlich deren Fehler, dann müssen sie damit leben), habe aber keine Lust gleich als erste Antwort zu erfahren, dass das rechtlich einwandfrei ist und sie z.B. problemlos zu wenig geforderte Gebühr bis zu 6 Monate nachträglich einfordern können. Kennt sich da zufällig jemand etwas aus?

Kommentare a la "ich finde" o.ä. kann ich dabei aber leider nicht gebrauchen, ich brauche schon fundiertes Wissen :)



Hi !

Du musst meiner Meinung nach den nachgeforderten Betrag zahlen, da die Gebührenerhöhung Dir ordentlich mitgeteilt wurde bzw. hinlänglich bekannt ist/war. Es wurde nur aufgrund eines EDV-Fehlers (nehme ich jetzt mal an) vergessen diese mit einzuziehen. Das o. g. trifft natürlich nur zu, wenn Du am Lastschrifteneinzugsverfahren teilnimmst. Sofern Du die Rechnungen überweist hättest Du für meine Begriffe angemahnt werden müssen. Wie es dann aussieht, weiss ich nicht. Ich glaube aber nicht, dass siche ein Rechtsstreit mit der Telekom wegen 29,58 lohnt, musst Du selber wissen. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du Dich ja mal beraten lassen. Ansonsten würde ich den Betrag zahlen.

Wenn Du die Summe nicht mit einem Mal leisten kannst, bitte einfach um Ratenzahlung. (z.B. 3x 10 EUR). Das werden die bestimmt nicht ablehnen, da die Nachzahlung aufgrund ihres Fehlers entstanden ist.


Ich habe auch ein rechtliches Problem (sorry Frogo):

Ich habe einen zwei Jahresvertrag über eine unbegrentze DSL-Flatrate bei der Berlikomm. Die Auftragsbestätigung kam Anfang 06/03, am 03.06.2003. Angeschlossen wurde ich am 18.06.2003. Bevor ich den Kundenauftrag unterschrieben habe, hatte mir eine Dame am Telefon gesagt, das ich als Altkunde noch in den Genuss der unbegrenzten Flatrate komme. Und das nur bei Neukunden per Volumen abgerechnet wird. So lautet auch mein Vertrag. Am 30.06.2003 (!), also 12 Tage nachdem ich angeschlossen wurde, kam ein Schreiben, dass alle Kunden per 01.10.2003 auf Volumenabrechnung (automatisch erstmal auf 10 GB alternativ geht auch 20 GB ist aber dann teurer, und 5 GB)umgestellt werden.

Wobei mich ein Volumen von 20 GB EUR 4,80 mehr kosten würde als die unbegrenzte Flat = in meinen Augen der volle Abzug und Wucher.

Ich habe selbstverständlich erbost da angerufen und auf, die Einhaltung meines Zweijahresvertrages bestanden. Es kam als Antwort, dass mir aufgrund der Umstellung ein Sonderkündigungsrecht zusteht, aber dass ich sofern ich nicht kündige, ab 01.10.2003 auf 10 GB umgestellt werde. Was anderes ist nicht drin. Nach dem Motto: Friss oder stirb.

Als ich darauf hinwies, dass es noch andere Anbieter gibt, kam als Antwort:
"Sie dürfen nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Telekomm hätte eine geringere Bandbreite usw. und sie könne ja auch nichts dafür... blah blah blah."

Ist das rechtens: 12 Tage nachdem ich angeschlossen wurde, die Vertragsbestandteile so zum Nachteil des Kundens umzustellen?

Da ich ansonsten sehr zufrieden bin (geht echt ab wie Schmidts Katze), möchte ich jetzt erstmal auschecken, ob ich mit den 10 GB hinkomme. Wahrscheinlich ja, ich wüsste gar nicht, was ich mir alles saugen soll, um das Volumen auszunutzen. Ärgerlich ist es trotzdem.

Edit
Hat jemand eine Ahnung was ca. für Traffic beim Gamen anfällt? So wenn ich eine Stunde ET zocke, sind das Bytes oder Megabytes? Habe leider keine Ahnung.
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Re: An die Rechtsexperten unter Euch...

Fr, 4. Jul 2003, 11:01

Hardbern hat geschrieben:
Ist das rechtens: 12 Tage nachdem ich angeschlossen wurde, die Vertragsbestandteile so zum Nachteil des Kundens umzustellen?


Die Sache riecht etwas merkwürdig, ;-) aber da sie dir ein Sonderkündigungsrecht (tolles Wort) einräumen, denke ich mal, dass die Sache rechtlich in Ordnung gehen dürfte (sorry, aber was besseres kann ich dir auch nicht bieten...).

Da ich ansonsten sehr zufrieden bin (geht echt ab wie Schmidts Katze), möchte ich jetzt erstmal auschecken, ob ich mit den 10 GB hinkomme. Wahrscheinlich ja, ich wüsste gar nicht, was ich mir alles saugen soll, um das Volumen auszunutzen. Ärgerlich ist es trotzdem.


Wenn du kein extrem gieriger Downloader bist, solltest du mit 10 GB im Monat eigentlich locker hinkommen. Mein Zugang hat eine Beschränkung auf 5 GB, und die hab ich bisher nicht mal annähernd angekratzt.
 
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@hardbern: Wahrscheinlich hat es sich bei der unbegrenzten Flatrate um eine Marketingaktion gehandelt, um erstmal in den Markt reinzukommen oder die hatten sich einfach verkalkuliert, was den Traffic angeht und können deshalb ihre Kosten nicht mehr decken. Da es alle Kunden betrifft und sie dir aber ein Sonderkündigungsrecht auf deinen alten Vertrag eingeräumt haben, müsste das in Ordnung gehen.

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Re: An die Rechtsexperten unter Euch...

Fr, 4. Jul 2003, 11:27

fflood hat geschrieben:

Wenn du kein extrem gieriger Downloader bist, solltest du mit 10 GB im Monat eigentlich locker hinkommen. Mein Zugang hat eine Beschränkung auf 5 GB, und die hab ich bisher nicht mal annähernd angekratzt.


Seit ich die Flat habe, sauge ich mir aber auch jeden Scheiss. :-)

Diverse Demos, die kurz nach dem auschecken, gleich wieder gelöscht werden. Sehe mir Videos an usw. Sprich :alles das, was ich früher nicht machen konnte bzw. wollte. Da kommt bestimmt was zusammen. Aber ob es über 10 GB sind kann ich jetzt noch nicht sagen. Muss erstmal DSL-Erfahrungswerte sammeln.

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Naja, du kannst ja mal spaßeshalber ausrechnen, wie lange du downloaden müsstest, um 10 GB zusammen zu bekommen. :lol:
 
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Re: An die Rechtsexperten unter Euch...

Fr, 4. Jul 2003, 11:51

Hardbern hat geschrieben:
Du musst meiner Meinung nach den nachgeforderten Betrag zahlen, da die Gebührenerhöhung Dir ordentlich mitgeteilt wurde bzw. hinlänglich bekannt ist/war. Es wurde nur aufgrund eines EDV-Fehlers (nehme ich jetzt mal an) vergessen diese mit einzuziehen.

Naja, auf der Rechnung selbst stand ja auch immer der alte Betrag, sie haben also nicht weniger abgebucht als auf der Rechnung stand, sondern die Rechnung war schon immer fehlerhaft.
Das o. g. trifft natürlich nur zu, wenn Du am Lastschrifteneinzugsverfahren teilnimmst. Sofern Du die Rechnungen überweist hättest Du für meine Begriffe angemahnt werden müssen.

Ich mache Lastschrift, aber selbst wenn nicht: Wie hätten sie mich anmahnen können, wenn ich immer korrekt die Rechungssumme überwiesen hätte?
Wie es dann aussieht, weiss ich nicht. Ich glaube aber nicht, dass siche ein Rechtsstreit mit der Telekom wegen 29,58 lohnt, musst Du selber wissen. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du Dich ja mal beraten lassen. Ansonsten würde ich den Betrag zahlen.

Hmm... hat jemand anderes zufällig noch Infos zu so einem Problem? Leisten können wir uns das noch, so ist das nicht, es geht halt um's Prinzip.

Zu deinem Problem: Ich selbst habe einst von der Telekom-Flatrate (das Wort Flatrate impliziert doch eigentlich die unbegrenzte Nutzung, oder? Sonst ist es doch keine Flatrate mehr) zu einem Volumentarif gewechselt (5GB), als die Telekom die Gebühr auf 30€ erhöht hatte. Jetzt zahle ich 15€ und habe die 5GB nicht mal ansatzweise jemals angekratzt. Und selbst falls es mir doch mal passieren sollte: Da zahle ich lieber mal die 0,5 Ct/MB, anstatt grundsätzlich die höhere Grundgebühr zu zahlen. Falls du also nicht wirklich extensiv Demos und Videos saugst ohne Ende (also täglich >300MB) solltest du mit den 10GB mehr als auskommen. Das Spielen selber verbraucht nämlich kaum Volumen.
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Fr, 4. Jul 2003, 13:03

"Naja, auf der Rechnung selbst stand ja auch immer der alte Betrag, sie haben also nicht weniger abgebucht als auf der Rechnung stand, sondern die Rechnung war schon immer fehlerhaft. "

Das habe ich dann falsch verstanden bzw. nicht so richtig geschnallt, wenn es so ist, dass sie Dir eine falsche Rechnung geschickt haben würde ich mich mal juristisch beraten lassen.

Aber grundsätzlich geht auch eine rückwirkende Anpassung. Ich arbeite z. B. bei einer Wohnungsbaugesellschaft. Bei uns laufen auch rückwirkende Mieterhöhungen, teilw. fast ein Jahr rückwirkend. Und das ist alles selbstverständlich legal bzw. im 'Rahmen der Gesetze. Die Mieter müssen dann wie Du nachzahlen.

Wie das bei Grundgebühren von Telekommunikationsgesellschaften ist, kann ich leider nicht sagen.

Wie gesagt am besten lässt Du dich mal beraten. Hilft Dir jetzt auch nicht weiter, ich weiss.

Aber grundsätzlich denke ich mal die Telekomm weiss was sie tut und sichert sich bei sowas vorher rechtlich ab.

Ob der Aufwand bei knapp 30 EUR lohnt musst noch immer Du entscheiden.

Hardbern
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Hardbern hat geschrieben:
Aber grundsätzlich geht auch eine rückwirkende Anpassung. Ich arbeite z. B. bei einer Wohnungsbaugesellschaft. Bei uns laufen auch rückwirkende Mieterhöhungen, teilw. fast ein Jahr rückwirkend. Und das ist alles selbstverständlich legal bzw. im 'Rahmen der Gesetze. Die Mieter müssen dann wie Du nachzahlen.

Ah, das ist doch schon mal was, danke. Denn ich denke mal, wenn es dort möglich ist, wird es da nicht anders sein, nur eben evtl. auf ein halbes Jahr (den mehr wollen sie nicht, obwohl insg. 10 Monate lang zu wenig bezahlt wurde) begrenzt. Ok, dann werde ich eben zahlen, habe mir dadurch aber einen peinlichen Anruf erspart ;). Kenne das schließlich von meiner Freundin, die arbeitet in einem Stromunternehmen, wenn da auch immer alle möglichen Leute sich über Dinge aufregen, die gesetzlich leider(?) völlig legal sind, amüsiert sie sich auch immer königlich darüber, besonders, wenn einige das nicht einsehen wollen :)
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Mi, 9. Jul 2003, 17:33

Mit guten Ratschläge kann ich dir leider auch nicht dienen. Bei mir bahnt sich aber glaube ich bald ein ähnliches Problem an. Seit der Rechnungs-Umstellung unserer Telekom (also in Österreich) verrechnen mir die netten Herren nämlich meine ADSL-Grundgebühr (immerin um die 30 Euro im Monat nicht mehr, sondern nur mehr das 4 GB Upgrade um 6,95 Euro im Monat, sowie den normalen Festnetzanschluss.

Das geht jetzt schon seit einem guten halben Jahr so. Also auch klar ihr Fehler bei der Rechnungs-Legung. Bin schon gespannt wann die das schnallen (hoffe überhaupt nicht :twisted: ), aber wenn würde es mich auch interessieren ob die das Geld wirklich zurückfordern können. Ich habe nämlich nicht vor, eine Nachzahlung über ein paar Hundert Euro zu berappen - da wechsle ich vorher lieber den Anbieter.
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