Hattori Hanso hat geschrieben:Ganon2000 hat geschrieben:Abdiel hat geschrieben:Cloud hat geschrieben:Das ist das gleiche, wie wenn du ein Spiel einem Freund ausleihst, das war auch schon immer verboten.
Ich kenne mich da nicht so gut aus, von daher würde mich die rechtliche Grundlage in so einem Fall interessieren. Ich rede hier nicht von solchen krummen Sachen wie Steam, wo man nur ein Nutzungsabo erwirbt, sondern den "echten" Spielekauf, also Besitz.
Egal ob mit Steam, Ubisoft-DRM oder ohne solche Systeme: Du "besitzt" ein Spiel genauso sehr oder wenig in allen Fällen. Genauer gesagt hast du eine Lizenz erworben. Die kann nur eben unterschiedlichen Einschränkungen unterliegen.
Das ist doch Quatsch. Wenn ich ein Modul oder eine CD kaufe besitze ich das Spiel, es wird zumindest auf dieser Konsole oder dieser Rechnerkonfiguration immer laufen und ich kann es verkaufen oder verschenken.
Das persönliche Empfinden ist natürlich anders, aber im Grunde kaufst du bei Software doch immer nur die Lizenz. E gibt ja bei Programmen wie Office oder Windows z.B. auch die Möglichkeit, einen Datenträger mit vier Lizenzen zu kaufen.
All das wird bei reinen Downloadspielen ausgehebelt, und wenn ein Spiel eine permanente I-Net Verbindung braucht ist es das selbe: Der Hersteller bestimmt wann ich das Spiel nicht mehr spielen darf. Er braucht bloß die Server auszuschalten oder eben zu entscheiden "dieses Spiel läuft ab heute nicht mehr" und das wars. Siehe Kindle und 1984.
Was war denn da mit Kindle?
Für mich ein unhaltbarer Zustand den man um keinen Preis unterstützen sollte.
Du spielst doch eh keine PC-Spiele mehr.
Ich sage ja auch nicht, dass mir das alles gefällt. PC-Spiele mit Ubi-Launcher werde ich nicht kaufen. Na ja, im Moment nicht. Wer weiß, wie wir in ein paar Jahren darüber denken...