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Zur Prostitution gezwungen ...durch Hartz IV?

Verfasst: Mi, 2. Feb 2005, 09:28
von Ssnake
Ich denke, für die nach-Hoyzer-Zeit muß man sich schon mal neue Schlagzeilen und Aufregerthemen suchen. Hier mal ein Kandidat:
http://www.telegraph.co.uk/news/main.jh ... germ30.xml

Wer den Link aufmerksam beäugt, sieht "WGerm" darin. Komisch, daß der Telegraph immer noch zwischen West- und Ostdeutschland unterscheidet, wo doch das WWW erst nach dem Mauerfall erfunden wurde...

Verfasst: Mi, 2. Feb 2005, 10:08
von Hattori Hanso
:arg:

Ist das wirklich so, das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen?

Verfasst: Mi, 2. Feb 2005, 19:54
von Alex
Dieser Artikel basiert wohl auf diesem taz-Beitrag: http://www.taz.de/pt/2004/12/18/a0077.nf/text

Ziemlich weit hergeholt, will ich mal meinen...

Verfasst: Mi, 2. Feb 2005, 23:47
von Early
Alex hat geschrieben:
Dieser Artikel basiert wohl auf diesem taz-Beitrag: http://www.taz.de/pt/2004/12/18/a0077.nf/text

Ziemlich weit hergeholt, will ich mal meinen...


Würde ich auch sagen. Liest sich so, als ob auf Zwang ein theoretisch mögliches Extrem zusammengebastelt wird.

Wenn sich das allerdings durchsetzt wird die Arbeitslosigkeit bei Frauen mit 50+ aber wohl noch mehr ansteigen. :green: :wink:

Verfasst: Mi, 2. Feb 2005, 23:57
von Ssnake
...naja - der entscheidende Punkt ist halt, daß es -noch!- niemand darauf ankommen läßt. Im Kern heißt das aber, daß ALG2-Empfänger (könnten ja auch Männer für den Schwulenpuff sein...!) vom Wohlwollen der Arbeitsagenturen abhängen. Beruhigend ist der Gedanke nicht gerade.

Verfasst: Do, 3. Feb 2005, 07:19
von Hattori Hanso
Ich denke mal das ist ein konstruierter Fall den sich jemand ausgedacht hat der in der Realität aber nicht umgesetzt wird. So gesehen wäre das wohl was für die Forums-Witzecke gewesen

Verfasst: Do, 3. Feb 2005, 09:47
von Early
Ssnake hat geschrieben:
...naja - der entscheidende Punkt ist halt, daß es -noch!- niemand darauf ankommen läßt. Im Kern heißt das aber, daß ALG2-Empfänger (könnten ja auch Männer für den Schwulenpuff sein...!) vom Wohlwollen der Arbeitsagenturen abhängen. Beruhigend ist der Gedanke nicht gerade.


Ich halte da eventuelle Sorgen für übertrieben. Außerdem was willst du sonst machen? Willst du Prostitution wieder verbieten und die Damen wieder in die Illegalität drängen? So ablehnend man dem Berufszweig auch gegenüber steht - man sollte schon schauen, dass er zumindest ähnlich wie andere Dienstleistungen behandelt wird.

Verfasst: Do, 3. Feb 2005, 09:55
von Hattori Hanso
Darum geht es ja gar nicht, es geht nur darum ob man Frauen die grundsätzlich nicht dazu bereit sind die Bezüge kürzen kann wenn sie einen solchen Job ablehnen. Die Prostitution ist wahrscheinlich nicht das Hauptproblem, sondern die Grauzone mit Bardamen o.ä. in entsprechenden Etablissments. Davon abgesehen kann man sicher auch nicht jede Frau z.B. als Tabledancering vermitteln.

An sich ist nichts schlimmes dabei wenn Prostituierte auch über die Arbeitsagenturen vermittelt werden, in dem speziellen Fall sollte hier aber kein Nachteil entstehen wenn Frauen einen solchen Job ablehnen. Ist ja nochmal was anderes als Straßen zu fegen oder Latrinenreinigen um mal zwei andere sicherlich nicht allzu attraktive Jobmöglichkeiten zu nennen.

Verfasst: Do, 3. Feb 2005, 11:52
von Frogo
Ich glaube auch nicht, daß es vor dem BVG durchkommen würde, einer Frau die Bezüge zu kürzen, weil sie so etwas ablehnt. Es käme schließlich einer (vielfachen) Vergewaltigung gleich, eine Frau unter Androhung von finanziellen Einbußen zu so etwas zu zwingen.

Verfasst: Do, 3. Feb 2005, 12:17
von Hattori Hanso
Das ist einfach ein Fall wo die nackte Theorie in der Praxis noch etwas verfeinert werden muß.

Verfasst: Do, 3. Feb 2005, 15:52
von Ssnake
Nun, im Gesetz zur Legalisierung der Prostitution steht ja der schöne Satz drin, daß niemand gegen seinen Willen zur Prostitution gezwungen werden darf (was im Grunde überflüssig ist, weil andernfalls ja ohnehin keine beiderseitige Willenserklärung vorläge, die bekanntlich Voraussetzung für das Zustandekommen eines rechtsgültigen (Arbeits-)Vertrages ist).
Aber es wird ja niemand zur Prostitution gezwungen - es würde ja lediglich das Arbeitslosengeld gekürzt. Zynisch? Gewiß. Aber das hätte Juristen ja noch nie gehindert.

Verfasst: Do, 3. Feb 2005, 16:01
von Hattori Hanso
Naja, ich würde mal sagen daß in der Praxis das Kürzen des AL-Geldes auch schon als Zwang gewertet wird.

Ich vermute mal daß es eher in der Grauzone zu Problemen kommen wird: Ist Tabledance schon Prostitution oder nicht? Kann man das jeder Frau zumuten? Und vor allem: Kann man das den Männern die sich das anschauen zumuten sich JEDE Frau ansehen zu müssen wie Gott sie schuf *schauder*.

Verfasst: Do, 3. Feb 2005, 20:54
von Early
Ich verspüre in diesem Thread die typisch deutsche Eigenschaft jede ach noch so unwahrscheinliche Situation mit einem Gesetz bzw. einer Vorschrift zu versehen. :wink:

So ein Fall kann doch in der Praxis gar nicht eintreten. Ganz blöd sind die auf dem Arbeitsamt ja auch nicht, dass sie einer Frau das Arbeitslosen-Geld kürzen, wenn sie nicht auf den Strich gehen will.

Ich sehe, da also wirklich keinen Grund zur Sorge. Schließlich ist auch noch selten jemand auf dem Arbeitsamt vorgeschlagen worden, Porno-Darsteller zu werden - und das wäre ja theoretisch auch schon immer möglich gewesen.

Verfasst: Fr, 4. Feb 2005, 07:37
von Hattori Hanso
Wie gesagt, dieser Fall wird nicht passieren, aber zwischen Schwarz (echte Prostitution) und Weiß ("Anständiger" Job) gibt es eben auch eine Grauzone dazwischen wo die Sache im Einzelfall dann schwierig wird. Mit Deiner Beobachtung der regulierungssüchtigen Deutschen liegst Du allerdings goldrichtig.

Verfasst: Sa, 5. Feb 2005, 13:30
von Nackter Onkel
Zynisch? Gewiß. Aber das hätte Juristen ja noch nie gehindert.

Zu so abgeschmackten Verallgemeinerungen fällt mir eigentlich nur noch eins ein:
Bild

(was im Grunde überflüssig ist, weil andernfalls ja ohnehin keine beiderseitige Willenserklärung vorläge, die bekanntlich Voraussetzung für das Zustandekommen eines rechtsgültigen (Arbeits-)Vertrages ist).

Falsch. Eine unter Drohung zustande gekommene Willenserklärung ist lediglich anfechtbar, schau mal in § 123 BGB.

Was die Ausgangsdebatte betrifft: Es geht lediglich darum, dass die Aufnahme einer Zumutbarkeitsregelung versäumt wurde und das wird jetzt von Nichtjuristen, beziehungsweise Juristen mit Profilierungssucht totgeritten. Es gibt auch noch soetwas wie die verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen ...