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Early
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Mi, 31. Okt 2007, 11:41

Doc SoLo hat geschrieben:
Early hat geschrieben:
Tests und dergleichen zu verbieten ist halt einfach idiotisch - da führt kein Weg dran vorbei.
Wie oft denn noch: Es ist nicht generell verboten.

Halbwissen nochmal hinzuplappern, selbst nachdem man darauf hingewiesen wurde, finde ich idiotisch.

Ciao,

Doc SoLo


Ist mir schon klar, dass es nicht verboten ist. In der Praxis läuft es aber auf dasselbe hinaus.

Im obigen Posting habe ich mich einfach nicht ganz richtig ausgedrückt. Aus meinen ersten Postings sollte aber klar sein, dass ich keineswegs Halbwissen nachplappere.

Wenn du also schon deinen Senf zum Thema dazugeben musst, dann bitte wirklich zum Thema und nicht schon wieder irgendwelche dämlichen persönlichen Angriffe abgeben.
CU Early
 
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Doc SoLo
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Mi, 31. Okt 2007, 12:17

Early hat geschrieben:
Ist mir schon klar, dass es nicht verboten ist. In der Praxis läuft es aber auf dasselbe hinaus.

Nein. Indizierte Spiele wurden und werden in journalistischen Artikeln namentlich genannt in Deutschland. Kein Grund, sowas in Österreich veröffentlichen zu müssen.

Im obigen Posting habe ich mich einfach nicht ganz richtig ausgedrückt.

Ziemlich falsch, würde ich sagen. Denn die Journalisten fürchten keinen Gesetzesverstoß, sondern inkompetente Richter. Wenn das regelmäßig der Grund wäre, Gesetze zu ändern...

Aus meinen ersten Postings sollte aber klar sein, dass ich keineswegs Halbwissen nachplappere.

Nee, irgendwie nicht:

Denn da können auch mal Goldeneye, Wolfenstein oder sogar das böse Doom genannt werden ohne rechtliche Folgen zu befürchten.


[W3D und Doom] Waren doch beide indiziert oder nicht?


Ciao,

Doc SoLo
 
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Abdiel
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Mi, 31. Okt 2007, 13:27

Early: Wenn sogar SoLo aufgebracht ist, sollte eigentlich klar sein, dass etwas an den "Argumenten" nicht stimmt. Wir können das aber gern auch noch x-mal durchkauen und es ändert sich trotzdem nichts an der Rechtslage, die eigentlich vollkommen in Ordnung ist...
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Early
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Mi, 31. Okt 2007, 13:28

Doc SoLo hat geschrieben:
Early hat geschrieben:
Ist mir schon klar, dass es nicht verboten ist. In der Praxis läuft es aber auf dasselbe hinaus.

Nein. Indizierte Spiele wurden und werden in journalistischen Artikeln namentlich genannt in Deutschland. Kein Grund, sowas in Österreich veröffentlichen zu müssen.


In vielen Fällen werden sie aber nicht genannt. Das ist Fakt.

Doc SoLo hat geschrieben:
Im obigen Posting habe ich mich einfach nicht ganz richtig ausgedrückt.

Ziemlich falsch, würde ich sagen. Denn die Journalisten fürchten keinen Gesetzesverstoß, sondern inkompetente Richter. Wenn das regelmäßig der Grund wäre, Gesetze zu ändern...


Was nichts an der derzeitigen Situation ändert.

Doc SoLo hat geschrieben:
Aus meinen ersten Postings sollte aber klar sein, dass ich keineswegs Halbwissen nachplappere.

Nee, irgendwie nicht:
Denn da können auch mal Goldeneye, Wolfenstein oder sogar das böse Doom genannt werden ohne rechtliche Folgen zu befürchten.


[W3D und Doom] Waren doch beide indiziert oder nicht?


Ciao,

Doc SoLo


Und nur weil Wolfenstein zusätzlich noch beschlagnahmt wurde, ändert das irgendwas an meiner Grundaussage bzw. soll das aussagen, dass ich mit Halbwissen komme?
Zuletzt geändert von Early am Mi, 31. Okt 2007, 13:28, insgesamt 1-mal geändert.
CU Early
 
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Mi, 31. Okt 2007, 13:44

Early hat geschrieben:
In vielen Fällen werden sie aber nicht genannt. Das ist Fakt.

Und das soll jetzt am Gesetz liegen? Erde an Early: Logiksektor im Hirn anschalten!

Was nichts an der derzeitigen Situation ändert.

O Doch, denn die Situation ist nicht den Gesetzen geschuldet, wie Du behauptet hast...

Und nur weil Wolfenstein zusätzlich noch beschlagnahmt wurde [...] soll das aussagen, dass ich mit Halbwissen komme?

Exakt, denn Wolfenstein ist weder beschlagnahmt, noch indiziert. Da Du das immer noch nicht auseinanderhalten kannst, ist SoLos Vorwurf absolut berechtigt. Ebenso könnte natürlich die Tatsache, dass Du die zurückhaltende Politik bestimmter Magazine als Ergebnis der derzeitigen Gesetzeslage auffasst und behauptest, das müsse so sein, als Halbwissen gelten. Fakt ist: So ziemlich jeder Satz dazu war falsch.
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Hattori Hanso
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Mi, 31. Okt 2007, 14:55

Das Nennen von indizierten Titeln ist per Gesetz nicht verboten, das bewerben solcher schon. Insofern ist die Gesetzlage eindeutig.

Die Grauzone dazwischen ist es was den Magazinen Probleme bereitet, denn ein Test (sogar wenn das Testurteil eindeutig negativ ausfällt (in Form einer schlechten Bewertung)) oder eine Nennung in einer Top 100 etc. kann schon als Werbung eingestuft werden, in diesem Fall muß dann die komplette Auflage eingestampft werden, was auch schon mal passiert ist. Da wir alle wissen wie Spielezeitungen momentan am wirtschaftlichen Existenzminimum herumkrebsen will kein Verlag dieses Risiko eingehen und geht da im Zweifelsfall lieber auf Nummer sicher, kann man den Verantwortlichen auch nicht verdenken, soviel Gewinn werfen Spielezeitschriften nicht ab daß sich dafür das Einstellen eines guten Anwaltes lohnt.

So gesehen ist das Gesetz zwar vielleicht nicht "Schuld" an der Situation aber doch die Ursache.
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Early
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Mi, 31. Okt 2007, 16:50

Abdiel hat geschrieben:
Early hat geschrieben:
In vielen Fällen werden sie aber nicht genannt. Das ist Fakt.

Und das soll jetzt am Gesetz liegen? Erde an Early: Logiksektor im Hirn anschalten!


Dasselbe rate ich dir. An was soll es denn deiner Meinung nach liegen?

Abdiel hat geschrieben:
Was nichts an der derzeitigen Situation ändert.

O Doch, denn die Situation ist nicht den Gesetzen geschuldet, wie Du behauptet hast...


Natürlich. Harry sagt ja auch, dass es die Ursache ist.

Abdiel hat geschrieben:
Und nur weil Wolfenstein zusätzlich noch beschlagnahmt wurde [...] soll das aussagen, dass ich mit Halbwissen komme?

Exakt, denn Wolfenstein ist weder beschlagnahmt, noch indiziert. Da Du das immer noch nicht auseinanderhalten kannst, ist SoLos Vorwurf absolut berechtigt. Ebenso könnte natürlich die Tatsache, dass Du die zurückhaltende Politik bestimmter Magazine als Ergebnis der derzeitigen Gesetzeslage auffasst und behauptest, das müsse so sein, als Halbwissen gelten. Fakt ist: So ziemlich jeder Satz dazu war falsch.


Eben nicht. Um den obigen Punkten zu entgehen, brauchst du da jetzt auch nicht auf mögliche falsche Definitionen meinerseits bei Wolfenstein ausflüchten. Das hat nämlich mit diesen Problemen nicht wirklich etwas zu tun.
Zuletzt geändert von Early am Mi, 31. Okt 2007, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Ganon
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Mi, 31. Okt 2007, 18:30

Abdiel hat geschrieben:
Und nur weil Wolfenstein zusätzlich noch beschlagnahmt wurde [...] soll das aussagen, dass ich mit Halbwissen komme?

Exakt, denn Wolfenstein ist weder beschlagnahmt, noch indiziert. Da Du das immer noch nicht auseinanderhalten kannst, ist SoLos Vorwurf absolut berechtigt. Ebenso könnte natürlich die Tatsache, dass Du die zurückhaltende Politik bestimmter Magazine als Ergebnis der derzeitigen Gesetzeslage auffasst und behauptest, das müsse so sein, als Halbwissen gelten. Fakt ist: So ziemlich jeder Satz dazu war falsch.

Erstmal: Wolfenstein ist doch beschlagnahmt, oder was ist es deiner Meinung nach sonst?
Außerdem stimmt es auch, dass Spielemagazine oft auf die Nennung des Titels eines indizierten Spieles verzichten, da die Rechtslage, was als Werbung ausgelegt werden könnte, eben nicht eindeutig ist. "Indiziertes Spiel" liest man zwar heutzutage nicht mehr so, dafür steht dann oft hinter dem Titel der Spiel der Zusatz "(dt.)", da es eine zensierte deutsche Version gibt.
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Leland Yee, the Senator that decided that violent videogames were so dangerous to society that he needed to propose a law that banned selling them to minors, was arrested recently for weapons trafficking. He was buying shoulder-mounted rocket launchers from an extremist Islamic group and accidentally sold them to a member of the FBI. I mean, thank God he doesn't play videogames or he might have really become a threat to society.

-- Extra Credits Episode 200
 
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tafkag
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Mi, 31. Okt 2007, 19:46

Abdiel hat geschrieben:
Exakt, denn Wolfenstein ist weder beschlagnahmt, noch indiziert.

Laut Wikipedia ist es beides, also erleuchte uns mit Deinen Quellen.
 
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Frogo
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Mi, 31. Okt 2007, 22:09

Abdiel hat geschrieben:
Fakt ist: So ziemlich jeder Satz dazu war falsch.

Sorry, aber Fakt ist: Eure Korinthenkackerei speziell Early gegenüber nervt. Ich weiß dass ihr eure Differenzen hattet und verstehe sie teilweise auch. Aber das hier ist albern. Keine Ahnung warum hier jetzt wieder ein seitenlange Diskussion gestartet wurde, nur weil Early die ganz und gar nicht eindeutige Gesetzeslage für idiotisch hält, was sein gutes Recht ist. Denn was an den angeblich eindeutigen Gesetztestexten eben fehlt ist die Klarstellung, was Werbung und was Nennung ist. Typischer Fall von schwammig und genau das Problem der Zeitschriften, wie von Harry und Ganon z.B. schon gesagt. Mit anderen Worten: Die beleidigende Aussage "Erde an Early: Logiksektor im Hirn anschalten!" war unnötig, da Earlys Fakt seine Ursache sehr wohl in den Gesetzten hat, und auch der Rest deines Beitrages ist größtenteils schlicht falsch.

Was ich damit sagen will: Sicherlich stimmt nicht alles, was Early von sich gibt. Aber darüber, wie ihr (bzw. vor allem Abdiel) hier teilweise auf jede Kleinigkeit von ihm gleich anspringt, kann man nur den Kopf schütteln. Vor allem da euch selbst genauso Fehler passieren. Macht sich nicht gut.

Ich will hier jetzt nicht den Moralapostel spielen, nur mal ein paar Dinge zurechtrücken, weil sie schlicht nerven. Mir war das schon beim Nachholen der Beiträge aus der Diplomarbeitszeit aufgefallen, nur war es da schon zu lange her, was dazu zu sagen.

EDIT: Hab mich geirrt, der Unsinn nahm seinen Anfang, als Early als Beispiel eines Vorteils österreichischer Magazine sagte: "Denn da können auch mal Goldeneye, Wolfenstein oder sogar das böse Doom genannt werden ohne rechtliche Folgen zu befürchten. :)", was zu 100% stimmt. Indizierte Spiele werden schließlich oft genug genau deshalb nicht genannt, weil man rechtliche Folgen fürchtet. Man ist sich eben gerade nicht sicher, dass man das wirklich darf.
Zuletzt geändert von Frogo am Mi, 31. Okt 2007, 22:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Do, 1. Nov 2007, 00:47

ich schliesse mich frogo an. die gesetzeslage ist alles andere als optimal, wenn man letztendlich von der tageslaune des richters abhängig ist.

ich persönlich lehne jede form von zensur ohnehin ab.
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Abdiel
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Do, 1. Nov 2007, 11:00

Frogo hat geschrieben:
Keine Ahnung warum hier jetzt wieder ein seitenlange Diskussion gestartet wurde, nur weil Early die ganz und gar nicht eindeutige Gesetzeslage für idiotisch hält, was sein gutes Recht ist.

Wenn man es so schlicht sieht, hast Du natürlich vollkommen recht.

Denn was an den angeblich eindeutigen Gesetztestexten eben fehlt ist die Klarstellung, was Werbung und was Nennung ist. Typischer Fall von schwammig und genau das Problem der Zeitschriften, wie von Harry und Ganon z.B. schon gesagt.

Diese Auffassung teile ich überhaupt nicht, denn der Begriff "Werbung" lässt sich einwandfrei definieren. Damit ist dann auch eine zweifelsfreie Bewertung von Texten möglich und die meisten derartigen Entscheidungen der Vergangenheit wurden meinesachtens nach immer ordentlich gefällt.

Vor allem da euch selbst genauso Fehler passieren.

...die ich ebenso vehement korrigert sehen möchte, ganz einfach um sie nicht erneut zu machen. Hier wird ja nicht jedes einzelne Wort auf die Goldwaaage gelegt, aber bei inhaltlisch falschen Darstellungen, auch von meiner Seite, würde ich mich ärgern, wenn diese unkommentiert stehen gelassen würden. Da schaut man dann in ein paar Jahren nach und fragt sich, warum niemand etwas dazu gesagt hat und glaub mir, so etwas ist mir schon passiert.

Zum Edit brauch ich nichts zu sagen, denn meine erste, ebenso knappe Antwort zu Earlys Satz steht ja weiter oben. Und, oh Wunder, es war nur eine Entgegnung, die zumindest inhaltlisch korrekt war, soweit mein Wissensstand ist...

Ganon hat geschrieben:
Erstmal: Wolfenstein ist doch beschlagnahmt, oder was ist es deiner Meinung nach sonst?
tafkag hat geschrieben:
Laut Wikipedia ist es beides, also erleuchte uns mit Deinen Quellen.

Ich wollte mir vorhin nochmal genau den Eintrag auf bpjm.com anschauen, aber die arbeiten mittlerweile mit Zugangsdaten. So bin ich auch nur beim Wiki-Eintrag gelandet. Bisher war ich immer von einem Verbot des Spiels ausgegangen, dem ein Beschlagnahmebeschluss folgte, wahrscheinlich war es aber genau andersherum. In unserer Hochschulbibliothek gibt es die Listen, wenn ich mal wieder dort bin, kann ich ja nochmal genau nachschauen.
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Early
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Do, 1. Nov 2007, 11:33

Abdiel hat geschrieben:
Diese Auffassung teile ich überhaupt nicht, denn der Begriff "Werbung" lässt sich einwandfrei definieren. Damit ist dann auch eine zweifelsfreie Bewertung von Texten möglich und die meisten derartigen Entscheidungen der Vergangenheit wurden meinesachtens nach immer ordentlich gefällt.


Soweit ich mich erinnern kann, ist seinerzeit allerdings einmal eine komplette Ausgabe der PC Player vom Kiosk genommen worden, nur weil ein indiziertes Spiel getestet wurde.

Meiner Meinung ist ein Test auch keine Werbung. Nur sieht das halt anscheinend nicht jeder so - und deshalb ist das den Verlagshäusern anscheinend zu riskant, da einmal dagegen anzukämpfen.

Der Fehler liegt da aber trotzdem meiner Meinung nach in erster Linie beim Gesetzgeber. Den Verlagshäusern kann man höchstens Feigheit vorwerfen. Wenn's um mein Geld gehen würde, würde ich mir eine Klage aber auch zwei Mal überlegen. Denn vor Gericht zu gehen ist immer ein Risiko.

Abdiel hat geschrieben:
Und, oh Wunder, es war nur eine Entgegnung, die zumindest inhaltlisch korrekt war, soweit mein Wissensstand ist...


Soweit ich mich an meine Postings zurückerinnern kann, war zumindest in diesem Thread jetzt nicht eine einzige falsche Aussage drin. Sogar bei der unnötigen Diskussion um Wolfenstein - die ja prinzipiell nichts mit der Grund-Diskussion zu zu tun hatte - lag ich richtig mit meinen Aussagen, dass es indiziert und beschlagnahmt ist.
CU Early
 
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Frogo
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Do, 1. Nov 2007, 12:33

Abdiel hat geschrieben:
Diese Auffassung teile ich überhaupt nicht, denn der Begriff "Werbung" lässt sich einwandfrei definieren. Damit ist dann auch eine zweifelsfreie Bewertung von Texten möglich und die meisten derartigen Entscheidungen der Vergangenheit wurden meinesachtens nach immer ordentlich gefällt.

Wenn du unter Werbung das verstehst, was man mit "Anzeige" oder ähnlichem kenntlich machen muss, um z.B. Werbetext von redaktionellem Inhalt abzugrenzen, hast du sicherlich recht. Aber mir schwebte auch immer besagter PCP-Quake-Test im Kopf rum, der der PCP damals empfindliche Einbussen einbrachte, weil das Magazin wegen des Tests vom Markt genommen werden musste. Und das ist keine Werbung im eigentlichen Sinn gewesen. Und da sollen die Redaktionen nicht vorsichtig werden?

Vor allem da euch selbst genauso Fehler passieren.

...die ich ebenso vehement korrigert sehen möchte, ganz einfach um sie nicht erneut zu machen.

Es ist aber albern immer gleich alles pauschal schonmal als fragwürdig zu betrachten. Damit wäre dir auch nicht gedient. Und ja, das Gefühl bekommt man bei deinen Reaktionen auf Early oftmals.

Hier wird ja nicht jedes einzelne Wort auf die Goldwaaage gelegt, aber bei inhaltlisch falschen Darstellungen, auch von meiner Seite, würde ich mich ärgern, wenn diese unkommentiert stehen gelassen würden. Da schaut man dann in ein paar Jahren nach und fragt sich, warum niemand etwas dazu gesagt hat und glaub mir, so etwas ist mir schon passiert.

Keine Goldwaage? Dann frage ich mich, warum immer noch darauf rumgeritten wurde, dass Early nicht aus dem Stehgreif wusste, dass W3D nicht nur indiziert sondern beschlagnahmt und damit verboten ist. Schließlich machte das für das Thema keinen Unterschied.

Zum Edit brauch ich nichts zu sagen, denn meine erste, ebenso knappe Antwort zu Earlys Satz steht ja weiter oben. Und, oh Wunder, es war nur eine Entgegnung, die zumindest inhaltlisch korrekt war, soweit mein Wissensstand ist...

Ja, aber eine Entgegnung, die Earlys Aussage gleich wieder als falsch aussehen lässt.

Bisher war ich immer von einem Verbot des Spiels ausgegangen, dem ein Beschlagnahmebeschluss folgte, wahrscheinlich war es aber genau andersherum.

Jetzt bin ich hier verwirrt. Die Beschlagnahmung ist doch gleichzeitig das Verbot, oder nicht?

In unserer Hochschulbibliothek gibt es die Listen, wenn ich mal wieder dort bin, kann ich ja nochmal genau nachschauen.

Mach das mal bitte, denn auch wenn es mit dem Thema (Worum ging der Thread doch gleich ursprünglich? ;)) nichts zu tun hat, das interessiert mich jetzt doch :)
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CirezD
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Do, 1. Nov 2007, 21:05

Ich meine auch, dass es beschlagnahmt ist, oder zumindest mal war, denn im damaligen Computerladen meines Vertrauens war das nicht zu bekommen. Und indizierte Spiele gab es da wohl, wenn man als Ü-18 gefragt hat.
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