An ein Killerspiel-Verbot glaube ich immer noch nicht (jedenfalls kein komplettes, das ach für Erwachsene gilt), aber
das hier kam heute sogar in der Tagesschau (inkl. einem kommentar von Gunnar Lott).
Klingt schon etwas frustrierend. Besonders blöd finde ich:
Diese Medien sind dann mit einem weit reichenden Abgabe- und Werbeverbot belegt und dürfen nur in gesonderten Geschäften und an Erwachsene verkauft werden.
Och nööööö! Nach der letzten Gesetzesänderung waren die Geschäfte endlich dazu übergegangen, 18er-DVDs offen auszulegen. Früher gab es sie meist unter der Ladentheke. Jetzt nur noch in gesonderten Geschäften? Wie soll das denn praktisch umgesetzt werden? Gibt's dann in Zukunft "Media Markt 18" neben jedem "normalen" MM oder was? dürfte baulich irgendwie kompliziert werden...
- Die Größe der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf den Verpackungen der Bildträger wird plakativ wie die Hinweise zu Gesundheitsgefahren auf Zigarettenpackungen gesetzlich festgelegt (§ 12 Abs. 2 JuSchG). 'Die Hinweise können gar nicht groß genug sein. Sie sind heute fast nur mit der Lupe zu lesen, das bringt gar nichts', ist von der Leyen überzeugt.
Ich finde es eh schon blöd, dass die USK-Siegel auf dem Cover sein müssen, jetzt werden sie auch noch größer? Richtig bescheuert finde ich aber die Aussage, dass man sie kaum lesen kann. Das Wichtigste, nämlich die Zahl, die das Alter angibt, ab dem das Spiel geeignet ist, ist auf jeden Fall gut zu erkennen. Der Rest ist ja immer gleich und kann mit einem scharfen Blick auch gelesen werden. Die Farbe gibt außerdem auch die Einteilung an, wenn man da erstmal ein paar Spiele/DVDs mit gesehen hat, hat man das auch raus. Das rote Siegel ist wirklich nicht auf einen Blick zu lesen, aber dass man die plakative "18" durch das umständliche (und eben klein gedruckte ) "keine Jugendfreigabe" ersetzt wurde, war IMHO eh völlig sinnlos. Möchte mal wissen, warum das gemacht wurde. vielleicht um eine Rechtfertigung für die Vergrößerung des Siegels auf der Packung rechtzufertigen?!
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