Ssnake hat geschrieben:Könnte natürlich eine ganz allgemeine Furcht sein, mit dem nächsten Schulmassaker in Verbindung gebracht zu werden...
Die Gleichsetzung von "Ohne USK" = "Indiziert" bedeutet ja auch totales Werbeverbot. Mit anderen Worten: Ab dem 1.4. dürfte hierzulande MOO3 gar nicht mehr beworben werden, oder was?
Ssnake hat geschrieben:Ach ja - wer über eDonkey Pornos und Raubkopien anbietet, macht sich vermutlich nach JuschG ebenfalls strafbar - denn er kann ja nicht sicherstellen, daß nur Erwachsene die mit dem Download zusätzlich verbundene Urheberrechtsverletzung begehen.
Ssnake hat geschrieben:Das trifft ja nicht den Kern. Alles, was nicht lokalisiert wird, wird in Zukunft nicht oder nur noch unter größeren Schwierigkeiten erhältlich sein. Wenn für "CuteBunny in Hugland" keine USK-Freigabe beantragt wird, kann es noch so niedlich, pädagogisch wertvoll und harmlos sein - ohne USK-Freigabe schlägt das JuschG gnadenlos zu - und zwar nicht nur, indem es Jugendliche ohne Lobby von den angeblich ungeeigneten Spielen fernhält (der wissenschaftliche Nachweis steht ja seit 30 Jahren aus), sondern auch alle Erwachsenen. Dieses Gesetz wird nur bewirken, daß Spieleentwickler, die sich die USK-Freigabe nicht leisten können, vom Markt verschwinden und ansonsten das Raubkopieren mangels legaler Einfuhr-Alternative gefördert wird.
Ach ja - wer über eDonkey Pornos und Raubkopien anbietet, macht sich vermutlich nach JuschG ebenfalls strafbar - denn er kann ja nicht sicherstellen, daß nur Erwachsene die mit dem Download zusätzlich verbundene Urheberrechtsverletzung begehen. Und alles, was die Staatsanwaltschaft braucht, ist das IP-Logfile, das der Provider ja ohnehin bereithalten muß.
Vielleicht sollte die Musikindustrie mal darüber nachdenken, daß über diesen Hackentrick die Tauschbörsen in Deutschland auch gekillt werden könnten...
fraggy hat geschrieben:Ssnake hat geschrieben:Das trifft ja nicht den Kern. Alles, was nicht lokalisiert wird, wird in Zukunft nicht oder nur noch unter größeren Schwierigkeiten erhältlich sein. Wenn für "CuteBunny in Hugland" keine USK-Freigabe beantragt wird, kann es noch so niedlich, pädagogisch wertvoll und harmlos sein - ohne USK-Freigabe schlägt das JuschG gnadenlos zu - und zwar nicht nur, indem es Jugendliche ohne Lobby von den angeblich ungeeigneten Spielen fernhält (der wissenschaftliche Nachweis steht ja seit 30 Jahren aus), sondern auch alle Erwachsenen. Dieses Gesetz wird nur bewirken, daß Spieleentwickler, die sich die USK-Freigabe nicht leisten können, vom Markt verschwinden und ansonsten das Raubkopieren mangels legaler Einfuhr-Alternative gefördert wird.
Ach ja - wer über eDonkey Pornos und Raubkopien anbietet, macht sich vermutlich nach JuschG ebenfalls strafbar - denn er kann ja nicht sicherstellen, daß nur Erwachsene die mit dem Download zusätzlich verbundene Urheberrechtsverletzung begehen. Und alles, was die Staatsanwaltschaft braucht, ist das IP-Logfile, das der Provider ja ohnehin bereithalten muß.
Vielleicht sollte die Musikindustrie mal darüber nachdenken, daß über diesen Hackentrick die Tauschbörsen in Deutschland auch gekillt werden könnten...
Zu edonkey:
Bisher war das aber auch so, teilweise wurde gegen die Urheberrechtsverletzung ja auch ermittelt (Dänemark), nur weltweit, bzw. im "großen Stil" kann ich mir das nicht vorstellen. Bei Abermillionen von Usern (kazza u.a. eingeschlossen) wird der Verwaltungsaufwand doch exorbitant sein.
Dirty Harry hat geschrieben:Nö, unser Publisher wird das schon regeln. Aber ich kann mich gut in Hobby-Entwickler hineinversetzen, ich bin diesem Stadium ja so gerade entwachsen. Ein Spiel wie z.B. Tetris könnte nach diesem Gesetz nicht mehr erscheinen, wenigstens nicht in Deutschland.Hallo Ssnake. Du bist da ja sehr negativ eingestellt, liegt daß daran daß ihr euch für Steelbeasts keine USK-Einstufung leisten könnt?
Ssnake hat geschrieben:...wo es gerade im Disclaimer&Impressum-Thread aufgekommen ist:
1. Indizierte Spiele dürfen nicht beworben werden.
2. Spiele ohne USK-Einstufung gelten "wie indiziert"
=> Spiele ohne USK-Einstufung dürfen demnach nicht mal getestet werden...!
Ssnake hat geschrieben:...wo es gerade im Disclaimer&Impressum-Thread aufgekommen ist:
1. Indizierte Spiele dürfen nicht beworben werden.
2. Spiele ohne USK-Einstufung gelten "wie indiziert"
=> Spiele ohne USK-Einstufung dürfen demnach nicht mal getestet werden...!
thwidra hat geschrieben:Ssnake hat geschrieben:...wo es gerade im Disclaimer&Impressum-Thread aufgekommen ist:
1. Indizierte Spiele dürfen nicht beworben werden.
2. Spiele ohne USK-Einstufung gelten "wie indiziert"
=> Spiele ohne USK-Einstufung dürfen demnach nicht mal getestet werden...!
Der zweite Punkt trifft dann vor allen Dingen auf amerikanische Originalversionen zu, Freelancer z. B..
[spätes edit]
Da das neue Gesetz erst am 1. April gilt, gilt es natürlich auch erst für Produkte, die nach dem 1. April erscheinen, oder vom Kunden erworben werden. Freelancer fällt da als nicht drunter.
[/edit]
Dirty Harry hat geschrieben:Ich war am Samstag im Mediamarkt, da waren alle Verkäufer gerade dabei FSK Kleber auf die Spielepackungen zu pappen.