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Abdiel
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Mi, 1. Aug 2007, 13:41

Harry hat geschrieben:
[Davon abgesehen daß die Diskussion über die Ausfallquote eigentlich relativ sachlich geführt wurde bevor Du eingestiegen bist, Deinen Einstiegspost hätte man sicher auch etwas neutraler formulieren können, oder?

*rofl* Du hast wohl einen Universalschuldigen gefunden, was? SoLos erster Beitrag war übrigens direkt an Ssnake gerichtet, keine Spur von Gebashe und dergleichen. Schau lieber nochmal nach, auf wessen Post Du überhaupt reagiert hast, sonst machst Du Dich noch vollends zum Ei...
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Hattori Hanso
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Mi, 1. Aug 2007, 13:55

Abdiel hat geschrieben:
Harry hat geschrieben:
[Davon abgesehen daß die Diskussion über die Ausfallquote eigentlich relativ sachlich geführt wurde bevor Du eingestiegen bist, Deinen Einstiegspost hätte man sicher auch etwas neutraler formulieren können, oder?

*rofl* Du hast wohl einen Universalschuldigen gefunden, was? SoLos erster Beitrag war übrigens direkt an Ssnake gerichtet, keine Spur von Gebashe und dergleichen. Schau lieber nochmal nach, auf wessen Post Du überhaupt reagiert hast, sonst machst Du Dich noch vollends zum Ei...


Doc Solo hat geschrieben:
...Die erste 360 ist ein billigst zusammengepappter Elektronikhaufen - schade um die teuren Chips, die da verlötet wurden.

Bemerkenswert finde ich, dass MS über die Ausfallraten genau so lange gelogen hat, bis der Posten in der Bilanz erklärt werden musste. Und dann trotzdem noch auf die Tränendrüse drücken: "Frei heraus: Wir haben nicht gut genug gearbeitet.". Frei heraus?! Jaja. Die 360 war schon lange vorher bei manchen Händlern wegen des Reklamationsaufwandes aus dem Programm geflogen, von den Berichten im Internet ganz zu schweigen.

Dazu verschiebt der Support seit Monaten in einer Art Round-Robin-Verfahren Gebrauchtkonsolen. Dass das wenigstens hierzulande rechtswidrig ist, wissen die minderjährigen Kunden ja nicht...

Schlimmer geht's kaum.


Nennst Du das SACHLICH? *Megarofl*

Ich suche auch keinen Universalschuldigen, nur wenn sich Doc beschwert daß ich auch Sony mit in die Diskussion bringe wird auch der Hinweis erlaubt sein daß er die Diskussion "angeheizt" hat.

Immerhin hier mal wieder was los, war in letzter Zeit ziemlich langweilig.
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Mi, 1. Aug 2007, 14:11

Harry hat geschrieben:
Nennst Du das SACHLICH?

Die Aufdeckung der Defektursache hat gezeigt, dass extrem geschlampt wurde. Und ja, das nennt man hierzulande "billigst zusammengepappt". Ob das nun sachlich ist (aus Technikersicht jedenfalls eine äusserst passende Wortwahl) oder nicht, spielte keine Rolle. Gebashe ist es imho nicht, denn es steht Jedem frei sich über Mißstände aufzuregen.

nur wenn sich Doc beschwert daß ich auch Sony mit in die Diskussion bringe wird auch der Hinweis erlaubt sein daß er die Diskussion "angeheizt" hat.

Er hat, wie Du selber zitiert hast, nur die Fakten dargelegt, also z.B. die lange Leugnung durch MS. Was hat das mit Anheizen zu tun?

Immerhin hier mal wieder was los, war in letzter Zeit ziemlich langweilig.

Ehrlich gesagt, kann ich auf solche "Action" gut und gerne verzichten... :?
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thwidra
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Mi, 1. Aug 2007, 14:15

Nur während man in SoLos und Ssnakes Postings noch ein paar interessante Zusammenhänge und Einschätzungen über die Xbox360-Probleme liest, fährst du deine übliche Fuzzy-Logic-Strategy und erzählst irgendwas von Sony. :red:

Disclaimer-Edit: Dies ist eine Antwort auf Dirty Harrys Eintrag.
Zuletzt geändert von thwidra am Mi, 1. Aug 2007, 14:18, insgesamt 2-mal geändert.
 
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Mi, 1. Aug 2007, 14:19

thwidra hat geschrieben:
Nur während man in SoLos und Ssnakes Postings noch ein paar interessante Zusammenhänge und Einschätzungen über die Xbox360-Probleme liest, fährst du deine übliche Fuzzy-Logic-Strategy und erzählst irgendwas von Sony. :red:

Disclaimer-Edit: Dies ist eine Antwort auf Dirty Harrys Eintrag.
:arg:

Ja, bitte, bleib weg wenn Du mal wieder nur so selektiv das herausgelesen hast!
Zuletzt geändert von Hattori Hanso am Mi, 1. Aug 2007, 15:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Mi, 1. Aug 2007, 15:28

Och Leute, könnt ihr euch mit eurem Käse nicht wenigstens auf einen Thread beschränken? :roll:
 
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Mi, 1. Aug 2007, 16:04

Wie hies doch gleich das Thema? "Ein Loblied auf die Vergangenheit der PC Spiele"?
Was hat da eigentlich die fehlende Hardwarequalität der 360 mit zu tun?

Das frage ich mich auch. Der Sceiß hat in dem Thred nichts zu suchen.
Die harte Wortwahl musste jetzt mal sein, dieses gegenseitige Gebashe nervt eben nur noch.
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Mi, 1. Aug 2007, 21:31

Sorry wenn ich das OT noch etwas weitertreibe, vielleicht erbarmt sich ein Moderator und hängt es an den PS3 vs 360 Beitrag an.

Tja, heute abend hat es jetzt leider meine 360 erwischt. Kein RoD, aber spätestens nach 3 min hängt sich das Ding auf. Reproduzierbar und immer auf die gleiche Weise. Also mal gleich beim Support angerufen, und immerhin, die armen Säcke hocken da bis 22.00 Uhr da. Also schon mal vorbildlich. Der Junge war auch zum Abwinken freundlich, sogar als ich ihn mit der heute erlesenen Rechtslage konfrontiert habe. Manchmal ist das schon seltsam mit den Zufällen.
Gut, also verlangt daß ich gerne einen Austausch und keine Reperatur wünsche, wie Doc angekündigt hat ist er nicht darauf eingegangen. Okay, der ist nicht befugt, blieb auch völlig korrekt, also jemanden verlangt der zu so etwas befugt ist. Leider war der nächste aber anscheinend auch nicht befugt und blieb hartnäckig, gab mir aber den Hinweis daß ich mich direkt an MS wenden soll für eine Beschwerde. Eine Telefonnummer wollte er aber nicht herausrücken, nur den dezenten hinweis auf die MS-Homepage (nicht die 360 Homepage) lies er sich entlocken.
Okay, mal bei der Numemr für Privatkunden probiert, aber die Faullenzer arbeiten nur bis um 18.00 Uhr. Frechlichkeit. Morgen werden die gepestet, mal sehen ob ich da weiter komme.
Alternativ könnte man das mit der Gewährleistung und den Paragraphen natürlich auch beim MM probieren.

Ansonsten bleibt wohl nur die Reperatur und vermutlich 5 Wochen auf die Kiste zu verzichten. Unschön.

Egal, ich sehe das jetzt mal als Test wie weit man da mit Penetranz kommen kann. Im Zweifelsfall kann man dann bei Erfolg eine kleine Anleitung für ebenfalls betroffene zusammenstellen.
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Do, 2. Aug 2007, 00:51

Gewährleistungseinmaleins:
  1. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, die parallel und unabhängig von der Gewährleistungspflicht des Händlers funktioniert.
    Wenn der Hersteller verlangt, daß Garantiefälle nur persönlich auf dem linken Bein hüpfend und mit japanischem Gruß am Werkstor 15 abgegeben werden dürfen, können sie das in ihre Garantiebedingungen 'reinschreiben und diese absurde Praxis problemlos vor Gericht durchsetzen
  2. Die gesetzliche Gewährleitung währt seit einiger Zeit 24 Monate, wobei allerdings nur die ersten sechs Monate ab Kaufdatum praxisrelevant sind. Denn hier geht man in Deutschland aufgrund ständiger Rechtsprechung von der "keimtheorie" aus, daß also der Produktfehler schon zum Vertragsabschluß "im Keim angelegt" war.
    Ab Tag 183 nach Kaufdatum wird die Beweislast umgekehrt. Nun muß der Kunde den Nachweis führen, daß der Schaden nicht durch ihn oder durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache verursacht wurde, sondern durch einen dem Produkt innewohnenden Fehler. Dieser Nachtweis dürfte gerichtsfest nur in Ausnahmefällen zu führen sein.
  3. Zur Erfüllung der Gewährleistung steht der Händler in der Pflicht. Er darf die praktische Durchführung einer Nachbesserung in die Hände des Herstellers geben, aber die Verantwortung trägt er dennoch. Insbesondere ist es seine Pflicht, dem Kunden Versandkosten zu erstatten, falls er die Einsendung der reklamierten Ware verlangt statt einen Hausbesuch abzustatten.
    Der Kunde muß bei der Reklamation regelmäßig mindestens einen Nachbesserungsversuch zulassen und hat keinen Anspruch auf Wandlung, bevor nicht ein hinreichender Anlaß zu der Befürchtung besteht, daß aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserungsversuche mit einer Beseitigung des Schadens nicht zu rechnen ist; das kann im Einzelfall auch bedeuten, daß drei oder mehr Reparaturversuche hinzunehmen sind. Dabei kommt es sehr auf den Einzelfall an. Der Händler kann auch eine Kaufpreisminderung anbieten, beispielsweise wenn der Mangel den Nutzwert der Ware nicht oder nur unbedeutend beeinträchtigt.
    Für den Fall der Wandlung gilt, daß der Zeitwert des Produkts zu erstatten ist - denn bis zum Eintreten des Schadens konnte der Kunde das Produkt ja durchaus nutzen, eine gewisse Leistung wurde also erbracht.

Es steht dem Händler also frei, dem Kunden einen Austausch gegen ein "gleichwertiges" Gebrauchtgerät anzubieten, der Kunde muß aber zustimmen. Andernfalls muß also das eingelieferte Gerät repariert zurückgegeben werden.
Bei einer Herstellergarantie ist das anders. Hier kann der Hersteller sehr wohl zur Bedingung machen, daß eingesandte Geräte eben NICHT repariert sondern ausgetauscht werden, und zwar sehr wohl auch gegen lotterige Gebrauchtgeräte.

Für eine zwei Jahre und einen Tag alte Playstation oder XBox ist eine 36-monatige Herstellergarantie also ohnehin die letzte Möglichkeit, überhaupt noch etwas erstattet zu bekommen.
Für ein Gerät, daß nach Ablauf der ersten 6 Monate (aber vor Ende der 24-Monatsfrist) ausfällt, könnte sich der Kunde statt auf die Herstellergarantie auf die für ihn eigentlich günstigere gesetzliche Gewährleistung berufen. In diesem Fall ist es das Problem des Händlers, die Reparatur ohne Austausch des Geräts zu stemmen. Doch haben in diesem Fall die Götter den Schweiß vor den Erfolg gestellt. Man muß nämlich nun dem Händler gegenüber den Nachweis antreten, daß es sich um einen Produktfehler handelt. Allein die Existenz einer auf den Fall passenden Herstellergarantie ist zwar ein Indiz, aber leider eben kein BEWEIS für die Natur des Ausfalls. Stellt sich der Händler quer und kann der Richter nicht überzeugt werden - bleibt eben nur noch die Herstellergarantie und dazu ggf. noch die Verfahrenskosten.

Kluge Händler, die an einer gedeihlichen Kundenbeziehung interessiert sind, werden hier Kulanz walten lassen, aber Kulanz ist eben Gnade, nicht Rechtsanspruch.
Du liest diesen Text nicht. Fnord.
 
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Do, 2. Aug 2007, 07:53

Steht jetzt aber im Widerspruch zu dem was ich oben aus Wikipedia zitiert habe.

Laut BGB scheint diese Angabe aus Wiki auch korrekt zu sein:

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(BGB §439 Nacherfüllung)

Bei Garantie gilt wohl in der Tat nur das was der Garantiegeber einräumt.

Noch ist allerdings meine 360 noch keine zwei Jahre alt, es gilt also noch die Gewährleistung, muß ich vielleicht mein Glück mal beim MM versuchen.

Mit den aktuellen Pressemeldungen müßte man da zumindest eine reele Chance haben.

Sony gibt übrigens auf Spielkonsolen nur 12 Monate Garantie, hier ist man also auf die Gewährleistung angewiesen.
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Do, 2. Aug 2007, 10:05

Hattori Hanso hat geschrieben:
Davon abgesehen daß die Diskussion über die Ausfallquote eigentlich relativ sachlich geführt wurde bevor Du eingestiegen bist, Deinen Einstiegspost hätte man sicher auch etwas neutraler formulieren können, oder?

Ja. Nur warum hätte ich sollen? Etwas anderes entspräche nicht meiner Meinung.

Weißt Du ob man bei der Garantie wirklich Anspruch auf ein Neugerät hat?
Nein. Und ich werde das auch nicht für dich raussuchen. Ich kenne nur die Gewährleistungsregeln, weil die als Gesetz formuliert sind.

Ciao,

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Do, 2. Aug 2007, 11:34

Doc SoLo hat geschrieben:
Hattori Hanso hat geschrieben:
Davon abgesehen daß die Diskussion über die Ausfallquote eigentlich relativ sachlich geführt wurde bevor Du eingestiegen bist, Deinen Einstiegspost hätte man sicher auch etwas neutraler formulieren können, oder?

Ja. Nur warum hätte ich sollen? Etwas anderes entspräche nicht meiner Meinung.

Vielleicht einfach um der Sachlichkeit der Diskussion willen um ie es Dir sonst doch immer geht?
Weißt Du ob man bei der Garantie wirklich Anspruch auf ein Neugerät hat?
Nein. Und ich werde das auch nicht für dich raussuchen. Ich kenne nur die Gewährleistungsregeln, weil die als Gesetz formuliert sind.

Ciao,

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Erwarte ich auch gar nicht daß Du sie raussuchst, habe mich ja schon selber schlau gemacht. Auch im BGB steht übrigens nichts darüber daß Du im Falle der Gewährleistung einen Anspruch auf ein NEUES Gerät hast. Nur auf eines das keinen Mangel hat. Bei Garantie hat man wie Ssnake schon geschrieben hat nur den Anspruch der einem in der Garantiezusage eingeräumt wird.

Ich denke darunter fällt durchaus ein funktionsfähiges Gerät gleichen Alters.

Die These daß MS da die Kunden übervorteilt hast Du aufgestellt, ich bin momentan
aus eigenem Interesse daran interessiert zu erfahren was ich wirklich rechtlich erwarten kann.

Da ich seit gestern selber betroffen bin interessiert mich die Sache natürlich doppelt. Außerdem habe ich jetzt sozusagen gleich den Selbstversuch mit dem MS-Support.
Zuletzt geändert von Hattori Hanso am Do, 2. Aug 2007, 12:31, insgesamt 2-mal geändert.
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Do, 2. Aug 2007, 14:35

Hattori Hanso hat geschrieben:
Vielleicht einfach um der Sachlichkeit der Diskussion willen um ie es Dir sonst doch immer geht?

Hab ich damit jemanden persönlich angegriffen, oder sonstwie vom Thema abgelenkt? Nö. Daher glaube ich nicht, dass ich damit der Diskussion geschadet habe.

Du willst wahrscheinlich auf das Argument-vs-Meinung-Ding hinaus, das ich dir immer vorwerfe, nicht auf Unsachlichkeit. Der Satz sollte eine glasklar formulierte These sein, kein Argument für irgendwas. Geschrieben habe ich ihn, weil ich diese These auch angesichts der jüngsten Entwicklungen bei MS wieder bestätigt sehe. Soweit klar?

Ciao,

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Do, 2. Aug 2007, 14:48

Muß das wirklich sein daß jeder Post von Dir vor Aggresivität geradezu trieft?
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Do, 2. Aug 2007, 17:15

Hattori Hanso hat geschrieben:
Muß das wirklich sein daß jeder Post von Dir vor Aggresivität geradezu trieft?
Ja, wenn es hilft, auch nur einmal nicht im zähen Morast deines konfusen Diskussionsstils zu versinken, bis man - endlich bewegungsunfähig - feststellt, dass man die Misere hätte kommen sehen können ... nur nicht stehenbleiben und strampeln müssen ... schnell weiterbewegen mit leichten Schritten ... nicht vom Weg abkommen auf irgendwelche Nebenkriegsschauplätze ... ;)

Bin ja schon froh, dass dir im anderen Thread endlich nichts mehr einfällt. Davon ab würde ich mein Geschreibe hier nicht aggressiv nennen, eher kurz angebunden oder etwas barsch.

Ciao,

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