Moin,
keine Ahnung, ob wir bereits einen Thread über dieses Thema haben.
Auf jeden Fall habe ich zu diesem Thema die folgende Frage:
Soweit ich weiß bekommt man den vollen Satz (geistige Umnachtung => ich meinte natürlich elternunabhängiges BaföG ), sobald man 5 Jahre gearbeitet hat. Zählt nun die Ausbildung zu diesen 5 Jahren mit, oder muß man nach der Ausbildung noch 5 Jahre gearbeitet haben?
Immerhin wird man ja während der Ausbildung auch noch staatlich unterstützt.
Gruß
Stift