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Max Payne

Verfasst: So, 19. Okt 2003, 22:07
von KnThrak
Sagt ma... Ist eigentlich was an dem Gerücht mit einem Max Payne Film dran? Ich hab irgendwo mal davon gelesen, von wegen, dass das nur ein dummer Matrix klone wird etc. Kommt der wirklich? Ein Film mit Max Payne?

Wenn ja, bleibt ja nur zu hoffen, dass sie den Programmierer, der zuerst sein GEsicht für Max Payne hinhielt als hauptdarsteller nehmen. Allerdings glaub ich nicht, dass der schauspielerische Künste hat :green:

Verfasst: Mo, 20. Okt 2003, 18:10
von Ganon
Dass der Film kommt, ist denke ich sicher. Wer die Hauptrolle spielen soll, ist aber nicht bekannt. Der Kerl vom ersten Teil wird aber ganz bestimmt nicht. Dass der abslout keine schaupielerischen Fähigkeiten hat, sieht man ja shcon an seinen Gesichtsausdrücken im Spiel. Schließlich haben sie ja sogar jetzt im zweiten Teil (am Freitag, juhu!) einen richtigen Schauspieler genommen. Da wäre es wohl wahrscheinlicher, dass der die Rolle auch im Film übernimmt. Muss aber nicht sein, wird man sehen.

Was ich übrigens seh schön finde, bezogen aufs Spiel: Dank neuem JuSchG kommt es in D in einer ungeschnittenen englischsprachigen Version raus. Die USK hat "Ab 18" gegeben, damit ist die Indizierung ja so gut wie ausgeschlossen. :D

Verfasst: Mo, 20. Okt 2003, 19:13
von Frogo
Ganon2000 hat geschrieben:
Was ich übrigens seh schön finde, bezogen aufs Spiel: Dank neuem JuSchG kommt es in D in einer ungeschnittenen englischsprachigen Version raus. Die USK hat "Ab 18" gegeben, damit ist die Indizierung ja so gut wie ausgeschlossen. :D

Naja, ausgeschlossen ja nicht (das wäre sie bei Ab16 oder drunter), aber eben nicht mehr wirklich nötig, da Jugendliche es sich ja eh nicht kaufen dürfen. Insofern hat das neue Jugendschutzgesetzt echt Vorteile.

Verfasst: Mo, 20. Okt 2003, 19:38
von fflood
Frogo hat geschrieben:
Ganon2000 hat geschrieben:
Was ich übrigens seh schön finde, bezogen aufs Spiel: Dank neuem JuSchG kommt es in D in einer ungeschnittenen englischsprachigen Version raus. Die USK hat "Ab 18" gegeben, damit ist die Indizierung ja so gut wie ausgeschlossen. :D

Naja, ausgeschlossen ja nicht (das wäre sie bei Ab16 oder drunter), aber eben nicht mehr wirklich nötig, da Jugendliche es sich ja eh nicht kaufen dürfen. Insofern hat das neue Jugendschutzgesetzt echt Vorteile.


So wie ich das neue Jugendschutzgesetz verstanden habe, kann die BPjM gar nicht mehr eingreifen, sobald die USK eine Kennzeichnung vergibt. Eine Indizierung wäre also nur dann möglich, wenn die USK eine Kennzeichnung verweigern würde. Korrigiert mich, wenn ich daneben liege.

Verfasst: Mo, 20. Okt 2003, 21:43
von Frogo
fflood hat geschrieben:
So wie ich das neue Jugendschutzgesetz verstanden habe, kann die BPjM gar nicht mehr eingreifen, sobald die USK eine Kennzeichnung vergibt. Eine Indizierung wäre also nur dann möglich, wenn die USK eine Kennzeichnung verweigern würde. Korrigiert mich, wenn ich daneben liege.

Nun, so, wie *ich* das verstanden habe (was nicht heißt dass es richtig ist), kann die BPjM genau dann nichts mehr machen, wenn etwas als Ab16 oder niedriger eingestuft wurde. Ein Ab18-Spiel kann aber durchaus noch mal auf Indizierung überprüft werden.

Das ist ja auch das Problem, das EA hatte: C&C Generals wurde als Ab16 eingestuft, aber dann trotzdem noch indiziert, und zwar eben ganz knapp *bevor* das neue Jugendschutzgesetz griff. Und das fanden die eben nicht so witzig, weil das eine Woche später eben gar nicht mehr möglich gewesen wäre. Wird ein Spiel als ab18 eingestuft, kann es aber nach wie vor dann noch indiziert werden.

Verfasst: Mo, 20. Okt 2003, 22:13
von Early
Frogo hat geschrieben:
Das ist ja auch das Problem, das EA hatte: C&C Generals wurde als Ab16 eingestuft, aber dann trotzdem noch indiziert, und zwar eben ganz knapp *bevor* das neue Jugendschutzgesetz griff. Und das fanden die eben nicht so witzig, weil das eine Woche später eben gar nicht mehr möglich gewesen wäre. Wird ein Spiel als ab18 eingestuft, kann es aber nach wie vor dann noch indiziert werden.


Glaube da hat aber Flood recht. Ein Spiel kann bei euch glaube ich nur mehr indiziert werden wenn es die USK an die BPjS schickt. Wenn die USK aber das Ab18-Gütesiegel verleiht, kann die BPjS nichts machen - selbst wenn sie will.

Verfasst: Mo, 20. Okt 2003, 22:58
von Ganon
Early hat geschrieben:
Frogo hat geschrieben:
Das ist ja auch das Problem, das EA hatte: C&C Generals wurde als Ab16 eingestuft, aber dann trotzdem noch indiziert, und zwar eben ganz knapp *bevor* das neue Jugendschutzgesetz griff. Und das fanden die eben nicht so witzig, weil das eine Woche später eben gar nicht mehr möglich gewesen wäre. Wird ein Spiel als ab18 eingestuft, kann es aber nach wie vor dann noch indiziert werden.


Glaube da hat aber Flood recht. Ein Spiel kann bei euch glaube ich nur mehr indiziert werden wenn es die USK an die BPjS schickt. Wenn die USK aber das Ab18-Gütesiegel verleiht, kann die BPjS nichts machen - selbst wenn sie will.


Genau (und das von einem Österreicher). Es gibt zwar, glaube ich, noch theoretische Möglichkeiten, wenn ein Bundesland interveniert, doer so, aber im Grunde kann bei einer USK-Einstufung, auch ab 18, nicht mehr indiziert werden. Das liegt daran, dass die USK-Urteile jetzt gesetzlich bindend sind und nicht mehr nur Empfehlungen.

Verfasst: Di, 21. Okt 2003, 05:01
von Abdiel
Bei Filmen wurde (und wird) das imho (hier bin ich mir natürlich auch nicht sicher) auch noch so gehandhabt, dass eine Indizierung trotz vorheriger Einstufung nicht ausgeschlossen ist. Oder bin ich da auf dem Holzweg?

mfg
:borg: Abdiel

Verfasst: Di, 21. Okt 2003, 09:57
von fflood
So, ich hab mir mal den Gesetzestext rausgesucht (keine Ahnung, von welcher Vorlage dieses Dokument erstellt wurde :roll:). Wenn man sich Paragraph 14, Absatz 2 und Paragraph 18, Absatz 1 u. 8 ansieht, wird die Sache, denke ich, recht deutlich.

Glaube da hat aber Flood recht.


Wer? :roll:

Verfasst: Di, 21. Okt 2003, 10:22
von Hattori Hanso
Wenn das Spiel eine ab 18 Einstufung bekommt darf es ja jetzt rechtsverbindlich nicht mehr an Jugendliche verkauft werden, damit ist eine Indizierung unnötig. Früher war die Altersangabe nur eine Empfehlung und kein Händler hatte etwas zu befürchten, selbst wenn er ein "ab 18 - Spiel" an einen neunjährigen verkauft hat.

Verfasst: Di, 21. Okt 2003, 10:35
von fflood
Dirty Harry hat geschrieben:
Wenn das Spiel eine ab 18 Einstufung bekommt darf es ja jetzt rechtsverbindlich nicht mehr an Jugendliche verkauft werden, damit ist eine Indizierung unnötig. Früher war die Altersangabe nur eine Empfehlung und kein Händler hatte etwas zu befürchten, selbst wenn er ein "ab 18 - Spiel" an einen neunjährigen verkauft hat.


Es ging ja nur darum, ob eine Indizierung überhaupt noch möglich ist. Dass sie im Prinzip unnötig ist, ist wohl klar.

Mal ganz abgesehen davon, dass ein derartiger Händler (s.o.) IMO prinzipiell verkehrtherum an eine Arschtretmaschine gefesselt gehört. ;-)

Verfasst: Di, 21. Okt 2003, 12:45
von Abdiel
Ich habe mich also richtig erinnert, §14 Abs.6 zeigt das ja auch...

mfg
:borg: Abdiel

PS: Hoffen wir mal, das solche Fälle nicht oft vorkommen, immerhin ist durch das neue System ja eigentlich so etwas ausgeschlossen.

Verfasst: Di, 21. Okt 2003, 14:19
von Fraggy
Frogo hat geschrieben:
Das ist ja auch das Problem, das EA hatte: C&C Generals wurde als Ab16 eingestuft, aber dann trotzdem noch indiziert, und zwar eben ganz knapp *bevor* das neue Jugendschutzgesetz griff. Und das fanden die eben nicht so witzig, weil das eine Woche später eben gar nicht mehr möglich gewesen wäre. Wird ein Spiel als ab18 eingestuft, kann es aber nach wie vor dann noch indiziert werden.


Auf der Generals-Verpackung (nicht: Generäle) meines Freundes ( 15 J. ) steht aber >USK ab 18< drauf.

Ich habe es so verstanden, dass die Einstufungen der USK bindend sind, die BPjM also nicht mehr eingreifen kann.

Lustig aber, dass mein Freund, ohne Papis Ausweis an die originale deutsche Generals Vollversion rangekommen ist.

Verfasst: Di, 21. Okt 2003, 18:02
von ButtSeriously
Um mal wieder zum eigentlichen Thema des Threads zurückzukommen: Laut den letzten Meldungen der Branchenblätter ist das Max-Payne-Filmprojekt kürzlich auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt worden. Die erste Ankündigung zu so einem Streifen kam ja sehr flott - eigentlich unmittelbar nach Veröffentlichung des Spiels. Danach gab es aber wohl die üblichen Querelen, also Unklarheiten über die Finanzierung, divergierende Vorstellungen zwischen Remedy, Produktionsfirma und Studio, etc.
Mittlerweile ist der Geldhahn für das Projekt wohl fast völlig zu, was nicht zuletzt an Erscheinungen wie dem Totalflop des zweiten Tomb-Raider-Films liegt - da schmilzt das Vertrauen in Spieleverfilmungen wie Butter in der Sonne. Das betrifft u.a. auch Deus Ex und - bei meinem Glück - eventuell Crimson Skies.

Grüße von
ButtSeriously
In memoriam PC Player 1/93 - 6/2001

Verfasst: Do, 23. Okt 2003, 08:10
von Hattori Hanso
fflood hat geschrieben:
Dirty Harry hat geschrieben:
Wenn das Spiel eine ab 18 Einstufung bekommt darf es ja jetzt rechtsverbindlich nicht mehr an Jugendliche verkauft werden, damit ist eine Indizierung unnötig. Früher war die Altersangabe nur eine Empfehlung und kein Händler hatte etwas zu befürchten, selbst wenn er ein "ab 18 - Spiel" an einen neunjährigen verkauft hat.


Es ging ja nur darum, ob eine Indizierung überhaupt noch möglich ist. Dass sie im Prinzip unnötig ist, ist wohl klar.

Mal ganz abgesehen davon, dass ein derartiger Händler (s.o.) IMO prinzipiell verkehrtherum an eine Arschtretmaschine gefesselt gehört. ;-)


Da gebe ich Dir recht, aber verkehrherum? Du meinst daß die Arschttretmaschine ihm dann kontinuierlich in die Eier tritt? Stimmt! Das wäre gut!