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Ganon
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Mi, 4. Aug 2004, 23:15

Interessanter Link, Abdiel, danke. Ich hab mich schon länger dafür interessiert, wie so BPjM-Berichte aussehen. Die vielen Tippfehler sind allerdings bedenklich...
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Leland Yee, the Senator that decided that violent videogames were so dangerous to society that he needed to propose a law that banned selling them to minors, was arrested recently for weapons trafficking. He was buying shoulder-mounted rocket launchers from an extremist Islamic group and accidentally sold them to a member of the FBI. I mean, thank God he doesn't play videogames or he might have really become a threat to society.

-- Extra Credits Episode 200
 
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Abdiel
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Do, 5. Aug 2004, 00:48

Der ist sicher auch nur abgetippt/kopiert worden. Leider finde ich keinen besseren Link, ich bin schon heilfroh das der Beschluss überhaupt herausgekommen ist...

Nochwas: Dies ist ein Gerichtsbeschluss, hat also nichts mehr mit einem Verfahren der BPjM zu tun, sondern ist ein ganz "normales" Gerichtsverfahren. Das hier ist der entsprechende Indizierungsbericht. Wer weitere Indizierungsberichte sehen will, sollte sich hier noch weiter umschauen. Hatte den Link schonmal an anderer Stelle genannt, ist meines Wissens die beste Sammelstelle zu diesem Thema.
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Hattori Hanso
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Do, 5. Aug 2004, 08:27

Zur Info: Manhunt ist nicht indiziert, es wurde sogar beschlagnahmt. Das bedeutet daß sogar der Verkauf an Erwachsene Strafbar ist.

Wer das jetzt noch haben möchte muß also auf den Goodwill unserer Östereichischen Forumsteilnehmer hoffen.
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Do, 5. Aug 2004, 09:18

Harry: Sag mal hab ich ein Echo oder was? :green:

Nebenbei bemerkt is auch der Versand von Freund zu Freund strafbar. Wenn dann muss man es höchstselbst in Österreich erwerben und einführen...
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Do, 5. Aug 2004, 14:49

Abdiel hat geschrieben:
Harry: Sag mal hab ich ein Echo oder was? :green:

Nebenbei bemerkt is auch der Versand von Freund zu Freund strafbar. Wenn dann muss man es höchstselbst in Österreich erwerben und einführen...


Sorry, habe Deinen vorigen Beitrag übersehen, im letzten hast Du nur von indizierungen geschrieben. :oops:

Macht sich ein Österreicher strafbar, bei denen ist das Spiel ja nicht beschlagnahmt?
Okay, nach Deutschem recht vielleicht, aber nicht nach östereichischen, oder?
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Do, 5. Aug 2004, 17:39

Die Einfuhr nach D ist aber strafbar, weil es eben hier beschlagnahmt ist. Holländer können uns ja auch nicht ein paar Gramm Super Skunk zusenden, auch wenn es bei Ihnen legal zu erwerben ist. ;)
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wulfman
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Do, 5. Aug 2004, 20:05

und wenn man den absender auf dem päckchen vergessen sollte?

bzw. wie sollte die post draufkommen? gibt ja keinen zoll mehr, warum sollte ein brief geöffnet werden?

mfg
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Vorläufig letzte Worte, heute:

der Exstudent auf der Insel
 
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Wo lebst Du denn? Natürlich gibt es noch den Zoll und frag erst gar nicht, wie die, bevorzugt natürlich Päckchen von einschlägigen Versandhändlern, kontrollieren. Da hat schon mancher seine Kohle zum Fenster rausgeschmissen, weil seine heissersehnte DVD eingezogen wurde. Allerdings kommt es im seltensten Fall zur Anzeige und einem Verfahren...
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tafkag
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Fr, 6. Aug 2004, 00:59

Abdiel hat geschrieben:
Wo lebst Du denn?


In Europa.

Natürlich gibt es noch den Zoll und frag erst gar nicht, wie die, bevorzugt natürlich Päckchen von einschlägigen Versandhändlern, kontrollieren. Da hat schon mancher seine Kohle zum Fenster rausgeschmissen, weil seine heissersehnte DVD eingezogen wurde. Allerdings kommt es im seltensten Fall zur Anzeige und einem Verfahren...


Das mag für Import-Bestellungen aus dem nicht-europäischen Ausland und stark abgeschwächt vielleicht auch für die von Dir genannten "einschlägigen Versandhändler" so sein, aber wen ein Ösi-Freund Dir neutral verpackte "heiße" Ware zusendet, sollte es keine Probleme geben.
 
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Fr, 6. Aug 2004, 01:01

Ich habe rein vom rechtlichen Standpunkt aus argumentiert! natürlich kann mir auch mein holländischer Freund jederzeit "heisse Ware" schicken, so ist es nicht. Guess what I mean? ;)
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Fr, 6. Aug 2004, 01:08

Abdiel hat geschrieben:
Ich habe rein vom rechtlichen Standpunkt aus argumentiert! natürlich kann mir auch mein holländischer Freund jederzeit "heisse Ware" schicken, so ist es nicht. Guess what I mean? ;)


Wo war bei Deinem Zoll-Szenario der rechtliche Standpunkt? Hat sich sehr nach "pass auf, so läuft das" angehört.
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Fr, 6. Aug 2004, 01:29

Nein, das Zollszenario war eine etwas überspitzte Erwiderung auf wulfmans etwas blauäugiges Post. Wie immer gilt in diesen Fällen: Kann, muss aber nicht! Im Falle einer Aufdeckung drohen halt Konsequenzen. Ob man diese in Kauf nimmt, bleibt jedem selbst überlassen. Ich habe mittlerweile auch schon von Fällen erfahren, bei denen man beschlagnahmte Filme auch in Deutschland erwerben kann (mal abgesehen von den allseits beliebten Flohmärkten, wo dies teilweise eh Gang und Gäbe zu sein scheint). So ist es also nicht...
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Fr, 6. Aug 2004, 08:26

Ja , aber wie läuft das dann: Mal angenommen Early schickt mir Manhunt, und die deutschen Behörden kriegen das spitz, können sie dann wirklich Early belangen? Oder können sie nur das Spiel einziehen und haben ansonsten nichts gegen Ihn in der Hand?

Wenn ein Holländer direkt in Holland legale Drogen nach Deutschland "importiert" ist der Fall klar, wenn er in Deutschland ist hat er sich an deutsches Recht zu halten. Aber kann er bestraft werden wenn er es per Post schickt und somit gar nicht den Bereich der Deutschen Justiz betritt? Aus holländischer Sicht hat er ja nix illegales getan, oder?
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Fr, 6. Aug 2004, 10:41

Ich denke schon das man belangt werden kann, verstösst man wissentlich gegen ein Gesetz, auch das eines anderen Landes. Zumindest der Empfänger muss jedoch mit Konsequenzen rechnen, vom Verlust des Geldes mal ganz abgesehen. Ganz firm bin ich in solchen Fragen aber auch nicht, nagelt mich also bitte nicht drauf fest... *gg*
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Fr, 6. Aug 2004, 18:59

Abdiel hat geschrieben:
[size=11]Ich denke schon das man belangt werden kann, verstösst man wissentlich gegen ein Gesetz, auch das eines anderen Landes.

Wie soll das gehen? Auslieferung an Deuschland und Verfahren nach deutschem Recht - wohl kaum.

Ciao,

Doc SoLo
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