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Mo, 23. Okt 2006, 12:18

Eigentlich finde ich das momentane System auch gut. Z.B. sorgt es ja auch bei Filmen dafür, dass 18er-Titel frei erhältlich sind und nicht fast automatisch indiziert werden wie früher. Spiele werden in der dt. Version leider tatsächlich immer noch zensiert. Aktuelle Beispiele:
El Matador: http://www.pcgames.de/?article_id=516080
Dark Messiah: http://www.pcgames.de/?article_id=516643
Zuletzt geändert von Ganon am Mo, 23. Okt 2006, 12:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Mo, 23. Okt 2006, 12:41

Die Frage ist dennoch: Warum wird zensiert? Wollen die Firmen damit eine niedrigere Einstufung erreichen (keine Schuld des Systems) oder müssen sie es zwangsweise, weil eine Indizierung droht? Gemessen an den Beispielen indizierter Spiele, kommt mir da eher Ersteres in den Sinn, zumal es auch eine rein wirtschaftliche Entscheidung ist, welche Größe die ansprechbare Zielgruppe hat. Das wiederum kann man aber nicht dem Kontrollsystem zu Lasten legen. Gleiches gab es auch schon vor Jahren bei Kinofilmen...
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Mo, 23. Okt 2006, 12:48

Abdiel hat geschrieben:
Die Frage ist dennoch: Warum wird zensiert? Wollen die Firmen damit eine niedrigere Einstufung erreichen (keine Schuld des Systems) oder müssen sie es zwangsweise, weil eine Indizierung droht? Gemessen an den Beispielen indizierter Spiele, kommt mir da eher Ersteres in den Sinn, zumal es auch eine rein wirtschaftliche Entscheidung ist, welche Größe die ansprechbare Zielgruppe hat. Das wiederum kann man aber nicht dem Kontrollsystem zu Lasten legen. Gleiches gab es auch schon vor Jahren bei Kinofilmen...


Bei den beiden von Ganon verlinkten Beispielen war es wohl wirklich so, dass die Spiele oder Schnitte gar keine USK-Einstufung bekommen hätte, und da frage ich mich in der Tat, warum die USk manchen Spielen selbst die Einstufung "keine Jugendfreigabe" verweigert. Das hat IMO nichts mehr mit Jugenschutz zu tun, sondern läuft auf reine Bevormundung von Erwachsenen hinaus.

Andererseits stellt sich natürlich schon die Frage, warum Teile der Spieleindustrie so scharf darauf ist, den Gewalthahn ungezügelt aufzudrehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Zielgruppe, die man vornehmlich mit solchen Aktionen erreicht, in erster Linie in der Altersgruppe 18+ findet...
 
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Mo, 23. Okt 2006, 15:09

Soweit ich es verstanden habe, wird das Prädikat "Keine Jugendfreigabe" nur dann verwehrt, wenn das Spiel mit ziemlicher Sicherheit indiziert werden würde, oder? Zumindest wäre das die einzig logische Erklärung, da das Exemplar somit schonmal für die Indizierung "qualifiziert" wäre. Was das Maß an Gewalt betrifft, bin ich, wie Du in der generellen Frage der Freigabe, trotzdem der Meinung, dass die Entscheidung beim Bürger liegen sollte...
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Mo, 23. Okt 2006, 16:06

Abdiel hat geschrieben:
Soweit ich es verstanden habe, wird das Prädikat "Keine Jugendfreigabe" nur dann verwehrt, wenn das Spiel mit ziemlicher Sicherheit indiziert werden würde, oder? Zumindest wäre das die einzig logische Erklärung, da das Exemplar somit schonmal für die Indizierung "qualifiziert" wäre.


Für die Indizierung gilt doch aber das gleiche, wie für die Verweigerung des Prädikats "Keine Jugendfreigabe": Was soll das? "Keine Jugendfreigabe" bedeutet doch schon, dass Kinder und Jugendliche das Spiel nicht kaufen dürfen. Jede weitere Einschränkung ist in meinen Augen reine Bevormundung von (zumindest im Großen und Ganzen) mündigen Erwachsenen...
 
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Mo, 23. Okt 2006, 16:23

Hab nochmal nachgelesen: Für eine Indizierung muss ja ein Straftatbestand vorliegen, der bei der Vergabe von "Keine Jugendfreigabe" nach Meinung der USK noch nicht gegeben ist. Darin besteht der kleine, aber feine Unterschied. Verweigert also die USK eine Einstufung, geht man von einer Rechtsverletzung aus und das disqualifiziert ein Medium automatisch. Für den Verbraucher besteht vielleicht objektiv kein Unterschied in der Handhabung, in der Rechtsauslegung sind diese aber sehr deutlich vorhanden...
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Abdiel hat geschrieben:
Hab nochmal nachgelesen: Für eine Indizierung muss ja ein Straftatbestand vorliegen, der bei der Vergabe von "Keine Jugendfreigabe" nach Meinung der USK noch nicht gegeben ist.


Das höre ich jetzt zum allerersten Mal. Indizierung heißt doch (genau wie keine USK-Einstufung), dass das Spiel nicht beworben werden darf. Würde ein Straftatbestand vorliegen, müsste das Spiel verboten werden und dürfte folglich überhaupt nicht verkauft werden.
 
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Mo, 23. Okt 2006, 16:29

fflood hat geschrieben:
Abdiel hat geschrieben:
Soweit ich es verstanden habe, wird das Prädikat "Keine Jugendfreigabe" nur dann verwehrt, wenn das Spiel mit ziemlicher Sicherheit indiziert werden würde, oder? Zumindest wäre das die einzig logische Erklärung, da das Exemplar somit schonmal für die Indizierung "qualifiziert" wäre.


Für die Indizierung gilt doch aber das gleiche, wie für die Verweigerung des Prädikats "Keine Jugendfreigabe": Was soll das? "Keine Jugendfreigabe" bedeutet doch schon, dass Kinder und Jugendliche das Spiel nicht kaufen dürfen. Jede weitere Einschränkung ist in meinen Augen reine Bevormundung von (zumindest im Großen und Ganzen) mündigen Erwachsenen...

Soweit ich das verstanden habe, ist die Verweigerung der Altersfreigabe gewissermaßen die Voraussetzung für die Möglichkeit einer Indizierung (ich glaube nicht, dass die USK sich danach richet, was die BPjM gerne indizieren würde). Deswegen wollen die Hersteller eine Freigabe, auch wenn es "keine Jugendfreigabe" ist. Vor der Indizierung dürfen solche Spiele aber glaub ich sogar verkauft werden. Die engl. Version von Quake 4 war jedenfalls eine Zeit lang ohne USK-Label (aber trotzdem mit 18er-Markierung) erhältlich, bevor nach der Indizierung die geschnittene dt. Version nachgeschoben wurde.
Was die Kriterien für eine Verweigerung sind, weiß ich allerdings auch nicht. Liegt wohl an zu starker Gewaltdarstellung. Wo da die Grenze ist, ist natürlich die Frage...
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Mo, 23. Okt 2006, 16:33

Abdiel hat geschrieben:
Die Frage ist dennoch: Warum wird zensiert? Wollen die Firmen damit eine niedrigere Einstufung erreichen (keine Schuld des Systems) oder müssen sie es zwangsweise, weil eine Indizierung droht? Gemessen an den Beispielen indizierter Spiele, kommt mir da eher Ersteres in den Sinn, zumal es auch eine rein wirtschaftliche Entscheidung ist, welche Größe die ansprechbare Zielgruppe hat. Das wiederum kann man aber nicht dem Kontrollsystem zu Lasten legen. Gleiches gab es auch schon vor Jahren bei Kinofilmen...


Wenn es in allen anderen Ländern auch ohne Kürzungen geht, dann muss man das auf alle Fälle dem System zu Lasten legen. An was sollte es denn sonst liegen?
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Mo, 23. Okt 2006, 16:34

Ganon2000 hat geschrieben:
Soweit ich das verstanden habe, ist die Verweigerung der Altersfreigabe gewissermaßen die Voraussetzung für die Möglichkeit einer Indizierung (ich glaube nicht, dass die USK sich danach richet, was die BPjM gerne indizieren würde).


Ja, sobald die USK eine Einstufung vorgenommen hat, ist eine Indizierung nicht mehr möglich.

Deswegen wollen die Hersteller eine Freigabe, auch wenn es "keine Jugendfreigabe" ist. Vor der Indizierung dürfen solche Spiele aber glaub ich sogar verkauft werden.


Ein Spiel darf auch nach einer Indizierung noch verkauft werden. Es darf halt nur nicht beworben werden, also auch nicht mehr im Laden im Regal stehen. "Unter der Ladentheke" ist ein Verkauf aber nach allem, was ich weiß, immer noch erlaubt.
 
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fflood hat geschrieben:
Deswegen wollen die Hersteller eine Freigabe, auch wenn es "keine Jugendfreigabe" ist. Vor der Indizierung dürfen solche Spiele aber glaub ich sogar verkauft werden.


Ein Spiel darf auch nach einer Indizierung noch verkauft werden. Es darf halt nur nicht beworben werden, also auch nicht mehr im Laden im Regal stehen. "Unter der Ladentheke" ist ein Verkauf aber nach allem, was ich weiß, immer noch erlaubt.

Ok, stimmt. Ich meinte einen "öffentlichen" Verkauf, also die Auslage im Regal.
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Fr, 3. Nov 2006, 00:13

*seufz* Es geht immer weiter. Diesmal was zu Lesen. Zeit online
mal wieder gespickt mit sensationellen Schlussfolgerungen.
Wir wissen, dass Killer- und Folterspiele Nachahmungstaten anregen. Erst vor wenigen Wochen hat in Montreal der 25-jährige Kimveer Gill eine junge Frau getötet und 19 weitere Studenten schwer verletzt. Sein Lieblingsspiel, schrieb er in einem Internet-Forum, sei Super Columbine Massacre RPG – ein Videospiel, das das 1999 verübte Massaker in der Columbine High School glorifiziert.

Man könnte ja auch auf die Idee kommen, dass jemand, der so ein Spiel toll findet, von vornherein ziemlich kaputt ist. Dass er nicht deswegen zum Mörder wird, sondern aus dem selben Grund, aus dem er das spielt. Aber nein, ist ja völlig abwegig...
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Mi, 8. Nov 2006, 19:49

Ein angenehm neutraler Bericht in den Tagesthemen über das Onlinespiel Second Life: Link
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...ah, damit kann man sogar geld verdienen habe ich gehoert. in dem man z.b. haeuser fuer andere spieler entwirft und verkauft. :)
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Ich bin echt dankbar fuer 8 jahre PCPlayer-Abo. das GameStar Abo hab ich gekuendigt. die PCPowerplay fand ich auch nicht so richtig brauchbar. jetzt suche ich mein heil in online mags wie gamona.de, escapistmagazine.com, rockpapershotgun.com

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