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John Rambo (Rambo 4)

Verfasst: Fr, 8. Feb 2008, 15:00
von Ganon
Jetzt ist es also offiziell!
Dreimal lag Sylvester Stallones grimmiges Actionspektakel John Rambo der FSK vor und zweimal ging Warner in Berufung um noch eine Freigabe für die ungeschnittene Fassung zu bekommen. Doch das half alles nichts. Beim dritten Versuch reichte Warner nur noch eine geschnittene Fassung ein, welche letztendlich von der FSK mit "keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet worden ist. Auf der Freigabekarte wird die Laufzeit mit 90 Minuten angegeben. Je nachdem wie die Rundungen der FSK ausgefallen sind, dürfte ca. 1 Minute in der deutschen Fassung fehlen.
[...]
Somit bleibt Warner nur die Chance zu versuchen Rambo 4 ohne Beanstandung mit einem Gutachten der SPIO/JK auf DVD zu veröffentlichen. Ob sich die Juristenkommssion gnädiger zeigen wird und den Film unzensiert passieren lässt, werden die nächsten Monate zeigen.

Die geschnittene deutsche Kinofassung wird wie erwartet am 14. Februar 2008 bei uns anlaufen.


Bleibt die Frage ob sich der Kinobesuch lohnt... Zumindest ist es definitiv kein PG-13-Actionfilm wie Stirb Langsam 4!

Verfasst: Sa, 9. Feb 2008, 00:35
von Early
Bei einer geschnittenen Fassung lohnt sich der Kinobesuch wohl eher nicht.

Verfasst: Sa, 9. Feb 2008, 16:55
von Ganon
Early hat geschrieben:
Bei einer geschnittenen Fassung lohnt sich der Kinobesuch wohl eher nicht.

Da du dieses Problem ja vermutlich nicht haben wirst, kannst du uns dann ja erzählen, ob er sich zumindest bei der ungeschnittenen lohnen würde. ;-)

Verfasst: Sa, 9. Feb 2008, 22:56
von Early
Ganon2000 hat geschrieben:
Early hat geschrieben:
Bei einer geschnittenen Fassung lohnt sich der Kinobesuch wohl eher nicht.

Da du dieses Problem ja vermutlich nicht haben wirst, kannst du uns dann ja erzählen, ob er sich zumindest bei der ungeschnittenen lohnen würde. ;-)


Ich wart lieber auf die Blu-Ray - aber die ist auf alle Fälle Pflicht. :)

Verfasst: So, 29. Jun 2008, 12:29
von Ganon
Schnittbericht zur DVD-Veröffentlichung von John Rambo

Scheint ja echt starter Tobak zu sein. Das kann mit jedem Splatter-Horror mithalten.
Im Intro-Text wird dazu sehr schön die Gesetzeslage für besonders brutale Filme zusammengefasst. Das beantwortet einige Fragen, die ich mir auch schön öfter gestellt habe.
Einige Besucher unserer Seite fragen sich aber immer, wieso die „Jugendgefährdung“ bei Filmen, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind, überhaupt eine Rolle spielt und deswegen auch Filme, die nur für Erwachsene sind, gelegentlich geschnitten werden. Dafür gibt es eine einfache und auch nachvollziehbare Erklärung. Der Staat behält sich das Recht vor, zu entscheiden, was unter den Jugendschutz fällt und was in Deutschland wo gezeigt werden darf und was nicht. Vor allem bei den extremen Sachen will der Staat in Deutschland selbst entscheiden, was in welcher Form veröffentlicht wird. Für Filme, die auch für Minderjährige geeignet sind, oder Filme, die nicht allzu brutal sind, hat man die Entscheidungsbefugnisse an die private FSK abgegeben, aber deren Zuständigkeit eben auch Grenzen eingeräumt. Alles, was möglicherweise an die Vorschriften des Strafgesetzbuches heranreicht, soll von den Gerichten entschieden werden und darf Jugendlichen nicht leicht zugänglich gemacht werden. Oft darf die FSK Filmen in der ungekürzten Fassung also keine Freigabe erteilen, eben weil es offensichtlich erscheint, dass eine Form der Jugendgefährdung vorliegt, bei dem sich die Staatsorgane das Recht vorbehalten, selbst zu entscheiden. Ob die Grenzen jetzt immer klar erkannt werden oder ob die Entscheidung der Gesetzgeber jetzt und in der Vergangenheit dies so zu regeln, jedem gefällt, ist zweitrangig.

Sieht die FSK im Rahmen ihrer Zuständigkeit keine Möglichkeit, den Film mit einer FSK-Kennzeichnung unzensiert auf DVD freizugeben, bleibt dem Verleih die Möglichkeit, den Film ohne Prüfung (und somit automatisch nur für Erwachsene) zu veröffentlichen. Der Verzicht in Deutschland auf eine Vorzensur ist auch in vielen Demokratien keine Selbstverständlichkeit, so gibt es sie z.B. in Großbritannien nicht. Bei einer ungeprüften Veröffentlichung muss der Verleih aber trotzdem die relevanten Paragraphen des Strafgesetzbuches beachten und hier spielt vor allem der §131 StGB eine Rolle, der die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Schriften regelt. Erfüllt der Film einen Tatbestand des Paragraphen, kann der Verleih wegen Verbreitung von gewaltverherrlichenden Schriften (auch Filmen) vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden und Einzelpersonen mit bis zu 1 Jahr Gefängnis bestraft werden.

Es gibt aber für den Verleih hier auch ein Sicherheitsnetz. Ob ein Film gegen den §131 StGB verstößt, kann nämlich anhand eines Rechtsgutachtens z.B. durch der Juristenkommission der SPIO („SPIO/JK“-Kennzeichnung) festgestellt werden. Bescheinigt diese JK dem Film eine fehlende schwere Jugendgefährdung nach §131, darf der Film in Deutschland veröffentlicht werden. Sieht die JK der SPIO (oder ein anderes rechtliches Gutachten) eine schwere Jugendgefährdung im Sinne des §131, sollte der Verleih lieber auf eine ungekürzte Veröffentlichung des Films verzichten, da er jetzt darauf hingewiesen wurde, dass er sich mit der Veröffentlichung unter Umständen strafbar macht. Weder eine FSK-Freigabe, noch ein Rechtsgutachten schützen einen Film aber vor der Beschlagnahmung eines Gerichts, wenn dieses zu einer anderen Auffassung als z.B. die SPIO/JK gekommen ist. Mit FSK-Freigabe oder Rechtsgutachten bleibt der Verleih dann aber auch bei einem Verstoß gegen den §131 ohne Strafe. Nur der Film darf nicht mehr verkauft werden.

Bei einer Prüfung durch die JK der SPIO muss man auch zwischen der einfachen und der schweren JK-Kennzeichnung unterscheiden. Die einfache JK mit dem Zusatz „keine schwere Jugendgefährdung“ ermöglicht es auch, dass der Film in den Geschäften öffentlich verkauft werden kann – natürlich trotzdem nur an Erwachsene. Die schwere JK mit dem Zusatz „Strafrechtlich unbedenklich“ dagegen bedeutet, dass ein Film automatisch wie ein durch die BPjM indizierter Film behandelt werden muss, also nicht öffentlich ausgestellt und beworben werden darf. Ein Indizierungsverfahren wie bei anderen Filmen braucht es also nicht um die gleichen Wirkung zu erzielen.

Verfasst: So, 29. Jun 2008, 13:20
von Abdiel
Halloween, John Rambo und zuletzt auch Iron Man... Irgendwie schön, dass man wieder den Mut aufbringt und "rohe" Filme produziert, nur leider gelangen die dann meist nicht in den Ur-Fassungen ins Kino. Gerade Iron Man ist ein absolutes Negativbeispiel, da man den nur für eine FSK12-Einstufung verstümmelte (Kommerzschlampen!). Daher ist es umso löblicher, dass heutzutage so viele Uncut-Versionen in den Handel gelangen...

Verfasst: Di, 15. Jul 2008, 23:24
von KylRoy
mal zur abwechslung was über den film:

mir hat er durchaus gefallen. er ist mitreissend, saftig, brutal und Stallone rult wie immer. ich bin allerdings auch ein fan der Rambo-filme, daher kann ich versichern: es herrscht gewohnte qualität. :)

hier gibt es einen trailer

Verfasst: Do, 17. Jul 2008, 20:13
von songwriter
Hab jetzt auch gestern die "Uncut" Geschichte gesehen.
Kurz und schmerzlos: War okay

Einziger großer Kritikpunkt: Rambo ist mit 60 halt nimmer so wie früher, klar. Seine größte Actionszene verbringt er aber allerdings hinter einer stationären Riesenwumme und knallt minutenlang Soldaten ab. Hmm, ich vermisse da den "persönlichen" Kontakt. Die ganze Szene hatte so etwas, im wahrsten Sinne des Wortes, statisches an sich.

Weitere Kritikpunkte:
Story ist arg mager (ich weiß schon, Rambo halt...)
[spoiler]Entwcklungshelfer entführt, ab ins Lager, Showdown am Fluss, Schluss und Ende. Hier Fehlten mir noch Höhepunkte, Rückschläge und Überraschungen.[/spoiler]
Mitkombattanten bleiben sehr blass im Film, schade.

Verfasst: Do, 17. Jul 2008, 20:25
von Abdiel
songwriter hat geschrieben:
Mitkombattanten bleiben sehr blass im Film, schade.

Sowas gibt es bei Rambo? ;)

Verfasst: Fr, 18. Jul 2008, 11:07
von songwriter
@Abdiel
Eben, schon das macht stutzig...Dabei hätten die Charaktere wirklich Potential gehabt! Schade.
Außerdem fehlt die klassische
[spoiler]wir foltern Rambo aber er rückt außer seinem "RamboismirscheissegalBlick" nix raus-Szene[/spoiler] :wink: