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Hardbern
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Di, 24. Feb 2004, 15:13

Doc SoLo hat geschrieben:
Dirty Harry hat geschrieben:
Und daß er die beiden wirklich "auf dem Gewissen" hat ist zumindest rechtlich doch recht fragwürdig.

Seh ich genauso. Das ganze erscheint für mich doch wie ein drakonisches "Haudrauf"-Urteil auf einen bösen Raser.

Natürlich ist es aus Sicht der Opfer tragisch, aber warum das eine "fahrlässige Tötung" gewesen sein soll, kann ich nicht erkennen. Im Vorfeld konnte ja nicht mal nachgewiesen werden, dass sich die Autos überhaupt berührt haben. Oder hat sich das geändert?

Ciao,

Doc SoLo


Hi !

Ist doch egal ob die sich berührt haben. Der Wagen von dem Typen (btw. ein Mercedes, mit einem Mercedestestfahrer) wurde eindeutig von einem sich auskennenden Zeugen identifiziert. Auch andere Zeugen haben den Unfall mitangesehen. Der besagte Typ hat wohl detailierte Angaben zu dem "Raserwagen" gemacht. Wie ich das verstanden habe ist der "Raser" so schnell angerast, dass die Frau sich erschrocken hat und dadurch ist der Unfall entstanden. Außerdem soll sich der "Raser" nach dem Unfall öfters nach dem Stand der Ermittlungen erkundigt und seine Gefahren Strecke -nachweislich- vor Gericht so zusammengeschustert haben, dass er zur Unfallzeit nicht am Unfallort gewesen sein kann.

Für meine Begriffe ist das Urteil, ich glaube 1 1/2 Jahre waren es, viel zu milde.

Solche verantwortungslosen Spinner gehören nicht auf die Straße sondern in den Knast.

Hardbern
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Di, 24. Feb 2004, 16:00

Egal ob der Typ das jetzt verdient hat oder nicht: Die Beweise waren nicht ausreichend ihn einzuknasten. Die Zeugen waren zu weit weg um präzise Angaben zum Abstand machen zu können.
Und ich dachte eigentlich immer wir leben in einem Rechtsstaat wo das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" gilt.

Er war schnell unterwegs, das ist Fakt, aber das war auf der Strecke auch erlaubt. (Keine Geschwindigkeitsbegrenzung.) Und böse Zungen fragen ja auch was die Frau mit einem Kia (Höchstgeschwindigkeit maximal 150) auf einer leeren Autobahn auf der linken Fahrspur verloren hatte. Und kann der Fahrer dafür verantwortlich gemacht werden daß die Frau sich erschreckt? Vielleicht hat sie sich auch nicht erschreckt sondern war gerade dabei den Schnuller ihrer Tochter aus der Sitzritze zu pulen und ist deswegen von der Straße abgekommen.

Nein, das ganze war von Anfang an eine Hetzjagd, und hatte viel von Hexenverbrennungen im Mittelalter. Nur sind die Leute heute eben ein bißchen zivilisierter und schreien eben nach Gefängnis und nicht nach dem Scheiterhaufen. Von den Medien war der Fahrer jedenfalls schon vorverurteilt, und die Richterin scheint auch kein besonderes Vorbild in Ruhe und Gelassenheit gewesen zu sein. Man wollte ein Exempel statuieren und den Dränglern eine Lektion erteilen. Rechtlich ist sowas sehr fragwürdig. Außerdem hat man gleichzeitig der Linksfahrer- und Erzieherfraktion auf den Autobahnen einen Freibrief erteilt. Im Straßenverkehr gilt gegenseitig Rücksichtnahme und Vorsicht. Das gilt für die Drängler aber genauso für die Leute die ungerechtfertigt auf der linken Spur herumtrödeln und meinen sie müßten die Drängler erziehen.
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Di, 24. Feb 2004, 16:25

Dirty Harry hat geschrieben:
Egal ob der Typ das jetzt verdient hat oder nicht: Die Beweise waren nicht ausreichend ihn einzuknasten. Die Zeugen waren zu weit weg um präzise Angaben zum Abstand machen zu können.
Und ich dachte eigentlich immer wir leben in einem Rechtsstaat wo das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" gilt.

Er war schnell unterwegs, das ist Fakt, aber das war auf der Strecke auch erlaubt. (Keine Geschwindigkeitsbegrenzung.) Und böse Zungen fragen ja auch was die Frau mit einem Kia (Höchstgeschwindigkeit maximal 150) auf einer leeren Autobahn auf der linken Fahrspur verloren hatte. Und kann der Fahrer dafür verantwortlich gemacht werden daß die Frau sich erschreckt? Vielleicht hat sie sich auch nicht erschreckt sondern war gerade dabei den Schnuller ihrer Tochter aus der Sitzritze zu pulen und ist deswegen von der Straße abgekommen.

Nein, das ganze war von Anfang an eine Hetzjagd, und hatte viel von Hexenverbrennungen im Mittelalter. Nur sind die Leute heute eben ein bißchen zivilisierter und schreien eben nach Gefängnis und nicht nach dem Scheiterhaufen. Von den Medien war der Fahrer jedenfalls schon vorverurteilt, und die Richterin scheint auch kein besonderes Vorbild in Ruhe und Gelassenheit gewesen zu sein. Man wollte ein Exempel statuieren und den Dränglern eine Lektion erteilen. Rechtlich ist sowas sehr fragwürdig. Außerdem hat man gleichzeitig der Linksfahrer- und Erzieherfraktion auf den Autobahnen einen Freibrief erteilt. Im Straßenverkehr gilt gegenseitig Rücksichtnahme und Vorsicht. Das gilt für die Drängler aber genauso für die Leute die ungerechtfertigt auf der linken Spur herumtrödeln und meinen sie müßten die Drängler erziehen.


Hi!

Ich habe in der Fahrschule gelernt, wenn ich an eine Rechts-vor-Links Kreuzung bzw. an eine Vorfahrtstraße komme, das nicht zu schnell zu tun, um den anderen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln bzw. die anderen nicht zu verunsichern. Das gleiche gilt imho für das Heranrasen auf der linken Spur auf der Autobahn.

Natürlich ist der Typ schuld, er wurde verurteilt denn die Indizien und die Zeugenaussagen sprachen gegen ihn. Punkt.

Imho sehr richtig.

Niemand muss meiner Meinung nach über 150 auf der Autobahn brettern (schon gar nicht während der Arbeitszeit), dazu hat der Testfahrer z. B. auch auf Arbeit genug Gelegenheiten. Und außerdem wenn man schon heizt wie ein Vollidiot muss man erst recht vorsichtig sein und ander Leute nicht beängstigen bzw. verunsichern.

Jedenfalls wünsche ich dem Typen einen "netten" Zellennachbarn, der ihn mal so richtig schön rannimmt.


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Di, 24. Feb 2004, 16:36

Daß der Typ mit 250 angebrettert kam und die Geschwindigkeit des vor im fahrenden Fahrzeugs einfach überschätzt haben könnte ist Dir nicht in den Sinn gekommen? Er ist ja nicht in das Auto reingerauscht, in der Zeitung stand etwas von 20 m Abstand. Das ist zwar jenseits von gut und böse was den Sicherheitsabstand betrifft, aber noch kein Abstand bei dem man im beim Anblick im Rückspiegel in Panik geraten muß. Im übrigen gilt der Tatbestand des "zu dichten Auffahrens" nur wenn man dies über einen längeren Zeitraum tut. Dicht Auffahren weil man selbst oder der Vordermann ausgeschert sind ist noch kein verkehrswidriges Verhalten, man muß nur umgehend den Sicherheitsabstand wiederherstellen.
Im übrigen sollte man auf der Autobahn immer auch den Rückspiegel im Auge behalten, dann sieht man auch wenn andere Fahrzeuge mit einem Geschwindigkeitsüberschuß heranrauschen und kann entsprechend zeitig Platz machen.

Nur um eines klarzustellen: Ich habe kein Mitleid mit dem Typ, bin selbst auch eher ein gemäßigter Fahrer und nerve mich auch über die Raser und Drängler, aber genausowenig kann ich es leiden wenn manche auf der linken Spur dahintrödeln obwohl rechts frei ist. Und bei dem Raserurteil finde ich einfach die Fakten nicht für ausreichend, bzw. es kann noch andere Gründe als das zu dichte Auffahren geben, daher: iZfdA!
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Di, 24. Feb 2004, 16:38

Die Beweise waren nicht ausreichend ihn einzuknasten. Die Zeugen waren zu weit weg um präzise Angaben zum Abstand machen zu können.

Da weißt du anscheinend mehr als die Vorsitzende ... ;)
Denn folgender Sachverhalt steht wohl fest:
Demnach war der Mann am 14. Juli 2003 kurz vor 5.30 Uhr mit seinem Dienstwagen vom DaimlerChrysler-Werk Sindelfingen aufgebrochen, um zur Teststrecke nach Papenburg in Niedersachsen zu fahren. Kurz vor 6.00 Uhr überholte er auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe drei Wagen, in denen die nun vier entscheidenden Zeugen saßen. Mit Tempo 220 bis 250 raste er bis auf wenige Meter auf den Kleinwagen der 21-Jährigen auf.


Man wollte ein Exempel statuieren und den Dränglern eine Lektion erteilen. Rechtlich ist sowas sehr fragwürdig.

Ist es das? Generalprävention ist ein anerkannter Strafzweck.

Er war schnell unterwegs, das ist Fakt, aber das war auf der Strecke auch erlaubt. (Keine Geschwindigkeitsbegrenzung.) Und böse Zungen fragen ja auch was die Frau mit einem Kia (Höchstgeschwindigkeit maximal 150) auf einer leeren Autobahn auf der linken Fahrspur verloren hatte.

Selbst wenn es ein Fahrfehler ihrerseits gewesen wäre (was wir jetzt nur unterstellen können), rechtfertigt das kein dichtes Auffahren.

Dicht Auffahren weil man selbst oder der Vordermann ausgeschert sind ist noch kein verkehrswidriges Verhalten, man muß nur umgehend den Sicherheitsabstand wiederherstellen.

Aber nicht über den Grünstreifen links überholen, außer die Gefahr wäre anders nicht abwendbar. Das hat aber noch nichtmal der Angeklagte behauptet (der ganz im Gegenteil seine eigene Anwesneheit am Tatort verleugnete, obwohl vier Zeugen das Gegenteil aussagten. Was seine eigene Aussagen nicht eben glaubwürdiger erscheinen lässt...)
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Di, 24. Feb 2004, 16:45

Zum Unfallzeitpunkt waren die nächsten Zeugen wohl 200 Meter weit entfernt, und er hatte zum Kleinwagen noch 20 m Abstand. (Laut Stuttgarter Nachrichten). Wenige Meter und 20 m widersprechen sich nun nicht unbedingt, oder. Weder Deine Informationen noch meine widersprechen sich.

Trotzdem sind das immerhin noch 4 Fahrzeuglängen, da hatte ich schon Fahrer dichter an meinem Auspuff kleben. (aber ein Fahrzeug neben mir, ich konnte also nicht ausweichen.)

Eine fahrlässige Tötung würde vorliegen wenn zweifelsfrei bewiesen werden könnte daß das dichte Auffahren den Fahrfehler der Frau verursacht hat, was schwierig sein dürfte. Vielleicht hat sie gar nicht in den Rückspiegel geschaut und ist von der Strecke abgekommen weil sie gerade ihre kleine Tochter beruhigen wollte. Muß nicht sein, aber theoretisch ist es immerhin möglich.

Die Begleitumstände des Prozesses waren ja auch nicht gerade geeignet einen fairen Prozessablauf zu gewährleisten. Die Richterin hat immerhin Morddrohungen bekommen falls sie den Typ nicht verurteilen würde und die Presse hat ihn ja auch schon vorverurteilt.
Im übrigen bin ich relativ sicher daß das Urteil in der Revision aufgehoben wird.
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Di, 24. Feb 2004, 16:46

Hardbern hat geschrieben:
Jedenfalls wünsche ich dem Typen einen "netten" Zellennachbarn, der ihn mal so richtig schön rannimmt.

Sorry, aber dieses Statement schießt ja wohl meilenweit übers Ziel hinaus. Klar, der Kerl hat gedrängelt, ich will auch gar nicht behaupten, dass er sich vorbildlich verhalten hat. Trotzdem habe ich bei dieser Sache wie Harry das Gefühl, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte, weil hier numal "endlich" (dazu gleich mehr) durch solch ein Verhalten auch jemand zu Tode gekommen ist. Ich will damit garantiert nicht mein Bedauern mit der Familie der Toten schmälern, aber wie oft passiert das denn, dass es wegen hoher Geschwindigkeit auf Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (weshalb die Geschwindigkeit an sich rein rechtlich gar nicht zu hoch gewesen sein kann) zu Todesfällen kommt? Das ist doch ein gefundenes Fressen für all die, die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf allen Autobahnen fordern, weil sie sonst keine guten Gründe anführen können. Tatsache ist: Das Medieninteresse an dieser Sache ist um ein vielfaches höher als es der Fall eigentlich verdient hätte.

Ich will nicht sagen, dass der Kerl keine Strafe verdient hat (er hat sich definitiv falsch verhalten), aber das was du da für ihn erhoffst, ist jenseits von gut und böse.
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Di, 24. Feb 2004, 16:53

Eine Strafe hat er auf jeden Fall verdient. Eine hohe Geldbuße und Führerscheinentzug sind in dem Fall auf jeden Fall angebracht, aber eine Gefängnisstrafe?

Rein Theoretisch hätte es ja auch so laufen können:
Er ist auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit unterwegs. (Rechtlich unbedenklich, den es gab keine Geschwindigkeitsbegrenzung.)
Er bemerkt den Kleinwagen vor sich und bremst, hat sich aber verschätzt wodurch er zu dicht auffährt bis er langsam genug ist. (Wir sprechen hier von einem Geschwindigkeitsdelta von mindestens 100 km/h!) (Ein Kia läuft höchstens 150, sein Wagen mehr als 250!)
Die Frau erschrickt und kommt von der Straße ab. (Es ist möglich daß er das nicht bemerkt hat.)
Er bekommt das im Radio mit, vermutet daß er der Täter ist und wird nervös. Durch die Hetzjagd in den Medien ist er panisch und versucht die Tat zu verschleiern. (Dumm, aber immerhin verständlich).

Das ist jetzt sehr zu seinen Gunsten, aber so hätte der Hergang sein können, oder?
In diesem Falle wäre eine Verurteilung absolut ungerechtfertigt. Ja, er hätte ja nichtmal gedrängelt, das setzt nämlich vorraus das er längere Zeit mit zu dichtem Abstand hinter dem anderen Wagen herfährt.
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Di, 24. Feb 2004, 16:55

Eine fahrlässige Tötung würde vorliegen wenn zweifelsfrei bewiesen werden könnte daß das dichte Auffahren den Fahrfehler der Frau verursacht hat, was schwierig sein dürfte.

Jein. Kausalität ist notwendig, richtig. Allerdings hat die Vorsitzende diese bejaht. Wenn auch nicht "zweifelsfrei". Was aber auch gar keine Voraussetzung ist, weil dies faktisch nie möglich ist. Aus dem Grunde gibt es die freie richterliche Beweiswürdigung (Entscheidend ist die persönliche Überzeugung des Richters von der Schuld des Angeklagten. Der Tatrichter muss ohne Bindung an Beweisregeln die Überzeugung von einer bestimmten Tatsache gewonnen haben. Diese persönliche Gewissheit ist für eine Verurteilung notwendig, aber auch genügend.). Und die widerspricht dem in dubio pro reo Grundsatz nicht.

Außerdem sollte man einfach mal überlegen, dass die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes um den Vordermann zum Verlassen der linken Spur zu bewegen durchaus als Nötigung strafbar wäre. Damit allein hätte man das Strafmaß unter Umständen begründen können ... unabhängig von der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Todeserfolg bei §222 .

Er ist auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit unterwegs. (Rechtlich unbedenklich, den es gab keine Geschwindigkeitsbegrenzung.)
Er bemerkt den Kleinwagen vor sich und bremst, hat sich aber verschätzt wodurch er zu dicht auffährt bis er langsam genug ist. (Wir sprechen hier von einem Geschwindigkeitsdelta von mindestens 100 km/h!) (Ein Kia läuft höchstens 150, sein Wagen mehr als 250!) Die Frau erschrickt und kommt von der Straße ab. (Es ist möglich daß er das nicht bemerkt hat.) Er bekommt das im Radio mit, vermutet daß er der Täter ist und wird nervös. Durch die Hetzjagd in den Medien ist er panisch und versucht die Tat zu verschleiern. (Dumm, aber immerhin verständlich).

Zunächst unterstellst du hier eine Menge. Dass er den Unfall nicht bemerkt haben soll? Wenn ein Wagen von der Bahn geschleudert wird? Vor allem, nachdem er diesen Wagen versucht hat wegzudrängeln und sich somit eine recht lange Zeit darauf konzentriert haben muss. Hmmm....
Und: Wie erklärst du dir, dass er einfach behauptet nicht am Tatort gewesen zu sein, obwohl das Gegenteil zu beweisen war? Wenn man unschuldig ist, sollte man nicht lügen müssen ...

P.S.: Habe nochmal wild editiert ... sorry. :)

Das ist doch ein gefundenes Fressen für all die, die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf allen Autobahnen fordern, weil sie sonst keine guten Gründe anführen können.

Da gäbe es aber noch den ein oder anderen. :D
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Di, 24. Feb 2004, 17:47

Hi !

Das ist doch der Punkt er hat vor Gericht nachweislich gelogen. Und er hat die Sache bis zu letzt abgestritten. Wenn er gestanden hätte wäre er wahrscheinlich mit einem Bewährungsstrafe davongekommen.

Vielleicht war meine Hoffnung (netter Zellenkumpel) ein wenig überzogen, aber wie ihr evtl. noch wisst ist mir erst letztes Jahr so ein Spinner auf der Autobahn hinten raufgebrettert (wenn auch zugegebenermaßen unter anderen Umständen). Aber deswegen reagiere ich auf solche Menschen so allergisch.

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Di, 24. Feb 2004, 20:46

Skrihnschott hat geschrieben:
Eine fahrlässige Tötung würde vorliegen wenn zweifelsfrei bewiesen werden könnte daß das dichte Auffahren den Fahrfehler der Frau verursacht hat, was schwierig sein dürfte.

Jein. Kausalität ist notwendig, richtig. Allerdings hat die Vorsitzende diese bejaht. Wenn auch nicht "zweifelsfrei". Was aber auch gar keine Voraussetzung ist, weil dies faktisch nie möglich ist. Aus dem Grunde gibt es die freie richterliche Beweiswürdigung (Entscheidend ist die persönliche Überzeugung des Richters von der Schuld des Angeklagten. Der Tatrichter muss ohne Bindung an Beweisregeln die Überzeugung von einer bestimmten Tatsache gewonnen haben. Diese persönliche Gewissheit ist für eine Verurteilung notwendig, aber auch genügend.). Und die widerspricht dem in dubio pro reo Grundsatz nicht.

Danke für die detaillierte und (scheinbar) sehr sachkundige Erklärung. Jetzt kann ich immerhin verstehen, wie es überhaupt zu diesem Urteil kommen konnte. Schön, dass wir jetzt auch einen Juristen hier im Forum haben. Ich hoffe, du bleibst uns erhalten.

Außerdem sollte man einfach mal überlegen, dass die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes um den Vordermann zum Verlassen der linken Spur zu bewegen durchaus als Nötigung strafbar wäre. Damit allein hätte man das Strafmaß unter Umständen begründen können ...

Dafür allein eine Knaststrafe?! 8O Und das am besten auch noch ohne dass die überholte Person nachweisen müsste, dass sie nicht durch ungerechtfertigtes Linksfahren ihrerseits eine Nötigung begangen hätte?

Zunächst unterstellst du hier eine Menge. Dass er den Unfall nicht bemerkt haben soll? Wenn ein Wagen von der Bahn geschleudert wird? Vor allem, nachdem er diesen Wagen versucht hat wegzudrängeln und sich somit eine recht lange Zeit darauf konzentriert haben muss. Hmmm....

Du unterstellst ebenso eine Menge - allerdings zu Lasten des Angeklagten, was nicht zulässig ist. Der Kleinwagen ist hinter dem Angeklagten von der Bahn geschleudert. Dass er sich "recht lange" auf ihn konzentriert haben muss, ist ebenfalls eine Annahme. Imho müsste man Harrys Notbremstheorie schon schlüssig widerlegen können, um den Angeklagten zu verurteilen.

Und: Wie erklärst du dir, dass er einfach behauptet nicht am Tatort gewesen zu sein, obwohl das Gegenteil zu beweisen war? Wenn man unschuldig ist, sollte man nicht lügen müssen ...
Wenn man davon ausgeht, dass der Angeklagte den Unfall tatsächlich nicht mitbekommen hat, konnte er auch nicht wissen, ob er zur Tatzeit am Unfallort war. Er hat anhand eigener Fahrtzeitberechnungen glaubhaft machen wollen, dass er es nicht war. Das Gericht hat sich entschieden, der Gutachterversion zu glauben, weswegen man aber nicht automatisch Lüge unterstellen kann.

Ist doch egal ob die sich berührt haben.

Nein, das ist nicht egal. Wenn es keinen Kontakt gab, liegt nämlich auch ein Fahrfehler auf Seite der jungen Frau vor - oder willst du behaupten, es sei eine völlig normale Reaktion, bei einem sich schnell von hinten nähernden Fahrzeug die Kontrolle über das eigene zu verlieren? Der Angeklagte wäre dann nicht der alleinige Verursacher des Unfalls, weswegen man nicht von "fahrlässiger Tötung" sprechen könnte.

Ich möchte auch nochmal sagen, wie unendlich tragisch ich die ganze Sache finde. Es ist makaber, der Verunglückten im nachinein noch eine Teilschuld zu unterstellen. Aber bevor man jemandem vorwirft, zwei Menschen auf dem Gewissen zu haben, muss man es tun.

Es passieren Unfälle aus menschlichem Versagen, welches oftmals nicht allein auf einer Seite liegt. Dass der Schaden durch die heutige Technik und die damit einhergehenden Geschwindigkeiten potenziert wird, akzeptieren wir schließlich alle. Deshalb kann man nicht einfach in Anbetracht der Auswirkungen den schadlos Davongekommenen verurteilen, sondern muss schon genau hinschauen, was derjenige im Moment des Unfalls wirklich falsch gemacht hat.

Ciao,

Doc SoLo

[edit]Typo entfernt.[/edit]
Zuletzt geändert von Doc SoLo am Di, 24. Feb 2004, 20:58, insgesamt 1-mal geändert.
 
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Di, 24. Feb 2004, 20:56

Doc SoLo hat geschrieben:
Es passieren Unfälle aus menschlichem Versagen, welches oftmals nicht allein auf einer Seite liegt. Dass der Schaden durch die heutige Technik und die damit einhergehenden Geschwindigkeiten potenziert werden, akzeptieren wir schließlich alle.


Dazu möchte ich anmerken, dass eben in der Tagesschau eine Statistik kam, nach der die Anzahl der Unfalltoten im Straßenverkehr letztes Jahr so niedrig wie noch nie (seit der Aufzeichnung) war. Die Zahl lag irgendwo über 6000. zum Vergleich: Am meisten waren es 1970: über 21000! Aber da hat man von heutigen Sicherheitsvorkehrungen sicher noch nicht mal geträumt...
Irgendwie lustig war es, dass direkt danach die Meldung über Küblböcks Unfall kam. Aber da ist ja immerhin keiner gestorben.
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Di, 24. Feb 2004, 21:46

Ganon2000 hat geschrieben:
Irgendwie lustig war es, dass direkt danach die Meldung über Küblböcks Unfall kam. Aber da ist ja immerhin keiner gestorben.

Seit wann kommen eigentlich solche Boulevard-Themen in der Tagesschau?
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Mi, 25. Feb 2004, 00:24

Sallust hat geschrieben:
Ganon2000 hat geschrieben:
Irgendwie lustig war es, dass direkt danach die Meldung über Küblböcks Unfall kam. Aber da ist ja immerhin keiner gestorben.

Seit wann kommen eigentlich solche Boulevard-Themen in der Tagesschau?


Das kam ja nur ganz kurz und als so ziemlich letzte Meldung. Sowas bringen die schon immer mal. Meistens wird über Schauspieler und Musiker zwar nur bei ihrem Tod berichtet, aber so ein schwerer Unfall ist ja schon von Interesse. Vor allem, dass er ohne Führerschein gefahren ist. Aber das gehört in den anderen Thread.
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Skrihnschott hat geschrieben:
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Jein. Kausalität ist notwendig, richtig. Allerdings hat die Vorsitzende diese bejaht. Wenn auch nicht "zweifelsfrei". Was aber auch gar keine Voraussetzung ist, weil dies faktisch nie möglich ist. Aus dem Grunde gibt es die freie richterliche Beweiswürdigung (Entscheidend ist die persönliche Überzeugung des Richters von der Schuld des Angeklagten. Der Tatrichter muss ohne Bindung an Beweisregeln die Überzeugung von einer bestimmten Tatsache gewonnen haben. Diese persönliche Gewissheit ist für eine Verurteilung notwendig, aber auch genügend.). Und die widerspricht dem in dubio pro reo Grundsatz nicht.

Außerdem sollte man einfach mal überlegen, dass die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes um den Vordermann zum Verlassen der linken Spur zu bewegen durchaus als Nötigung strafbar wäre. Damit allein hätte man das Strafmaß unter Umständen begründen können ... unabhängig von der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Todeserfolg bei §222 .

Er ist auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit unterwegs. (Rechtlich unbedenklich, den es gab keine Geschwindigkeitsbegrenzung.)
Er bemerkt den Kleinwagen vor sich und bremst, hat sich aber verschätzt wodurch er zu dicht auffährt bis er langsam genug ist. (Wir sprechen hier von einem Geschwindigkeitsdelta von mindestens 100 km/h!) (Ein Kia läuft höchstens 150, sein Wagen mehr als 250!) Die Frau erschrickt und kommt von der Straße ab. (Es ist möglich daß er das nicht bemerkt hat.) Er bekommt das im Radio mit, vermutet daß er der Täter ist und wird nervös. Durch die Hetzjagd in den Medien ist er panisch und versucht die Tat zu verschleiern. (Dumm, aber immerhin verständlich).

Zunächst unterstellst du hier eine Menge. Dass er den Unfall nicht bemerkt haben soll? Wenn ein Wagen von der Bahn geschleudert wird? Vor allem, nachdem er diesen Wagen versucht hat wegzudrängeln und sich somit eine recht lange Zeit darauf konzentriert haben muss. Hmmm....
Und: Wie erklärst du dir, dass er einfach behauptet nicht am Tatort gewesen zu sein, obwohl das Gegenteil zu beweisen war? Wenn man unschuldig ist, sollte man nicht lügen müssen ...

P.S.: Habe nochmal wild editiert ... sorry. :)

Das ist doch ein gefundenes Fressen für all die, die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf allen Autobahnen fordern, weil sie sonst keine guten Gründe anführen können.

Da gäbe es aber noch den ein oder anderen. :D


Meine Unterstellungen waren ja nur als Gedankenspiel gedacht wie es auch hätte gewesen sein KÖNNEN! Wenn man von einem für den Angeklagten sehr günstig angenommenen Szenario ausgeht ist die Strafe nicht gerechtfertigt. Natürlich ist es höchst fraglich ob es so war, aber völlig unlogisch sind meine Annahmen auch nicht, oder?

Und meines Wissens nach ist es nur Nötigung wenn man wirklich über einen längeren Zeitraum zu dicht auffährt. (Aber da weiß ein Jurist sicher besser Bescheid.)

Und wenn wir hier schon einen juristisch Versierten haben: Gilt denn der Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" in diesem Land inzwischen nicht mehr?

Daß der ganze Fall vor allem für die Familie der Frau tragisch ist ist unbestritten. Aber ein begangenes Unrecht kann nicht durch ein anderes Unrecht ungeschehen gemacht werden, und genausowenig rechtfertigt es ein anderes Unrecht.
Auch waren natürlich die Umstände sehr ungünstig für den Raser: Ein alleinstehender junger Mann in einem fetten Daimler, auch noch Testfahrer der angeblich für seine Rücksichtslose Fahrweise bekannt ist bedrängt eine junge Frau mit einer kleinen Tochter in einem Kleinwagen und diese verunglückt tödlich.
Ich Wette 10:1 wenn die junge Frau in dem Daimler gesessen hätte und den jungen Mann im Kleinwagen von der Straße gedrängt hätte und dieser tödlich verunglückt wäre, dann wäre die Frau freigesprochen worden.
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