Dirty Harry hat geschrieben:Klar hat er dann Pech gehabt, und er hat zumindest an Erfahrung gewonnen. Trotzdem unterstelle ich dem Verkäufer eine gewisse Betrugsabsicht...nein wie schon vorher gesagt "Täuschungsabsicht" (paßt besser), denn er hofft ja auf solche Idioten. Aber warum gibt der Idiot noch eine positive Bewertung ab. Ich hätte dann zumindest eine negative abgegeben....
Chellie hat geschrieben:Tja im Prinzip muß ich da Frogo recht geben. Es spricht nichts gegen den verkauf der Verpackung und wenn die Sache ordnungsge,äß abläuft und der verkäufer schnell und gut liefert hat der Käufer keinen Grund eine schlechte Wertung zu geben außer seine eigene Blödheit und dafür sollte man nun wirklich nicht andere bestrafen.
cu
Chellie
Dirty Harry hat geschrieben:Chellie hat geschrieben:Tja im Prinzip muß ich da Frogo recht geben. Es spricht nichts gegen den verkauf der Verpackung und wenn die Sache ordnungsge,äß abläuft und der verkäufer schnell und gut liefert hat der Käufer keinen Grund eine schlechte Wertung zu geben außer seine eigene Blödheit und dafür sollte man nun wirklich nicht andere bestrafen.
cu
Chellie
Dann könnte man auch wieder behaupten Raubkopieren sei nicht schlimm wenn man sich das Spiel eh nicht kauft.
Dieser Artikel wird mit einer Täuschungsabsicht eingestellt, was imho einfach moralisch verwerflich ist. Da ist schon eine richtige Masche daraus geworden. Außerdem, warum sollte man eine Verpackung verkaufen, die behält man oder schmeißt sie weg.
Klar, die Käufer sind irgendwie schon selbst schuld, warum sind sie so blöd? Aber wie gesagt, es gibt eben auch Leute die nicht richtig lesen können oder vielleicht die Deutsche Sprache nicht sonderlich gut beherrschen.
Sallust hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob das hier schon mal stand. Angeblich ist es so, wenn Kaufpreis und Wert der Ware das Verhältnis 3:1 übersteigt, ist der Vertrag nichtig, da er gegen die guten Sitten widerspricht.
Early hat geschrieben:Sallust hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob das hier schon mal stand. Angeblich ist es so, wenn Kaufpreis und Wert der Ware das Verhältnis 3:1 übersteigt, ist der Vertrag nichtig, da er gegen die guten Sitten widerspricht.
Macht aber wohl nur bei höheren Beträgen Sinn. Wieso sollte ich eine DVD die zB. 23 Euro kostet nicht um sechs Euro ersteigern können?
Sallust hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob das hier schon mal stand. Angeblich ist es so, wenn Kaufpreis und Wert der Ware das Verhältnis 3:1 übersteigt, ist der Vertrag nichtig, da er gegen die guten Sitten widerspricht.
Dirty Harry hat geschrieben:Early hat geschrieben:Sallust hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob das hier schon mal stand. Angeblich ist es so, wenn Kaufpreis und Wert der Ware das Verhältnis 3:1 übersteigt, ist der Vertrag nichtig, da er gegen die guten Sitten widerspricht.
Macht aber wohl nur bei höheren Beträgen Sinn. Wieso sollte ich eine DVD die zB. 23 Euro kostet nicht um sechs Euro ersteigern können?
Das Verhältnis ist 3:1 und nicht 1:3!
Zu dem Thema höherer Preis dank vorhandener Verpackung:
Ich glaube nicht daß bei einem Artikel dessen Neupreis 400€ beträgt der Verkaufspreis eines gebrauchten Artikels soweit steigt daß sich der Kauf der Packung um 300€ rentiert....
Bei einem Plasmafernseher um 20000€ könnte das ja vielleicht hinhauen....