Ssnake hat geschrieben:Nee, so einfach ist es nicht: Die Versender von Nazi-Propaganda sind ja gelegentlich auch schon mal verhaftet worden, als sie deutschen Boden betraten. Hier geht es um zwei Fragen,Frage a) wird man regelmäßig bejahen. Es ist ungewöhnlich, daß Privatpersonen Warenverkehr betreiben, also wird man einen besonderen Anlaß vermuten, und dieser besteht offensichtlich darin, die Beschlagnahmeverfügung zu umgehen.
- Ist davon auszugehen, daß der Betreffende wußte, daß er gegen das in Deutschland gültige Weiterverbreitungsgebot verstieß?
- Welche Strafandrohung sieht das JuSchG für den Verstoß gegen Beschlagnahmeverfügungen vor?
b) weiß ich jetzt auch nicht, hab' mir das Buch nicht zugelegt. Vielleicht weiß Google weiter.
Da es sich um ein einziges Exemplar handelt, also nicht von gewerbsmäßigem Schmuggel auszugehen ist, bezweifle ich, ob ein Staatsanwalt willens wäre, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Man lasse den Absender weg (oder schreibe einen falschen drauf), werfe den Brief in der nächsten größeren Stadt ein, und schon verläuft jede Ermittlung im Sande.
Dirty Harry hat geschrieben:Ja, vielleicht wenn er Deutschen Boden betritt, aber im eigenen Land wird er wohl kaum verfolgt werden, dort ist die Verbreitung von Manhunt ja völlig legal. (In Ö wahscheinlich sogar an Minderjährige, oder wie ist das?)
Dirty Harry hat geschrieben:Ssnake hat geschrieben:Nee, so einfach ist es nicht: Die Versender von Nazi-Propaganda sind ja gelegentlich auch schon mal verhaftet worden, als sie deutschen Boden betraten. Hier geht es um zwei Fragen,Frage a) wird man regelmäßig bejahen. Es ist ungewöhnlich, daß Privatpersonen Warenverkehr betreiben, also wird man einen besonderen Anlaß vermuten, und dieser besteht offensichtlich darin, die Beschlagnahmeverfügung zu umgehen.
- Ist davon auszugehen, daß der Betreffende wußte, daß er gegen das in Deutschland gültige Weiterverbreitungsgebot verstieß?
- Welche Strafandrohung sieht das JuSchG für den Verstoß gegen Beschlagnahmeverfügungen vor?
b) weiß ich jetzt auch nicht, hab' mir das Buch nicht zugelegt. Vielleicht weiß Google weiter.
Da es sich um ein einziges Exemplar handelt, also nicht von gewerbsmäßigem Schmuggel auszugehen ist, bezweifle ich, ob ein Staatsanwalt willens wäre, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Man lasse den Absender weg (oder schreibe einen falschen drauf), werfe den Brief in der nächsten größeren Stadt ein, und schon verläuft jede Ermittlung im Sande.
Ja, vielleicht wenn er Deutschen Boden betritt, aber im eigenen Land wird er wohl kaum verfolgt werden, dort ist die Verbreitung von Manhunt ja völlig legal. (In Ö wahscheinlich sogar an Minderjährige, oder wie ist das?)
Zu Deinem a). Denke ich nicht daß man davon ohne weiteres ausgehen kann. Da hätte ein Östereicher ja viel zu tun sich über unsere ganzen Sonderregelungen zu informieren.