Abdiel hat geschrieben:Diese Auffassung teile ich überhaupt nicht, denn der Begriff "Werbung" lässt sich einwandfrei definieren. Damit ist dann auch eine zweifelsfreie Bewertung von Texten möglich und die meisten derartigen Entscheidungen der Vergangenheit wurden meinesachtens nach immer ordentlich gefällt.
Wenn du unter Werbung das verstehst, was man mit "Anzeige" oder ähnlichem kenntlich machen muss, um z.B. Werbetext von redaktionellem Inhalt abzugrenzen, hast du sicherlich recht. Aber mir schwebte auch immer besagter PCP-Quake-Test im Kopf rum, der der PCP damals empfindliche Einbussen einbrachte, weil das Magazin wegen des Tests vom Markt genommen werden musste. Und das ist keine Werbung im eigentlichen Sinn gewesen. Und da sollen die Redaktionen nicht vorsichtig werden?
Vor allem da euch selbst genauso Fehler passieren.
...die ich ebenso vehement korrigert sehen möchte, ganz einfach um sie nicht erneut zu machen.
Es ist aber albern immer gleich alles pauschal schonmal als fragwürdig zu betrachten. Damit wäre dir auch nicht gedient. Und ja, das Gefühl bekommt man bei deinen Reaktionen auf Early oftmals.
Hier wird ja nicht jedes einzelne Wort auf die Goldwaaage gelegt, aber bei inhaltlisch falschen Darstellungen, auch von meiner Seite, würde ich mich ärgern, wenn diese unkommentiert stehen gelassen würden. Da schaut man dann in ein paar Jahren nach und fragt sich, warum niemand etwas dazu gesagt hat und glaub mir, so etwas ist mir schon passiert.
Keine Goldwaage? Dann frage ich mich, warum immer noch darauf rumgeritten wurde, dass Early nicht aus dem Stehgreif wusste, dass W3D nicht nur indiziert sondern beschlagnahmt und damit verboten ist. Schließlich machte das für das Thema keinen Unterschied.
Zum Edit brauch ich nichts zu sagen, denn meine erste, ebenso knappe Antwort zu Earlys Satz steht ja weiter oben. Und, oh Wunder, es war nur eine Entgegnung, die zumindest inhaltlisch korrekt war, soweit mein Wissensstand ist...
Ja, aber eine Entgegnung, die Earlys Aussage gleich wieder als falsch aussehen lässt.
Bisher war ich immer von einem Verbot des Spiels ausgegangen, dem ein Beschlagnahmebeschluss folgte, wahrscheinlich war es aber genau andersherum.
Jetzt bin ich hier verwirrt. Die Beschlagnahmung ist doch gleichzeitig das Verbot, oder nicht?
In unserer Hochschulbibliothek gibt es die Listen, wenn ich mal wieder dort bin, kann ich ja nochmal genau nachschauen.
Mach das mal bitte, denn auch wenn es mit dem Thema (Worum ging der Thread doch gleich ursprünglich?

) nichts zu tun hat, das interessiert mich jetzt doch
