Early hat geschrieben:Dirty Harry hat geschrieben:Early hat geschrieben:Sallust hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob das hier schon mal stand. Angeblich ist es so, wenn Kaufpreis und Wert der Ware das Verhältnis 3:1 übersteigt, ist der Vertrag nichtig, da er gegen die guten Sitten widerspricht.
Macht aber wohl nur bei höheren Beträgen Sinn. Wieso sollte ich eine DVD die zB. 23 Euro kostet nicht um sechs Euro ersteigern können?
Das Verhältnis ist 3:1 und nicht 1:3!
Zu dem Thema höherer Preis dank vorhandener Verpackung:
Ich glaube nicht daß bei einem Artikel dessen Neupreis 400€ beträgt der Verkaufspreis eines gebrauchten Artikels soweit steigt daß sich der Kauf der Packung um 300€ rentiert....
Bei einem Plasmafernseher um 20000€ könnte das ja vielleicht hinhauen....
Ups, habe ich nicht gesehen, dass der 300 Euro für eine Verpackung gezahlt hat. Aber: SSKM - selbst schuld kein mitleid!
Mitleid habe ich auch keins, er ist halt ein Idiot. Trotzdem halte ich nichts von solchen Betrugsauktionen....