Weiß eigentlich jemand, wie die Regelung für indizierte Filme ist? Das kommt mir immer etwas willkürlich vor. Einerseits läuft "From Dusk till Dawn" auf RTL2 immer in einer geschnittenen 18er-Fassung (?!), andererseits hat Kabel 1 neulich "Das Ding" uncut um 22 Uhr (Sondergenehmigung) gebracht. Ich frag mich auch, wie man so eine Sondergenehmigung bekommt.
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Da hab ich doch grad mal nachgelesen bei
http://www.fsf.de.
Zum Thema, was normalerweise wann laufen darf:
Unterschieden werden vier Zeitschienen, bei denen die Voraussetzungen verschiedener Altersgruppen für “die Wahrnehmung und Verarbeitung von Fernsehinhalten” (§ 31 PrO-FSF) zu berücksichtigen sind:
- Tagesprogramm (06.00–20.00 / Zuschauer unter 12 Jahren)
- Hauptabendprogramm (20.00–22.00 / Zuschauer ab 12 Jahren)
- Spätabendprogramm (22.00–23.00 /Zuschauer ab 16 Jahren)
- Nachtprogramm (23.00–06.00 / Zuschauer ab 18 Jahren)
Also doch wie Frogo meinte.
Das sind die Richtlinien.Hab zwar nur kurz reingeguckt, aber das hier gefunden:
1. Bei Ausnahmeanträgen nach § 9 JMStV entscheidet ein hauptamtlicher Prüfer darüber, ob die Voraussetzungen für die Annahme des Antrags gegeben sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
a) die Prüfung durch die FSK länger als 15 Jahre zurückliegt oder
b) der Antragsteller den Film so bearbeitet hat, dass die wesentlichen Gründe, die zur Ablehnung einer günstigeren Freigabe im Jugendentscheid der FSK genannt werden, auf die der FSF vorgelegten Fassung nicht mehr zutreffen oder
c) der Antragsteller glaubhaft machen kann, dass sich bezüglich der Thematik oder des Genres eines Films die Spruchpraxis des Jugendschutzes seit dem Zeitpunkt der Prüfung durch die FSK wesentlich geändert hat.
Btw, wenn wir darüber noch weiterdiskutieren, könnte man abspalten.