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Stift
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BaföG

Mi, 7. Jul 2004, 20:38

Moin,

keine Ahnung, ob wir bereits einen Thread über dieses Thema haben.

Auf jeden Fall habe ich zu diesem Thema die folgende Frage:

Soweit ich weiß bekommt man den vollen Satz (geistige Umnachtung => ich meinte natürlich elternunabhängiges BaföG :oops: ), sobald man 5 Jahre gearbeitet hat. Zählt nun die Ausbildung zu diesen 5 Jahren mit, oder muß man nach der Ausbildung noch 5 Jahre gearbeitet haben?

Immerhin wird man ja während der Ausbildung auch noch staatlich unterstützt.

Gruß

Stift
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Abdiel
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Do, 8. Jul 2004, 02:47

Imho sagt es ja schon Dein Text aus: Ausbildung ist nicht gleich Arbeit!
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@abdiel: Stimmt. Ist aber keine Antwort auf die Frage, ob er Fördermittel bekommt. Bild

@stift: Schau mal ins Bundesausbildungsförderungsgesetz, §11 III Nr.4.
Da stehen die Bedingungen, unter denen du bei vorhergehender Ausbildung plus Arbeitszeit einen Ausbildungsförderungsanspruch hast. Die Zeiten der Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit zusammen müssen mindestens sechs Jahre betragen, wobei eine Verkürzung der Ausbildungszeit (also unter drei Jahre) eine entsprechende Verlängerung des Zeitraums der Erwerbstätigkeit notwendig macht.

Siehe auch hier, http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_merk03.php
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Stift
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Di, 20. Jul 2004, 19:26

Wie lautet denn die Definition von "erwerbstätig" ?

Gruß

Stift
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Mo, 26. Jul 2004, 12:27

Ja doch :oops:

Gruß

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