Ich hab noch mal den Impressumsgenerator über den Heise-Artikel gestartet (
http://www.digi-info.de/recht/wia/wia.php) und unter Beruf "Freiberufler" angegeben. Der Teil wäre dann (bis zur Strichellinie) ausschlaggebend, der ins Impressum rein
muss (Das Musterimpressum):
Max Mustermann (freier Journalist *)
Musterstraße 1
00000 Musterstadt
Telefon: +49 40 000000
Telefax*: +49 40 000000
E-Mail:
info@max-mustermann.de
Internet*:
www.max-mustermann.de
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Erklärungen dazu:
Bitte beachten Sie: Die Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend.
Legende
* Angabe gesetzlich nicht vorgeschrieben.
** Empfehlungen:
- Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen empfehlen wir die Nennung aller Personen. Ob auch die Nennung eines anderen Vertreters als den gesetzlichen Vertreter zulässig ist, ist noch nicht abschließend geklärt.
- Bei Anstalten des Öffentlichen Rechts und Körperschaften empfehlen wir die Nennung der Rechtsform, da sich aus der Gesetzesbegründung dafür durchaus eine Pflicht ableiten lässt.
- Die Pflicht zur Nennung einer weiteren „untergeordneten“ Aufsichtsbehörde kann sich aus der Gesetzesbegründung ergeben.
- Die Pflicht zur Nennung der Gesellschafter einer gGmbH ist umstritten; sie wird von uns allerdings empfohlen. Gleiches gilt für die GmbH und Co. KG.