Okaysoft, wo ich schon oft bestellt habe, hat jetzt ein interessantes Statement eröffentlicht:
Am 1. April 2003 tritt das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft.
Insbesondere in Bezug auf Titel mit der Einstufung "Nicht geeignet unter 18 Jahren", auf Import-Titel und auf indizierte Titel hat dieses weitreichende Folgen:
Bisher konnten wir alle Titel die nicht in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen waren problemlos versenden und waren vom Vertrieb indizierter Titel ausgeschlossen.
Das neue Gesetz definiert aber den Versandhandel neu:
Zitat: "Versandhandel im Sinne des Gesetzes ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.
Künftig benötigen wir für alle Titel die:
- keine Jugendfreigabe,
- Nicht geeignet unter 18 Jahren,
- indizierte Titel,
- Import Titel die keine USK Freigabe haben
einen Altersnachweis der bestätigt, dass der Besteller mindestens 18 Jahre alt ist. Dieser Altersnachweis muss eine einwandfrei lesbare Kopie des Ausweises sein und kann uns per Post, Mail oder Fax zugesandt werden. (Die einfachen Versionen der Online Altersprüfung mittels Ausweisnummer sind nach unseren bisherigen recherchen hierfür nicht geeignet).
Weiterhin müssen wir diese Titel aus dem frei zugänglichen Angebot herausnehmen. Allerdings werden wir dann einen speziellen Zugang für Kunden, bzw. Besucher einrichten von denen uns ein entsprechender Altersnachweis vorliegt.
- Die Zustellung entsprechender Lieferungen wird dann voraussichtlich nur noch mit der Post-Option "eigenhändig" erfolgen, das heisst diese Sendungen können nur direkt vom Besteller entgegengenommen werden.
- alle Titel mit einer Einstufung bis "Freigegeben ab 16 Jahren" können weiter ohne jegliche Einschränkung und Alterskontrolle versandt werden (laut Frau Elke Monnsen-Engberding im GameStar-Interview).
Derzeit lassen wir unsere Interpretation des Gesetzes durch einen Rechtsanwalt prüfen, sollte es deswegen noch Änderungen geben werden wir dies posten...
Weiterhin werden wir, sobald Rechtssicherheit besteht, unsere Kunden entsprechend informieren..
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Ich finde das absolut ok. Dann kopiere ich halt meinen Perso, schicke diesen an okaysoft und bestelle in Zukunft nach Herzenslust indizierte Titel in der Members-Area. Warum ist das nicht immer schon so gelaufen? Wenn die BPJM weiter an der Macht bleibt (was ich bezweifle, denn das wäre ein einmaliges Beispiel in der Geschichte, wo Moral über wirtschaftliche Interessen siegt), so wird man es in Zukunft machen müssen wie bei Porno: eben abgetrennte Bereiche, wo die Erwachsenen die Spiele kaufen können. Darum werden auch Mediamarkt & Co nicht herumkommen, denn wenn sie alles, was indiziert wird, in vorauseilendem Gehorsam aus dem Regal räumen, schießen sie sich doch selbser ins Bein.