Wenn ja, bleibt ja nur zu hoffen, dass sie den Programmierer, der zuerst sein GEsicht für Max Payne hinhielt als hauptdarsteller nehmen. Allerdings glaub ich nicht, dass der schauspielerische Künste hat

Ganon2000 hat geschrieben:Was ich übrigens seh schön finde, bezogen aufs Spiel: Dank neuem JuSchG kommt es in D in einer ungeschnittenen englischsprachigen Version raus. Die USK hat "Ab 18" gegeben, damit ist die Indizierung ja so gut wie ausgeschlossen.
Frogo hat geschrieben:Ganon2000 hat geschrieben:Was ich übrigens seh schön finde, bezogen aufs Spiel: Dank neuem JuSchG kommt es in D in einer ungeschnittenen englischsprachigen Version raus. Die USK hat "Ab 18" gegeben, damit ist die Indizierung ja so gut wie ausgeschlossen.
Naja, ausgeschlossen ja nicht (das wäre sie bei Ab16 oder drunter), aber eben nicht mehr wirklich nötig, da Jugendliche es sich ja eh nicht kaufen dürfen. Insofern hat das neue Jugendschutzgesetzt echt Vorteile.
fflood hat geschrieben:So wie ich das neue Jugendschutzgesetz verstanden habe, kann die BPjM gar nicht mehr eingreifen, sobald die USK eine Kennzeichnung vergibt. Eine Indizierung wäre also nur dann möglich, wenn die USK eine Kennzeichnung verweigern würde. Korrigiert mich, wenn ich daneben liege.
Frogo hat geschrieben:Das ist ja auch das Problem, das EA hatte: C&C Generals wurde als Ab16 eingestuft, aber dann trotzdem noch indiziert, und zwar eben ganz knapp *bevor* das neue Jugendschutzgesetz griff. Und das fanden die eben nicht so witzig, weil das eine Woche später eben gar nicht mehr möglich gewesen wäre. Wird ein Spiel als ab18 eingestuft, kann es aber nach wie vor dann noch indiziert werden.
Early hat geschrieben:Frogo hat geschrieben:Das ist ja auch das Problem, das EA hatte: C&C Generals wurde als Ab16 eingestuft, aber dann trotzdem noch indiziert, und zwar eben ganz knapp *bevor* das neue Jugendschutzgesetz griff. Und das fanden die eben nicht so witzig, weil das eine Woche später eben gar nicht mehr möglich gewesen wäre. Wird ein Spiel als ab18 eingestuft, kann es aber nach wie vor dann noch indiziert werden.
Glaube da hat aber Flood recht. Ein Spiel kann bei euch glaube ich nur mehr indiziert werden wenn es die USK an die BPjS schickt. Wenn die USK aber das Ab18-Gütesiegel verleiht, kann die BPjS nichts machen - selbst wenn sie will.
Glaube da hat aber Flood recht.
Dirty Harry hat geschrieben:Wenn das Spiel eine ab 18 Einstufung bekommt darf es ja jetzt rechtsverbindlich nicht mehr an Jugendliche verkauft werden, damit ist eine Indizierung unnötig. Früher war die Altersangabe nur eine Empfehlung und kein Händler hatte etwas zu befürchten, selbst wenn er ein "ab 18 - Spiel" an einen neunjährigen verkauft hat.
Frogo hat geschrieben:Das ist ja auch das Problem, das EA hatte: C&C Generals wurde als Ab16 eingestuft, aber dann trotzdem noch indiziert, und zwar eben ganz knapp *bevor* das neue Jugendschutzgesetz griff. Und das fanden die eben nicht so witzig, weil das eine Woche später eben gar nicht mehr möglich gewesen wäre. Wird ein Spiel als ab18 eingestuft, kann es aber nach wie vor dann noch indiziert werden.
fflood hat geschrieben:Dirty Harry hat geschrieben:Wenn das Spiel eine ab 18 Einstufung bekommt darf es ja jetzt rechtsverbindlich nicht mehr an Jugendliche verkauft werden, damit ist eine Indizierung unnötig. Früher war die Altersangabe nur eine Empfehlung und kein Händler hatte etwas zu befürchten, selbst wenn er ein "ab 18 - Spiel" an einen neunjährigen verkauft hat.
Es ging ja nur darum, ob eine Indizierung überhaupt noch möglich ist. Dass sie im Prinzip unnötig ist, ist wohl klar.
Mal ganz abgesehen davon, dass ein derartiger Händler (s.o.) IMO prinzipiell verkehrtherum an eine Arschtretmaschine gefesselt gehört.