Labrador1, gut dass du gemeckert hast.
Ich hab mich mal durch die Links und damit die Gerichtsurteile samt Gesetzestexte gewühlt und dabei folgendes festgestellt:
Erstmal: Das Urteil vom 12. Mai 1998 zu dieser Sache ist niemals rechtskräftig geworden, weil es einen Vergleich gab. Eine Bezugnahme in einem Disclaimer ist also Unsinn und der geschriebenen Worte gar nicht Wert.
Zweitens: Niemand muss haften, wenn ein Link auf nicht-rechtswidrige Inhalte gesetzt wird. Selbst wenn einer unserer Links in nächster Zeit mit rechtswidrigen Inhalten vollgestopft wird, müssen wir dafür nicht haften, solange das in unserer
Unkenntnis passiert. Haben wir allerdings Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt auf einer der verlinkten Seiten, dann müssten wir uns davon distanzieren. Ich für meinen Teil denke aber dann, dass so ein Link auf der Homepage nichts mehr zu suchen hat.
Gut, das bezieht sich jetzt vor allen Dingen auf das Teledienstgesetz.
Dann zum Urteil von Hamburg: In dieser Sache ging es um eine
persönliche Auseinandersetzung zweier Leute. Auch hier wurde festgestellt, wenn man mit
Absicht einen beleidigenden, rechtswidrigen Inhalt setzt, macht man sich strafbar. Der Beklagte wollte das verhindern, in dem er einen Disclaimer („Ich distanziere mich...“) setzt. Das Gericht hat diesen Disclaimer aber nicht anerkannt! Hier zeigt sich, dass ein Disclaimer also eine gegenteilige Wirkung hat. Jedenfalls bleibt festzuhalten, dass man sich nicht von allen Links distanzieren muss, die auf einer Homepage gesetzt werden. Genaugenommen bezieht sich das Urteil gar nicht auf die gewöhnliche Linksammlung einer ganz normalen Homepage.
Gut weiter: Ein Disclaimer wird eigentlich im Unrechtsbewusstsein gesetzt. Allerdings kann einem das Vorhandensein eines Disclaimers so ausgelegt werden, dass man Kenntnis eines rechtswidrigen Inhaltes eines Links hat. Unter dem Aspekt ist ein Disclaimer also höchst zweifelhaft. Mal abgesehen, dass ein Link ja gesetzt wird, weil die Seite für gut befunden wurde. Wozu also eine Distanzierung? Das ist unlogisch und inkonsequent.
In jeden Fall sollten die Praxis beibehalten werden, dass eine HP, die von PCPf aus verlinkt wird, bei dieser vorher angefragt wird. Andersherum sollte es theoretisch genauso sein. Dann müssten wir auf der sicheren Seite sein.
Fazit: Die Disclaimer-Sache ist nicht ganz eindeutig und unumstritten, soviel bleibt in jeden Fall festzuhalten. Praktisch ist ein Bezug zum Landgericht Hamburg auf diesen einen Fall unnütz, der Bezug hat nicht mal eine Aussage parat, die „schützen“ sollte. Extra schützen durch einen Disclaimer brauchen wir uns ebenfalls nicht, sollte es wider erwarten doch zu einem Straffall kommen, dürfte das Teledienstgesetzt in Kraft treten.
Also der Disclaimer ist eigentlich fehl am Platz und kontraproduktiv, er könnte uns sogar Ärger einbringen.
Jetzt zum Impressum: Durch eine Erweiterung des Teledienstgesetz müssen geschäftliche HP’s die Adressen der Betreiber in einem Impressum auf der Seite einfügen. Bei privaten Seiten muss das allerdings nicht gemacht werden. Leider lässt das TDG offen, ab wann eine Seite privat ist.
Der Heise-Artikel hat geschrieben:...
Ausgenommen von der Anbieterkennzeichnung sind nur rein private Homepages. Ab wann die Website nur Privatvergnügen ist, lässt das TDG aber offen. Kritiker des Gesetzes befürchten, dass die private Seite von Max Meier mit Urlaubsfotos von Norderney schon allein aufgrund bezahlter Werbebanner, mit denen der Webspace-Provider seinen Dienst finanziert, ein Handeln im Geschäftsverkehr darstellt und ein Impressum erfordert.
...
Das ist nun ein kleines Problem und vermutlich Auslegungssache. Der Heise-Artikel wird dann ziemlich kompliziert, was genau alles angegeben werden muss (sogar eine rechtliche Vertretung mit zuständiger Behörde...).
Ich denke mal, wir sind mehr oder weniger privat, jedenfalls verdienen wir kein Geld mit der Homepage. Dazu kam allerdings das Argument des Amazon-Shops von Labrador1. Da das auch der ausschlaggebende Faktor im Heise-Artikel war, müsste natürlich eine Umsatz-/Gewerbesteuer bezahlt werden. Ein Gewerbe haben wir aber nicht. Wir sind nicht Gamestar, wir sind nicht Amazon, ganz im Gegenteil, beide leben sogar
von uns.
Die Einnahmen des Amazon-Shops sind des weiteren ja nur ein Taschengeld. Ich glaube jedenfalls nicht, dass so kleine Beträge steuerpflichtig sind. Allerdings bin ich kein Steuerzahler und kenne mich damit nicht aus. Durch Mehrwertsteuer verdient der Staat ja sowieso.
Interessanter weise gibt es einen Impressum-Generator, der über den Heise-Artikel erreichbar ist. Allerdings treffen die meisten Einstellungen nicht auf uns zu (AG, e.V., Beruf...).
Uff, so lang sollte es eigentlich nicht werden...