Sallust hat geschrieben:Ich habe ein zwei Fragen (erst mal) zu Morrowind:
1. Kann ich teure Bücher bedenkenlos verkaufen?
2. Kann ich im Journal erledigte Aufträge irgendwie rauswerfen?
Sallust hat geschrieben:2. Kann ich im Journal erledigte Aufträge irgendwie rauswerfen?
Dirty Harry hat geschrieben:Ein Tip fürs verkaufen von Gegenständen: Alle Gegenstände einer Art immer grundsätzlich nur bei jeweils einem Händler verkaufen, falls man später bei einer Quest nach genau diesem Gegenstand ausgeschickt wird und im Dungeon dann feststellt daß man das schon lange geplündert hat. (Wo gleich habe ich dieses Schwert jetzt verkauft?????)
Early hat geschrieben:Übrigens: Habe heute wohl die mit Abstand nervigste Quest im ganzen Spiel erledigt. Die Temple-Quest in Vivec wo man stumm zum Sanctus Schrein laufen muss und dabei keine Fortbewegungsmittel benützen darf. War ein ziemlich öder Fußmarsch. Noch dazu ist mehr beim ersten Mal bei der Halbzeit auch noch der Computer abgestürzt.
Dirty Harry hat geschrieben:Ja, wie schon festgestellt fällt mir bei manchen Quests nur das Wort "Lückenfüller" ein.
Sallust hat geschrieben:Wie ist es eigentlich, wenn ich was klaue, aber es keine Zeugen gibt?
Wo kein Kläger, da kein Richter, oder?
Dirty Harry hat geschrieben:Yep. Wenns keiner sieht ist es nicht geschehen. Wenn DU allerdings bei einem Händler im Nebenraum einen Gegenstand klaust und versuchst dann diesen dem selben Händler zu verhökern meckert dieser daß diesrer Gegenstand ihm gehört
Sallust hat geschrieben:Wie ist es eigentlich, wenn ich was klaue, aber es keine Zeugen gibt?
Wo kein Kläger, da kein Richter, oder?
the_korben hat geschrieben:Das Dumme ist nur, dass der Gegenstand trotzdem als gestohlen gilt. Solltest du also irgendwann eine Rechnung mit den Guards zu begleichen haben (was bei manchen Bounty-Quests unumgänglich ist), solltest du zuvor alle jemals gestohlenen Items irgendwo sicher ablegen (nervig, nervig - jedes Item einzeln aus dem Inventory auf den Boden legen), da dir sonst im Zuge der Bezahlung auch noch alle gestohlenen Objekte abgenommen werden.