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Cloud
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Di, 26. Okt 2004, 16:09

Early hat geschrieben:
Cloud hat geschrieben:
Bist du dir wirklich sicher?

Was meinst du jetzt?

->
Early hat geschrieben:
Also mich persönlich stört die Online-Anmeldung sicher auch nicht. Ich werd's dann auch sicher machen - hat sicher einige Vorteile und bei gecrackten Spielen hat man sowieso zu 99% irgendwelche Zores.

Soll Valve nur damit anfangen. An und für sich ist die Sache ja eh zu begrüßen. Auch wenn einige Leute sicherlich ordentlich fluchen werden.

:green:
 
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Hardbern
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Di, 26. Okt 2004, 16:11

Ah, Cloud war gestern beim Komikerkurs.

:-)

Hardbern
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Early
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Di, 26. Okt 2004, 16:13

Dirty Harry hat geschrieben:
Early hat geschrieben:
Also mich persönlich stört die Online-Anmeldung sicher auch nicht. Ich werd's dann auch sicher machen - hat sicher einige Vorteile und bei gecrackten Spielen hat man sowieso zu 99% irgendwelche Zores.

Soll Valve nur damit anfangen. An und für sich ist die Sache ja eh zu begrüßen. Auch wenn einige Leute sicherlich ordentlich fluchen werden.


Raubkopierer wird das sicher nicht stören, das Programm um diese Abfrage zu umgehen wird sicher schneller als man denkt im Internet auftauchen. Das einzige was man damit bewirkt ist ehrliche Kunden zu nerven. Was ist eigentlich dann wenn man das Spiel gebraucht verkaufen will?


Gute Frage! Wer interessiert, wie das dann abläuft.

Ehrliche Kunden werden da aber wohl weniger genervt, als mit diesen derzeitigen idiotischen Kopierschutz-Mechanismen mit denen mich zB. zwei meiner letzten drei PC-Spiele (D3 und FC) genervt haben.

Bei einer kurzen Registrierung im Internet bricht ja nicht die Welt zusammen - besonders wenn danach alles problemlos funktioniert und wenn man wie Snake in Aussicht gestellt hat, auch einige Vorteile davon hat.

Noch eine andere Frage: Weiß wer, wo es derzeit die HL2 CE am günstigsten bekommt?
CU Early
 
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Early
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Di, 26. Okt 2004, 16:15

Hardbern hat geschrieben:
Early hat geschrieben:
- hat sicher einige Vorteile und bei gecrackten Spielen hat man sowieso zu 99% irgendwelche Zores.


Helf mir mal bitte auf die Sprünge.

Zores????

Hardbern


Zores = Ärger, Schwierigkeiten.

Sorry, mal wieder für zu österreichischen Schreibstil. :oops:

Ihr kennt aber auch wirklich gar nix. :wink:

@Cloud: :green:
CU Early
 
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Hattori Hanso
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Di, 26. Okt 2004, 16:22

Naja, nerven wird es ehrliche Kunden vielleicht wenn man das Spiel dann möglicherweise auf E-Bay nicht mehr verkaufen kann weil es nur eine Registrierung zuläßt oder so.

Das könnte manchen ehrlichen Kunden schon nerven, für Raubkopierer ist das sicher kein Problem... :green:

Viele Leute (vor allem Schüler) verkaufen ihre Spiele ja gerne wieder um Geld für das nächste Spiel zu haben, und wenn das nicht mehr geht....
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Di, 26. Okt 2004, 16:36

Dirty Harry hat geschrieben:
Naja, nerven wird es ehrliche Kunden vielleicht wenn man das Spiel dann möglicherweise auf E-Bay nicht mehr verkaufen kann weil es nur eine Registrierung zuläßt oder so.

Das könnte manchen ehrlichen Kunden schon nerven, für Raubkopierer ist das sicher kein Problem... :green:

Viele Leute (vor allem Schüler) verkaufen ihre Spiele ja gerne wieder um Geld für das nächste Spiel zu haben, und wenn das nicht mehr geht....


Naja, wahrscheinlich wird das eh irgendwie gehen. Warten wir erst mal ab, wie das Ganze dann genau ausschaut.
CU Early
 
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Hardbern
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Di, 26. Okt 2004, 19:10

Early hat geschrieben:
Ihr kennt aber auch wirklich gar nix. :wink:



Ich habe leider oft im Fach "Sprechen wie ein Eingeborener eines Bergvolkes" geschwänzt.

:wink:

Hardbern


PS: Du hättest ja auch einfach Ärger schreiben können.
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Early
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Di, 26. Okt 2004, 19:30

Hardbern hat geschrieben:
PS: Du hättest ja auch einfach Ärger schreiben können.


Tja, im Eifer des Gefechts. Im Normalfall versuche ich ja eh mich in allgemein bekannten Wörtern auszudrücken. Ab und zu bricht halt der Eingeborene in mir durch. :green:
CU Early
 
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Ssnake
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Mi, 27. Okt 2004, 13:46

Die Rechtsprechung in Deutschland ist eindeutig: Software wird hierzulande gekauft und nicht lizenziert, muß also auch weiterverkaufbar sein. Will sagen, es muß möglich sein, ein Steam-Abo auf einen anderen Spieler zu übertragen. Falls nicht, kann sich Sierra Deutschland schon mal auf die Klagen von Verbraucherverbänden usw. einstellen.

Eine nachträgliche Registrierungspflicht ist auch schon vom BGH als sittenwidrig eingestuft wurden, und ob ein Hinweis in 6 Punkt Schriftgröße auf der Schmalseite einer Verpackung ausreichend ist, darf auch bezweifelt werden. Insofern warte ich das ganz gelassen ab.
:)
 
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Hattori Hanso
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Mi, 27. Okt 2004, 13:49

Wie üblich ist Ssnake gut informiert.

Weißt Du auch wie es bei HL2 dann bei der ganz normalen Verkaufsversion aussieht?
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Mi, 27. Okt 2004, 13:56

Nee, kann ich noch nicht sagen. Ich habe mir damals eine Radeon 9600XT mit dem KL2-Gutschein geholt, warte insofern auf Post aus Montreal. Für Doom haben damals meine Kumpels aus Anlaß meines Geburtstags zusammengelegt, da ärgere ich mich auch nicht über den Preis (was ich sonst wohl getan hätte).
In jedem Fall wird Steam wohl aber Pflicht für jeden, der HL-2 spielen will. Und nur mit einem Spiel wie HL2 können sie wohl auch eine so radikale Eliminierung der Privatsphäre durchsetzen. Denn das ist ein klarer Nachteil: Soweit ich das richtig mitbekommen habe, muß sich HL2 bei jedem Spielstart am zentralen Steam-Server anmelden, um sich bestätigen zu lassen, daß es nicht geklaut ist. Damit bekommt Valve natürlich auch automatisch Daten über das Nutzerverhalten in die Hände, die personalisierbar sind. In Deutschland ist damit ganz eindeutig ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz gegeben. Ich bin mal gespannt, wie das weitergeht...
 
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Hattori Hanso
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Mi, 27. Okt 2004, 16:47

...was natürlich ohne Flat dann auch wieder lästig ist, denn so kostet das ja jedesmal ein paar Cent wenn man HL2 starten will. Ich hoffe bei der Verkaufsversion wird das nicht so sein, da bin ich zu geizig, mal davon abgesehen daß ich mich nicht ausspähen lassen will.
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Nackter Onkel
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Mi, 27. Okt 2004, 19:06

Die Rechtsprechung in Deutschland ist eindeutig: Software wird hierzulande gekauft und nicht lizenziert, muß also auch weiterverkaufbar sein.

Weiss nicht, ob das wirklich *so* stimmt.
Es wird meines Wissens davon ausgegangen, dass du beim Erwerb einer Schachtel mit luschdigen CDs als Inhalt an diesen Eigentum bekommst und sie (samt der enthaltenen Software) entsprechend weiterverkaufen kannst. Dies kann rechtlich nur begrenzt eingeschränkt werden, da Verpflichtungsgeschäfte über den Nichtweiterverkauf von Software jedenfalls *dinglich* nicht wirksam sein können und es fraglich ist, wie weit eine schuldrechtliche Verpflichtung zum Unterlassen der Eigentumsübertragung per AGB möglich ist.
Das dürfte aber anders aussehen, wenn jemand Software per Download im Rahmen eines Lizenmodelles anbietet, von dem von Anfang an klar ist, dass eine Weitergabe *technisch* nicht möglich ist. Eben als eigene Vertragsform. So ein Lizenzmodell ist nach deutschem Recht durchaus denkbar. Im Schuldrecht existiert (im Gegensatz zum Sachenrecht) kein numerus clausus.

Soweit ich das richtig mitbekommen habe, muß sich HL2 bei jedem Spielstart am zentralen Steam-Server anmelden, um sich bestätigen zu lassen, daß es nicht geklaut ist. Damit bekommt Valve natürlich auch automatisch Daten über das Nutzerverhalten in die Hände, die personalisierbar sind.

Ist das wirklich zwingend? Wenn ausschließlich die Serial übertragen wird und bei erfolgreicher Anmeldung keine Logs über Anmeldezeiten und IP geführt werden?

@early: Hey...ich bin aus Nordhessen und Zores kenn ich auch. Also nix "Österreichisch". Außerdem: Bei uns in der Variante "Zerjes" verwendet. Bild
Kommt Zores nicht sogar aus dem Jiddischen? Bild
Cheers,
Nackter Onkel

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Mi, 27. Okt 2004, 20:07

Volker hat geschrieben:
Kommt Zores nicht sogar aus dem Jiddischen? Bild


Ja, steht sogar so im Duden, wie ich gerade verblüfft erfahren durfte.
 
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Mi, 27. Okt 2004, 21:52

Volker hat geschrieben:
Die Rechtsprechung in Deutschland ist eindeutig: Software wird hierzulande gekauft und nicht lizenziert, muß also auch weiterverkaufbar sein.

Weiss nicht, ob das wirklich *so* stimmt.
Es wird meines Wissens davon ausgegangen, dass du beim Erwerb einer Schachtel mit luschdigen CDs als Inhalt an diesen Eigentum bekommst und sie (samt der enthaltenen Software) entsprechend weiterverkaufen kannst. Dies kann rechtlich nur begrenzt eingeschränkt werden, da Verpflichtungsgeschäfte über den Nichtweiterverkauf von Software jedenfalls *dinglich* nicht wirksam sein können und es fraglich ist, wie weit eine schuldrechtliche Verpflichtung zum Unterlassen der Eigentumsübertragung per AGB möglich ist.

Zudem müßte zumindest auf der Schachtel außen ein sehr deutlicher Hinweis auf die Einschränkungen beim Weiterverkauf und der Lizenzierung zu sehen sein.
Soweit ich das richtig mitbekommen habe, muß sich HL2 bei jedem Spielstart am zentralen Steam-Server anmelden, um sich bestätigen zu lassen, daß es nicht geklaut ist. Damit bekommt Valve natürlich auch automatisch Daten über das Nutzerverhalten in die Hände, die personalisierbar sind.

Ist das wirklich zwingend? Wenn ausschließlich die Serial übertragen wird und bei erfolgreicher Anmeldung keine Logs über Anmeldezeiten und IP geführt werden?

Naja, bei der Eröffnung des STEAM-Nutzerkontos werden ja persönliche Daten abgefragt. Diese sind natürlich dann mit der Seriennummer verknüpft. Und damit liegt dann das Grundsatzproblem vor, daß Valve
- Daten über das Nutzerverhalten sammeln könnte
- Gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit eklatant verstößt
- letztlich auch in der Hand hat, Seriennummern zu sperren und damit einen Nutzer auszusperren.

Natürlich werden sie sich hüten, das so brutal anzuwenden, wie es theoretisch möglich wäre, aber Fakt bleibt, daß man dann letztlich von Valves Gnade vollkommen abhängig ist. Soweit ich das im Moment sehe. Vielleicht habe ich da auch etwas Mißverstanden. Ich hoffe doch sehr.

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