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fflood
lange Leitung
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Do, 23. Okt 2003, 10:20

Dirty Harry hat geschrieben:
fflood hat geschrieben:
Dirty Harry hat geschrieben:
Wenn das Spiel eine ab 18 Einstufung bekommt darf es ja jetzt rechtsverbindlich nicht mehr an Jugendliche verkauft werden, damit ist eine Indizierung unnötig. Früher war die Altersangabe nur eine Empfehlung und kein Händler hatte etwas zu befürchten, selbst wenn er ein "ab 18 - Spiel" an einen neunjährigen verkauft hat.


Es ging ja nur darum, ob eine Indizierung überhaupt noch möglich ist. Dass sie im Prinzip unnötig ist, ist wohl klar.

Mal ganz abgesehen davon, dass ein derartiger Händler (s.o.) IMO prinzipiell verkehrtherum an eine Arschtretmaschine gefesselt gehört. ;-)


Da gebe ich Dir recht, aber verkehrherum? Du meinst daß die Arschttretmaschine ihm dann kontinuierlich in die Eier tritt? Stimmt! Das wäre gut!


Meinetwegen auch ins Gesicht, aber gedacht war es schon so. ;-)

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