Es ist also keine Doppelmoral, wenn man von Printtests absieht, aber ausdrücklich auf die Onlinetests hinweist? Wortwörtlich (und rotzfrech) steht da
denn solche Artikel können uns als Werbung ausgelegt werden - und die ist für indizierte Spiele verboten
was aber generell für alle Medien gelten würde. Man toleriert also auf der einen Seite, ein Verbot zu übertreten und auf der anderen Seite nicht? Oder geht man von unterschiedlichen Rechtslagen aus, weil die Einhaltung von JuSchG und JuMSchG von verschiedenen Stellen überwacht wird? Nein, es sind mal wieder die wirtschaftlichen Gründe, aber darüber schweigt man sich aus und schiebt den Schwarzen Peter lieber woanders hin. Ganz davon abgesehen ist die Werbung für indizierte Titel keineswegs verboten, sondern unterliegt nur gewissen Beschränkungen.
Freakkiller: Ich würde mich nicht hinter schwammigen Formulierungen verstecken, wenn ich eine rein wirtschaftliche Entscheidung treffe. Immer schiebt man es auf die Gesetzeslage, dabei hätte man schon lange ein paar Grundsatzentscheidungen herbeiführen können, die den rechtlichen Spielraum klären würden. Stattdessen geht man auf Nummer sicher, die eigene wohlgemerkt und zeigt mit dem Finger auf die Anderen.
Und genau das könnte sich sogar als verhängnisvoll erweisen, denn es gibt auch gesetzliche Regelungen, durch die mehrfach auffällig gewordene Seiten auf dem Index landen könnten. Darüber scheint man sich aber weder Gedanken zu machen, noch sind irgendwelche Anzeichen für ein entsprechendes Verhalten der Behörden erkennbar. Woran mag das wohl liegen?