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Animal
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Do, 3. Apr 2003, 15:01

Early hat geschrieben:
thwidra hat geschrieben:
Trotz dass von den Actionspielen keine Demos mehr gebracht werden dürfen, können dafür immer noch jede Menge Videos von einem "bedenklichen" Spiel gemacht werden. Ich schätze mal, das gleicht sich dann mit der Zeit aus.

Hier ist eine Art Frage und Antworten-katalog von der VUD, der auch alle Änderungen des Gesetzes aufzählt.
http://520057619029-0001.bei.t-online.d ... JuSchG.pdf


Ganz die große Freiheit bei den Videos haben die Magazine nicht mehr. Habe schon einige Male gelesen, dass sie auch da aufpassen müssen, was sie auf die DVD draufpacken.


Hab in irgendeiner Zeitung gelesen, daß man sich in Zukunft nicht wundern soll, wenn die Redis in den Videos nicht mehr treffen, das wäre dann Absicht. Ist ziemlich albern. Außerdem frag ich mich, wie die ein Video von einem Shooter machen wollen, wenn sie keine Gegner erledigen, dann gehn sie doch selber drauf. Das dürfte die Drehs erschweren.

ciao
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Hattori Hanso
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Do, 3. Apr 2003, 15:42

Ist doch kein Unterschied zu den bisherigen VIdeos, oder habt Ihr schon mal einen Redi gesehen der da was getroffen hat? Jetzt wissen wir es also: der Grund war nicht Unfähigkeit (ein Schelm der sowas denkt) sondern Absicht um Gewaltdarstellung zu vermeiden... :green:
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Do, 3. Apr 2003, 15:50

thwidra hat geschrieben:
Hier ist eine Art Frage und Antworten-katalog von der VUD, der auch alle Änderungen des Gesetzes aufzählt.
http://520057619029-0001.bei.t-online.d ... JuSchG.pdf

Danke, wenn das alles stimmt, was da steht, bedeutet das vor allem, das nicht gekennzeichnete Spiele *nicht* wie indizierte Spiele zu handhaben sind. Das ist doch schon mal was, Tests u.ä. können also weiterhin gemacht werden, da kein Werbeverbot vorliegt. Die Indizierung ist nach wie vor noch ein weiterer Schritt.
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Dirty Harry hat geschrieben:
Ist doch kein Unterschied zu den bisherigen VIdeos, oder habt Ihr schon mal einen Redi gesehen der da was getroffen hat? Jetzt wissen wir es also: der Grund war nicht Unfähigkeit (ein Schelm der sowas denkt) sondern Absicht um Gewaltdarstellung zu vermeiden... :green:


Schau dir mal das CS-Video mit Luc und Jochen an. *grausam*
Und das ist doch schon so lang her *schauder*

Bindende Altersbeschränkung ok, aber dass man jetzt auch noch die DVDs der Spielemags "bereinigt"... armes Deutschland.
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Do, 3. Apr 2003, 16:05

Early hat geschrieben:

Ganz die große Freiheit bei den Videos haben die Magazine nicht mehr. Habe schon einige Male gelesen, dass sie auch da aufpassen müssen, was sie auf die DVD draufpacken.


Die DVDs werden überprüft, ob sie "jugendbeeinträchtigend" sind. D.h. Videos müssen unter Umständen geschnitten werden. ist mir schon aufgefallen, dass es z. B. beim Vietcong-Video (PCG) keinen Feindkontakt zu sehen gibt. Dass deswegen ein Indy-Video rausgeflogen ist, glaube ich aber weniger. Immerhin gibt es einen interaktiven Test zu Black Hawk Down.
Insgesamt sind die Videos aber mittlerweile tatsächlich meist interessanter als die Demos (wegen Inernet halt). Besonders die DVD-Videos auf TV anzugucken ist ein Genuss.
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Leland Yee, the Senator that decided that violent videogames were so dangerous to society that he needed to propose a law that banned selling them to minors, was arrested recently for weapons trafficking. He was buying shoulder-mounted rocket launchers from an extremist Islamic group and accidentally sold them to a member of the FBI. I mean, thank God he doesn't play videogames or he might have really become a threat to society.

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thwidra
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Do, 3. Apr 2003, 17:35

Frogo hat geschrieben:
thwidra hat geschrieben:
Hier ist eine Art Frage und Antworten-katalog von der VUD, der auch alle Änderungen des Gesetzes aufzählt.
http://520057619029-0001.bei.t-online.d ... JuSchG.pdf

Danke, wenn das alles stimmt, was da steht, bedeutet das vor allem, das nicht gekennzeichnete Spiele *nicht* wie indizierte Spiele zu handhaben sind. Das ist doch schon mal was, Tests u.ä. können also weiterhin gemacht werden, da kein Werbeverbot vorliegt. Die Indizierung ist nach wie vor noch ein weiterer Schritt.


Du hast zwar recht, aber es gibt noch einen Haken an der Sache. Nicht gekennzeichnete Spiele dürfen natürlich beworben werden (wie auch immer, z.B. Test), allerdings gelten für diese Spiele (und auch DVD's, Videos, Bücher,...) die gleichen Verkaufsbeschränkungen, wie bei indizierten Titeln. Das heißt kein Versand und keine Flohmärkte. Solche Titel kann man nur in der "Ab18"-Abteilung bzw. "unter dem Ladentisch" des Kaufhauses erhalten. Und ob die nicht-deutsche Originalversionen vorrätig haben? Wage ich schon mal zu bezweifeln...
Genau genommen kann man diese Titel zwar noch bestellen, aber wenn der Zoll einen in einer Stichprobe erwischt, kann es schlimmstenfalls teuer werden oder es kommt nie an.
Da kann ich mir im moment nur einen Ausweg vorstellen, und zwar das Verkaufspersonal und die Händler (MediaMarkt, ...) selber fragen, ob sie einem sowas bestellen. Zur Not frage ich mal meinen PC-Händler und bezahle dann ein Stange Euros mehr. Nutzt ja alles nichts, die Hoffnung stirbt zuletzt...
 
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Do, 3. Apr 2003, 17:53

Immerhin, wie man auf der USK-Homepage erfahren kann, ist die Begutachtung gar nicht mal so teuer, maximal 375,- DM (jaja... noch nicht umgestellt). Das kann man sich auch als kleiner Entwickler vermutlich grad' noch leisten, oder als US-Anbieter, der auch nach Deutschland exportieren möchte.
 
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Hattori Hanso
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Fr, 4. Apr 2003, 08:14

Zum Thema Videos auf DVDs: Das ist doch eigentlich ein Witz, oder? Im Abendprogramm werden Leute haufenweise erstochen, erschossen, ertränkt und was weiß ich wie gemeuchelt, alles mit der scheinheiligen Begründung, daß das Kind da ja nicht aktiv handelt, sondern passiv konsumiert was ja angeblich nicht so schlimm ist wie so etwas zu spielen. Aber Videos von Spielen wo so etwas gezeigt wird dürfen plötzlich nicht auf Heft-DVDs gezeigt werden.....obwohl das ja auch nur passives Zuschauen ist, außerdem mit wesentlich weniger realistischer Darstellung (Fotorealistisch sind ja noch kaum irgendwelche Videospiele).

Hoffentlich erfindet bald mal jemand ein neues Medium, damit mal wieder was anderes in die Schußlinie der Jugendschützer gerät.

Heute sind es Videospiele, davor das Fernsehen und gewalttätige Videofilme, noch davor war es die Musik und ganz zu Beginn waren es sogar Bücher!!!! Momentan sind es halt leider Videospiele wovor man die Jugend schützen zu müssen glaubt.
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Fr, 4. Apr 2003, 08:47

Du hast das Kino vergessen, den Verderber der Jugend, den Vernichter der abendländischen Kultur. Und Comics, Jeans, Kaugummi, Besatzerbrause, Sex. All' das hat Deinen Geist schon so sehr runiert, daß Du jetzt nicht mehr urteilsfähig bist. Sieh' es endlich ein. ;)
 
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Fr, 4. Apr 2003, 08:57

Apropos Kino: Ein Kinderfilm (Ice Age oder so) in der Nachmittagsvorstellung!!! Nur Erwachsene mit kleinen Kindern, so auch ich mit meinen Nichten. Und bei der Werbung der Lewis-Spot wo in dem Hinterzimmer des Buchladens Pornos vertont werden. Aber das ist ja okay, bei sowas sollten die Jugendschützer mal einschreiten!
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Fr, 4. Apr 2003, 12:26

Insgesamt sind die Videos aber mittlerweile tatsächlich meist interessanter als die Demos (wegen Inernet halt).

Das war bei mir eigentlich schon immer so. Demos installiere ich vielleicht alle paar Monate mal eines und selbst dann fliegen es meistens gleich wieder von der Platte.

Allgeimein empfinde ich die Veränderungen durch das Jugendschutz-Gesetz nicht als störend, im Gegenteil, das einzige was sich für mich dadurch verändert hat, ist, dass ich jetzt über den Versandhandel indizierte Spiele beziehen kann.
 
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thwidra
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Fr, 4. Apr 2003, 16:26

Cloud hat geschrieben:
...
Allgeimein empfinde ich die Veränderungen durch das Jugendschutz-Gesetz nicht als störend, im Gegenteil, das einzige was sich für mich dadurch verändert hat, ist, dass ich jetzt über den Versandhandel indizierte Spiele beziehen kann.


Indizierte Spiele dürfen über den Versandhandel weiterhin nicht vertrieben werden. Daran hat sich nichts geändert. Nur in der "Ab 18"-Abteilung des Kaufhauses. Dazu kommen, wie schon gesagt, die nun illegale Versendung nicht gekennzeichneter Spiele direkt an den Konsumenten.

Ich überlege mir gerade so, wenn ich von einem Händler eine nicht gekennzeichnete Originalversion bestelle von einem Titel, der in Deutschland indiziert ist, dann kann man ja von dieser Version einen Test machen...
Vorausgesetzt die indizierte Version ist nicht identsich zur Originalversion (z.B. durch Lokalisation, Synchronisation). So hat man praktisch einen Test vom indzierten Titel, hat aber die nicht gekennzeichente Originalversion begutachtet.
Hm, bin ich jetzt auf eine Lücke im Gesetz gestoßen? :roll:
 
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Fr, 4. Apr 2003, 16:34

Sie dürfen schon verschickt werden, wenn der Versandhändler sicherstellen kann, daß die Person, die es bestellt alt genug ist. Dann ist es nämlich kein Versandhandel mehr, so hab ich das jedenfalls verstanden. Okaysoft zB will das so machen, daß man einen Scan seines Personalausweis hinschicken muß und als Versandmethode Eigenhändig gewählt wird, also nur der Besteller die Post ausgehändigt bekommt.

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Fr, 4. Apr 2003, 16:36

thwidra hat geschrieben:
Indizierte Spiele dürfen über den Versandhandel weiterhin nicht vertrieben werden. Daran hat sich nichts geändert.

So? Okaysoft bietet jedenfalls seit dem 1.4. Max Payne, Quake 3, UT2003 & Co an, ich denke nicht, dass die das machen würden, wenn es nicht erlaubt wäre...
 
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thwidra
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Fr, 4. Apr 2003, 16:38

Achso, an die Perso-Kopie hatte ich jetzt nicht gedacht.
Aber ganz einwandtfrei ist das imo nicht.
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