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Ganon
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Mo, 24. Mär 2003, 16:52

Im Media Markt hab ich heute so Schilder geshen. Da stand zu GTA: Vice City und Red Faction, dass sie ab 29.3. indiziert sind (soweit stimmt's noch) und daher die Freigabe "Ab 18" nicht mehr gültig ist und sie nicht mehr zum Verkauf zur Verfügung stehen (so in der Art). Das ist ja wohl nicht so die juristisch korrekte Ausdrucksweise, oder? Außerdem verstehe ich immer noch nicht, warum die zwar extra darauf hinweisen "Ab 18"-DVDs und Videos hinter der Theke zu haben, aber indizierte Spiele komplett aus dem Sortiment genommen werden. Echt blöd...
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Leland Yee, the Senator that decided that violent videogames were so dangerous to society that he needed to propose a law that banned selling them to minors, was arrested recently for weapons trafficking. He was buying shoulder-mounted rocket launchers from an extremist Islamic group and accidentally sold them to a member of the FBI. I mean, thank God he doesn't play videogames or he might have really become a threat to society.

-- Extra Credits Episode 200
 
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Ssnake
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Di, 25. Mär 2003, 00:39

Könnte natürlich eine ganz allgemeine Furcht sein, mit dem nächsten Schulmassaker in Verbindung gebracht zu werden... :roll:

Die Gleichsetzung von "Ohne USK" = "Indiziert" bedeutet ja auch totales Werbeverbot. Mit anderen Worten: Ab dem 1.4. dürfte hierzulande MOO3 gar nicht mehr beworben werden, oder was?
 
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Di, 25. Mär 2003, 08:12

Ssnake hat geschrieben:
Könnte natürlich eine ganz allgemeine Furcht sein, mit dem nächsten Schulmassaker in Verbindung gebracht zu werden... :roll:

Die Gleichsetzung von "Ohne USK" = "Indiziert" bedeutet ja auch totales Werbeverbot. Mit anderen Worten: Ab dem 1.4. dürfte hierzulande MOO3 gar nicht mehr beworben werden, oder was?


Der Test in der PCA zu MOO3 ist eh verheerend ausgefallen (54%) oder so, wer weiß ob das dann noch jemand will??
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Di, 25. Mär 2003, 12:14

Das trifft ja nicht den Kern. Alles, was nicht lokalisiert wird, wird in Zukunft nicht oder nur noch unter größeren Schwierigkeiten erhältlich sein. Wenn für "CuteBunny in Hugland" keine USK-Freigabe beantragt wird, kann es noch so niedlich, pädagogisch wertvoll und harmlos sein - ohne USK-Freigabe schlägt das JuschG gnadenlos zu - und zwar nicht nur, indem es Jugendliche ohne Lobby von den angeblich ungeeigneten Spielen fernhält (der wissenschaftliche Nachweis steht ja seit 30 Jahren aus), sondern auch alle Erwachsenen. Dieses Gesetz wird nur bewirken, daß Spieleentwickler, die sich die USK-Freigabe nicht leisten können, vom Markt verschwinden und ansonsten das Raubkopieren mangels legaler Einfuhr-Alternative gefördert wird.

Ach ja - wer über eDonkey Pornos und Raubkopien anbietet, macht sich vermutlich nach JuschG ebenfalls strafbar - denn er kann ja nicht sicherstellen, daß nur Erwachsene die mit dem Download zusätzlich verbundene Urheberrechtsverletzung begehen. Und alles, was die Staatsanwaltschaft braucht, ist das IP-Logfile, das der Provider ja ohnehin bereithalten muß.
Vielleicht sollte die Musikindustrie mal darüber nachdenken, daß über diesen Hackentrick die Tauschbörsen in Deutschland auch gekillt werden könnten... :twisted:
 
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Di, 25. Mär 2003, 12:17

Ssnake hat geschrieben:
Ach ja - wer über eDonkey Pornos und Raubkopien anbietet, macht sich vermutlich nach JuschG ebenfalls strafbar - denn er kann ja nicht sicherstellen, daß nur Erwachsene die mit dem Download zusätzlich verbundene Urheberrechtsverletzung begehen.


Ich glaube nicht, dass das bisher anders war.
 
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Richtig, es kam mir nur eben grad' so in den Sinn, daß das ja AUCH eine Konsequenz des JuschG ist.
 
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Di, 25. Mär 2003, 13:00

Hallo Ssnake. Du bist da ja sehr negativ eingestellt, liegt daß daran daß ihr euch für Steelbeasts keine USK-Einstufung leisten könnt?
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Di, 25. Mär 2003, 16:28

Ssnake hat geschrieben:
Das trifft ja nicht den Kern. Alles, was nicht lokalisiert wird, wird in Zukunft nicht oder nur noch unter größeren Schwierigkeiten erhältlich sein. Wenn für "CuteBunny in Hugland" keine USK-Freigabe beantragt wird, kann es noch so niedlich, pädagogisch wertvoll und harmlos sein - ohne USK-Freigabe schlägt das JuschG gnadenlos zu - und zwar nicht nur, indem es Jugendliche ohne Lobby von den angeblich ungeeigneten Spielen fernhält (der wissenschaftliche Nachweis steht ja seit 30 Jahren aus), sondern auch alle Erwachsenen. Dieses Gesetz wird nur bewirken, daß Spieleentwickler, die sich die USK-Freigabe nicht leisten können, vom Markt verschwinden und ansonsten das Raubkopieren mangels legaler Einfuhr-Alternative gefördert wird.

Ach ja - wer über eDonkey Pornos und Raubkopien anbietet, macht sich vermutlich nach JuschG ebenfalls strafbar - denn er kann ja nicht sicherstellen, daß nur Erwachsene die mit dem Download zusätzlich verbundene Urheberrechtsverletzung begehen. Und alles, was die Staatsanwaltschaft braucht, ist das IP-Logfile, das der Provider ja ohnehin bereithalten muß.
Vielleicht sollte die Musikindustrie mal darüber nachdenken, daß über diesen Hackentrick die Tauschbörsen in Deutschland auch gekillt werden könnten... :twisted:


Zu edonkey:
Bisher war das aber auch so, teilweise wurde gegen die Urheberrechtsverletzung ja auch ermittelt (Dänemark), nur weltweit, bzw. im "großen Stil" kann ich mir das nicht vorstellen. Bei Abermillionen von Usern (kazza u.a. eingeschlossen) wird der Verwaltungsaufwand doch exorbitant sein.
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Di, 25. Mär 2003, 17:01

fraggy hat geschrieben:
Ssnake hat geschrieben:
Das trifft ja nicht den Kern. Alles, was nicht lokalisiert wird, wird in Zukunft nicht oder nur noch unter größeren Schwierigkeiten erhältlich sein. Wenn für "CuteBunny in Hugland" keine USK-Freigabe beantragt wird, kann es noch so niedlich, pädagogisch wertvoll und harmlos sein - ohne USK-Freigabe schlägt das JuschG gnadenlos zu - und zwar nicht nur, indem es Jugendliche ohne Lobby von den angeblich ungeeigneten Spielen fernhält (der wissenschaftliche Nachweis steht ja seit 30 Jahren aus), sondern auch alle Erwachsenen. Dieses Gesetz wird nur bewirken, daß Spieleentwickler, die sich die USK-Freigabe nicht leisten können, vom Markt verschwinden und ansonsten das Raubkopieren mangels legaler Einfuhr-Alternative gefördert wird.

Ach ja - wer über eDonkey Pornos und Raubkopien anbietet, macht sich vermutlich nach JuschG ebenfalls strafbar - denn er kann ja nicht sicherstellen, daß nur Erwachsene die mit dem Download zusätzlich verbundene Urheberrechtsverletzung begehen. Und alles, was die Staatsanwaltschaft braucht, ist das IP-Logfile, das der Provider ja ohnehin bereithalten muß.
Vielleicht sollte die Musikindustrie mal darüber nachdenken, daß über diesen Hackentrick die Tauschbörsen in Deutschland auch gekillt werden könnten... :twisted:


Zu edonkey:
Bisher war das aber auch so, teilweise wurde gegen die Urheberrechtsverletzung ja auch ermittelt (Dänemark), nur weltweit, bzw. im "großen Stil" kann ich mir das nicht vorstellen. Bei Abermillionen von Usern (kazza u.a. eingeschlossen) wird der Verwaltungsaufwand doch exorbitant sein.


Snake meinte ja, dass nicht wegen der Urheberheberrechtsverletzung geklagt werden soll, sondern wegen Bruch des Jugendschutzes. Da allerdings nur in D die Jugend "geschützt" wird, ist auch das wohl nicht wirklich erfolgsversprechend. Außerdem war's glaube ich auch nicht wirklich ernst gemient. :)
CU Early
 
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Fr, 28. Mär 2003, 15:15

Dirty Harry hat geschrieben:
Hallo Ssnake. Du bist da ja sehr negativ eingestellt, liegt daß daran daß ihr euch für Steelbeasts keine USK-Einstufung leisten könnt?
Nö, unser Publisher wird das schon regeln. Aber ich kann mich gut in Hobby-Entwickler hineinversetzen, ich bin diesem Stadium ja so gerade entwachsen. Ein Spiel wie z.B. Tetris könnte nach diesem Gesetz nicht mehr erscheinen, wenigstens nicht in Deutschland.

Zugegeben, wir sind über das Stadium hinaus, so ein Spiel hätte nicht mal als Shareware noch eine Chance. Aber denken wir mal an "Orbiter" oder verschiedene Strategiespiele, die nur noch bei Nischenpublishern eine Chance bekommen. Wer, wie wir damals, von keinem Publisher Kohle für die Entwicklung bekommt, sich alles zusammenbetteln muß bzw. seine Grafiker mit Gewinnbeteiligung statt echtem Geld abspeisen muß, hat nun eine weitere Hürde zu nehmen. Dabei gehen die frischen Impulse letztlich nicht von etablierten Entwicklern aus, sondern von den armen Schluckern. Zwangsläufig beschneidet also ein solches Gesetz die Möglichkeiten junger Kreativer, die ersten Schritte zu machen, die ihnen die Eintrittskarte für ein größeres Projekt verschafft.

ID hat Doom als Shareware vertrieben, die waren eine ganz kleine Hütte (zugegeben, für Kinder war das nichts) - und dieses Spiel war so innovativ, daß es ein ganzes Genre gezeugt hat. Combat Mission hat rundenbasierte Strategiespiele revolutioniert - auch BTS ist eine Mikro-Bude, die sich jetzt doof verdient (und ich gönn' es ihnen). Wer Spiele für Linux programmiert, hat jetzt schlechte Karten. Genaugenommen müßte auch Microsoft eine USK-Einstufung für Minesweeper und Freecell beantragen.
Wann ist überhaupt ein Spiel ein "Spiel", für das eine USK-Einstufung erforderlich wird?
Manche Word-Versionen hatten als Easter-Egg einen Flipper eingebaut, braucht Word in Zukunft eine USK-Freigabe, oder ist es davon ausgenommen?
Schon an diesem Beispiel sieht man doch, was das für ein undurchdachter Schwachsinn ist.
 
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Sa, 29. Mär 2003, 00:15

...wo es gerade im Disclaimer&Impressum-Thread aufgekommen ist:
1. Indizierte Spiele dürfen nicht beworben werden.
2. Spiele ohne USK-Einstufung gelten "wie indiziert"

=> Spiele ohne USK-Einstufung dürfen demnach nicht mal getestet werden...!
 
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Sa, 29. Mär 2003, 11:54

Ssnake hat geschrieben:
...wo es gerade im Disclaimer&Impressum-Thread aufgekommen ist:
1. Indizierte Spiele dürfen nicht beworben werden.
2. Spiele ohne USK-Einstufung gelten "wie indiziert"

=> Spiele ohne USK-Einstufung dürfen demnach nicht mal getestet werden...!


definiere beworben, bitte. :) aber daran scheitern wohl im moment alle...

mfg
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Vorläufig letzte Worte, heute:

der Exstudent auf der Insel
 
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Sa, 29. Mär 2003, 14:43

Ssnake hat geschrieben:
...wo es gerade im Disclaimer&Impressum-Thread aufgekommen ist:
1. Indizierte Spiele dürfen nicht beworben werden.
2. Spiele ohne USK-Einstufung gelten "wie indiziert"

=> Spiele ohne USK-Einstufung dürfen demnach nicht mal getestet werden...!


Der zweite Punkt trifft dann vor allen Dingen auf amerikanische Originalversionen zu, Freelancer z. B..

[spätes edit]
Da das neue Gesetz erst am 1. April gilt, gilt es natürlich auch erst für Produkte, die nach dem 1. April erscheinen, oder vom Kunden erworben werden. Freelancer fällt da als nicht drunter.
[/edit]
 
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Mo, 31. Mär 2003, 09:03

thwidra hat geschrieben:
Ssnake hat geschrieben:
...wo es gerade im Disclaimer&Impressum-Thread aufgekommen ist:
1. Indizierte Spiele dürfen nicht beworben werden.
2. Spiele ohne USK-Einstufung gelten "wie indiziert"

=> Spiele ohne USK-Einstufung dürfen demnach nicht mal getestet werden...!


Der zweite Punkt trifft dann vor allen Dingen auf amerikanische Originalversionen zu, Freelancer z. B..

[spätes edit]
Da das neue Gesetz erst am 1. April gilt, gilt es natürlich auch erst für Produkte, die nach dem 1. April erscheinen, oder vom Kunden erworben werden. Freelancer fällt da als nicht drunter.
[/edit]


Ich war am Samstag im Mediamarkt, da waren alle Verkäufer gerade dabei FSK Kleber auf die Spielepackungen zu pappen.

Vielleicht macht man es sich auch leicht und übernimmt einfach die bisherigen USK Bewertungen als FSK Bewertungen.
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Mo, 31. Mär 2003, 11:45

Dirty Harry hat geschrieben:
Ich war am Samstag im Mediamarkt, da waren alle Verkäufer gerade dabei FSK Kleber auf die Spielepackungen zu pappen.

Eine Freundin von mir arbeitet im Media Markt, und sie erzählte mir, dass sie bei diversen CD's (als Beispiel sei wertungsfrei Jeanette genannt) FSK18-Aufkleber aufpappen müssen, weil diese nunmal die Videos zu den Liedern enthalten, aber keine USK-Prüfung haben. Ungeprüftes Bildmaterial -> FSK18... So ein Quatsch...
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