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Ich würde es so formulieren: das ist kein Betrugsversuch, es ist aber definitiv ein Täuschungsversuch.
 
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Stift
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Ich pflichte Frogo bei. Wie er, bin auch ich (immer noch) der Meinung, daß hier kein Betrug vorliegt, da der Artikel durchaus korrekt ausgezeichnet ist.

Gruß

Stift
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Hattori Hanso
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Klar hat er dann Pech gehabt, und er hat zumindest an Erfahrung gewonnen. Trotzdem unterstelle ich dem Verkäufer eine gewisse Betrugsabsicht...nein wie schon vorher gesagt "Täuschungsabsicht" (paßt besser), denn er hofft ja auf solche Idioten. Aber warum gibt der Idiot noch eine positive Bewertung ab. Ich hätte dann zumindest eine negative abgegeben....
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Tja im Prinzip muß ich da Frogo recht geben. Es spricht nichts gegen den verkauf der Verpackung und wenn die Sache ordnungsge,äß abläuft und der verkäufer schnell und gut liefert hat der Käufer keinen Grund eine schlechte Wertung zu geben außer seine eigene Blödheit und dafür sollte man nun wirklich nicht andere bestrafen.

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Dirty Harry hat geschrieben:
Klar hat er dann Pech gehabt, und er hat zumindest an Erfahrung gewonnen. Trotzdem unterstelle ich dem Verkäufer eine gewisse Betrugsabsicht...nein wie schon vorher gesagt "Täuschungsabsicht" (paßt besser), denn er hofft ja auf solche Idioten. Aber warum gibt der Idiot noch eine positive Bewertung ab. Ich hätte dann zumindest eine negative abgegeben....


Vielleicht wollte er ja wirklich nur die Verpackung haben.

Was ich bei E-Bay alles schon gesehen habe, da würde mich das auch nicht wundern. Ich denke da an einen Hocker aus einem echten (!) Elefantenbein. Zitat: "Aus einer Zeit als das Jagen noch erlaubt war!"
CU Early
 
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Wie wäre es, wenn man die ganzen ebay-Postings abspaltet? Inzwischen sind es ja eine ganze Menge, die imho auch nicht mehr so Recht in den Thread passen...
 
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Hattori Hanso
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Chellie hat geschrieben:
Tja im Prinzip muß ich da Frogo recht geben. Es spricht nichts gegen den verkauf der Verpackung und wenn die Sache ordnungsge,äß abläuft und der verkäufer schnell und gut liefert hat der Käufer keinen Grund eine schlechte Wertung zu geben außer seine eigene Blödheit und dafür sollte man nun wirklich nicht andere bestrafen.

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Dann könnte man auch wieder behaupten Raubkopieren sei nicht schlimm wenn man sich das Spiel eh nicht kauft.

Dieser Artikel wird mit einer Täuschungsabsicht eingestellt, was imho einfach moralisch verwerflich ist. Da ist schon eine richtige Masche daraus geworden. Außerdem, warum sollte man eine Verpackung verkaufen, die behält man oder schmeißt sie weg.

Klar, die Käufer sind irgendwie schon selbst schuld, warum sind sie so blöd? Aber wie gesagt, es gibt eben auch Leute die nicht richtig lesen können oder vielleicht die Deutsche Sprache nicht sonderlich gut beherrschen.
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Early
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Cloud hat geschrieben:
Wie wäre es, wenn man die ganzen ebay-Postings abspaltet? Inzwischen sind es ja eine ganze Menge, die imho auch nicht mehr so Recht in den Thread passen...


Habe ich mir auch schon gedacht. Wo ist der Moderator!!!???? :wink:
CU Early
 
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Ich schätze das kennt ihr schon aber das soll auch mal bei Ebay gewesen sein:

http://hosted.enhanced-design.de/ebay_r ... uboot.html

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Fr, 6. Dez 2002, 13:39

Dirty Harry hat geschrieben:
Chellie hat geschrieben:
Tja im Prinzip muß ich da Frogo recht geben. Es spricht nichts gegen den verkauf der Verpackung und wenn die Sache ordnungsge,äß abläuft und der verkäufer schnell und gut liefert hat der Käufer keinen Grund eine schlechte Wertung zu geben außer seine eigene Blödheit und dafür sollte man nun wirklich nicht andere bestrafen.

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Dann könnte man auch wieder behaupten Raubkopieren sei nicht schlimm wenn man sich das Spiel eh nicht kauft.

Dieser Artikel wird mit einer Täuschungsabsicht eingestellt, was imho einfach moralisch verwerflich ist. Da ist schon eine richtige Masche daraus geworden. Außerdem, warum sollte man eine Verpackung verkaufen, die behält man oder schmeißt sie weg.

Klar, die Käufer sind irgendwie schon selbst schuld, warum sind sie so blöd? Aber wie gesagt, es gibt eben auch Leute die nicht richtig lesen können oder vielleicht die Deutsche Sprache nicht sonderlich gut beherrschen.


Der Vergleich mit den Raubkopien hinkt IMHO schon ein bisschen.

Und wie gesagt: Es gibt soviele Leute die sich allerlei Schwachsinn zulegen. Wieso also nicht eine Verpackung für eine Digital-Kamera. Vielleicht hat er ja wirklich nur mehr die Kamera daheim und erhofft sich so nun einen höheren Preis bei einer anderen Auktion.

Und für die Leute die nicht richtig lesen können oder der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig sind sind solche Online-Auktionen ja auch nichts. Ich würde mich mit meinen bescheidenen Französisch-Künsten auch nicht trauen, auf einer französischen Auktions-Seite einzukaufen.
CU Early
 
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Sallust
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Fr, 6. Dez 2002, 13:40

Ich weiß nicht, ob das hier schon mal stand. Angeblich ist es so, wenn Kaufpreis und Wert der Ware das Verhältnis 3:1 übersteigt, ist der Vertrag nichtig, da er gegen die guten Sitten widerspricht.
Bis bald
Sallust
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Fr, 6. Dez 2002, 13:42

Sallust hat geschrieben:
Ich weiß nicht, ob das hier schon mal stand. Angeblich ist es so, wenn Kaufpreis und Wert der Ware das Verhältnis 3:1 übersteigt, ist der Vertrag nichtig, da er gegen die guten Sitten widerspricht.


Macht aber wohl nur bei höheren Beträgen Sinn. Wieso sollte ich eine DVD die zB. 23 Euro kostet nicht um sechs Euro ersteigern können?
CU Early
 
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Fr, 6. Dez 2002, 14:10

Early hat geschrieben:
Sallust hat geschrieben:
Ich weiß nicht, ob das hier schon mal stand. Angeblich ist es so, wenn Kaufpreis und Wert der Ware das Verhältnis 3:1 übersteigt, ist der Vertrag nichtig, da er gegen die guten Sitten widerspricht.


Macht aber wohl nur bei höheren Beträgen Sinn. Wieso sollte ich eine DVD die zB. 23 Euro kostet nicht um sechs Euro ersteigern können?


Das Verhältnis ist 3:1 und nicht 1:3!

Zu dem Thema höherer Preis dank vorhandener Verpackung:

Ich glaube nicht daß bei einem Artikel dessen Neupreis 400€ beträgt der Verkaufspreis eines gebrauchten Artikels soweit steigt daß sich der Kauf der Packung um 300€ rentiert....

Bei einem Plasmafernseher um 20000€ könnte das ja vielleicht hinhauen....
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Hardbern
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Fr, 6. Dez 2002, 14:58

Sallust hat geschrieben:
Ich weiß nicht, ob das hier schon mal stand. Angeblich ist es so, wenn Kaufpreis und Wert der Ware das Verhältnis 3:1 übersteigt, ist der Vertrag nichtig, da er gegen die guten Sitten widerspricht.


Das mag vielleicht auf "normale" Kaufverträge zutreffen aber bei Auktionen ist das imho eine andere Sache.

Der Verkäufer hat dem Käufer ja kein sittenwidriges Angebot gemacht, sondern der Käufer hat das -unserer Meinung nach zu hohe- Gebot doch von sich aus abgegeben. Da ist imho schon ein Unterschied, zumal er wusste bzw. wissen musste das es sich im o. g. Fall nur um die Verpackung handelt.

Das es bei normalen Kaufverträgen so sein kann, dass der Vertrag nichtig ist, würde ich auch gerne erst einmal irgendwo schriftlich sehen. Wo ist das gesetzlich geregelt?

Ich dachte wir leben hier in Deutschland in einem freien Land in dem auch Vertragsfreiheit herrscht.

Wenn ich jemandem eine alte Waschmaschine für 5.000,- Euro abkaufen wollen würde, wäre das doch meine Sache. Wo ist das denn von der Verkäuferseite her sittenwidrig?


Hardbern
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Fr, 6. Dez 2002, 15:08

Dirty Harry hat geschrieben:
Early hat geschrieben:
Sallust hat geschrieben:
Ich weiß nicht, ob das hier schon mal stand. Angeblich ist es so, wenn Kaufpreis und Wert der Ware das Verhältnis 3:1 übersteigt, ist der Vertrag nichtig, da er gegen die guten Sitten widerspricht.


Macht aber wohl nur bei höheren Beträgen Sinn. Wieso sollte ich eine DVD die zB. 23 Euro kostet nicht um sechs Euro ersteigern können?


Das Verhältnis ist 3:1 und nicht 1:3!

Zu dem Thema höherer Preis dank vorhandener Verpackung:

Ich glaube nicht daß bei einem Artikel dessen Neupreis 400€ beträgt der Verkaufspreis eines gebrauchten Artikels soweit steigt daß sich der Kauf der Packung um 300€ rentiert....

Bei einem Plasmafernseher um 20000€ könnte das ja vielleicht hinhauen....


Ups, habe ich nicht gesehen, dass der 300 Euro für eine Verpackung gezahlt hat. Aber: SSKM - selbst schuld kein mitleid!
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