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So, 10. Dez 2006, 11:45

Doc SoLo hat geschrieben:
Beckstein wird zu einer Art Ikone. QJ.net hat jetzt einen eigenen Tag für den großen Entrepreneur des Jugendschutzes. Wohl nach dem Motto: More to come from this guy...


Ach so, du meinst das englische "Tag". Ich dachte jetzt ernsthaft einen Moment, die hätten den "Internationalen Günther-Beckstein-Tag" oder sowas in der Art ausgerufen. :arg:

Granman hat geschrieben:
Tja, weit hat er es schon gebracht, der Günther B.
Scheint fast so, als würde er für das digitale Zeitalter ein neuer McCarthy. Und wo sein Vorbild einst Amerika von Kommunisten säuberte, wird halt Deutschland vom verfluchten Zocker-Pack befreit... Twisted Evil


Da kann man nur hoffen, dass er auch genau wie sein Vorbild eines Tages in Schimpf und Schande vom Hof gejagt wird.

Leider war Beckstein schon im Fernsehen...
 
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So, 10. Dez 2006, 12:05

fflood hat geschrieben:
Doc SoLo hat geschrieben:
Beckstein wird zu einer Art Ikone. QJ.net hat jetzt einen eigenen Tag für den großen Entrepreneur des Jugendschutzes. Wohl nach dem Motto: More to come from this guy...


Ach so, du meinst das englische "Tag". Ich dachte jetzt ernsthaft einen Moment, die hätten den "Internationalen Günther-Beckstein-Tag" oder sowas in der Art ausgerufen. :arg:

Ich war auch eine Weile verwirrt, bis ich verstanden habe, was gemeint ist. War spät gestern... :red:
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Leland Yee, the Senator that decided that violent videogames were so dangerous to society that he needed to propose a law that banned selling them to minors, was arrested recently for weapons trafficking. He was buying shoulder-mounted rocket launchers from an extremist Islamic group and accidentally sold them to a member of the FBI. I mean, thank God he doesn't play videogames or he might have really become a threat to society.

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So, 10. Dez 2006, 12:29

Auf stern.de darf diesmal Becksteins Komapgnon Schünemann Schwachsinn blubbern :arg: Interview

Und noch was Positiveres: Impressionen aus dem "Roundtable" der Grünen im Stream: http://www.pcgames.de/?article_id=533222
Zuletzt geändert von Ganon am So, 10. Dez 2006, 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
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So, 10. Dez 2006, 14:04

Ich kriminalisiere niemanden und ich sage nicht, dass alle Spiele verboten werden sollen. Aber über die brutalen Varianten darf es überhaupt keine Diskussion geben. Da braucht man auch kein Gutachten. Das ist so pervers, dass es keine Alternative zum Verbot gibt.


Soso, es darf also keine Diskussion geben. Interessantes Demokratie-Verständnis hat der Mann...
Zuletzt geändert von fflood am So, 10. Dez 2006, 14:04, insgesamt 1-mal geändert.
 
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So, 10. Dez 2006, 14:12

Das Beste ist ja, dass diese Leute im Grunde zugeben, keine Ahnung von den Spielen zu haben, aber trotzdem meinen, die Kompetenz zu haben, um ein Verbot zu fordern. Da sagt der Schünemann, dass er nicht selbst gespielt, sondern was vorgeführt bekommen hat. Gleichzeitig wird der USK vorgeworfen, sie könne die Spiele nicht richtig bewerten, da das Gremium nur eine Zusammenfassung gezeigt bekommt. Merkt jemand was? Wie blöd kann man eigentlich sein?
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Weg mit dem Kerl!

So, 10. Dez 2006, 14:15

Ganon2000 hat geschrieben:
Auf stern.de darf diesmal Becksteins Komapgnon Schünemann Schwachsinn blubbern :arg: Interview


Du hast ganz recht: Purer geistiger Dünnpfiff, was der so alles daher labert. Und zudem Sprüche, für die dieser Kerl umgehend aus der Politik entfernt werden sollte. Genauso wie sein bayrischer Kumpan. Aber offenbar ist es gerade in diesen Kreisen absolut "in", Millionen Menschen pauschal zu kriminalisieren und diesen mit Strafe zu drohen.

Gefallen haben mir indes einige der Comments zum Artikel. So etwa die sarkastische Bemerkung, ob man denn in unserem alpenländischen Nachbarland in den Schulpausen Massengräber aushebt. Wenn doch dort all diese "Killerspiele" frei käuflich sind.

Aber sowas liest ein Herr Schünemann sicherlich nicht.
 
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fflood
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So, 10. Dez 2006, 14:24

Ganon2000 hat geschrieben:
Das Beste ist ja, dass diese Leute im Grunde zugeben, keine Ahnung von den Spielen zu haben, aber trotzdem meinen, die Kompetenz zu haben, um ein Verbot zu fordern. Da sagt der Schünemann, dass er nicht selbst gespielt, sondern was vorgeführt bekommen hat. Gleichzeitig wird der USK vorgeworfen, sie könne die Spiele nicht richtig bewerten, da das Gremium nur eine Zusammenfassung gezeigt bekommt. Merkt jemand was? Wie blöd kann man eigentlich sein?


Hey, wer braucht logische Argumentation, wenn man die Weisheit mit Löffeln gefressen hat?

Ich frage mich auch, von was für Spielen der überhaupt redet. Ich habe noch nie ein Spiel gesehen, bei dem man Punkte für abgetrennte Gliedmaßen bekommt. Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das im Moment noch nicht gegen §131 StGB verstoßen würde...
 
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So, 10. Dez 2006, 18:30

fflood hat geschrieben:
Ganon2000 hat geschrieben:
Das Beste ist ja, dass diese Leute im Grunde zugeben, keine Ahnung von den Spielen zu haben, aber trotzdem meinen, die Kompetenz zu haben, um ein Verbot zu fordern. Da sagt der Schünemann, dass er nicht selbst gespielt, sondern was vorgeführt bekommen hat. Gleichzeitig wird der USK vorgeworfen, sie könne die Spiele nicht richtig bewerten, da das Gremium nur eine Zusammenfassung gezeigt bekommt. Merkt jemand was? Wie blöd kann man eigentlich sein?


Hey, wer braucht logische Argumentation, wenn man die Weisheit mit Löffeln gefressen hat?

Ich frage mich auch, von was für Spielen der überhaupt redet. Ich habe noch nie ein Spiel gesehen, bei dem man Punkte für abgetrennte Gliedmaßen bekommt. Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das im Moment noch nicht gegen §131 StGB verstoßen würde...

Klar, das ist so weit von der Realität entfernt, dass ich es schon nicht mehr erwähnt hat. Natürlich sagen die nie dazu, wie das Spiel heißt, dass sie da beschreiben, sonst könnte man ja nachweisen, dass das gar nicht stimmt. :roll: Auch schön, wie Schünemann dem Interviewer Naivität vorwirft und dass er sich nicht mit Spielen beschäftigt hätte. Die Behauptung könnte man grad zurückgeben.
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Mo, 11. Dez 2006, 23:26

...ich schliesse mich der hoffnung an, dass Beckstein McCarthy's schicksal teilen wird.
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Nackter Onkel
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Di, 12. Dez 2006, 09:58

Ich wollte hierzu mal was aus der Kommentierung zu § 131 StGB zitieren, bin dann aber über etwas m.E. noch viel Interessanteres gestoßen. Schaut mal, welche Diskussion es schon in den Siebzigern bei Einführung des § 131 StGB gab. :green:

§ 131 ist geschichtslos (Laufhütte JZ 1974, 49) und steht ohne Parallelen da (Gerhardt NJW 1975, 375: "einzige ihrer Art in der ganzen Welt"; bestätigt von Erdemir S. 71). Nur im Jugendschutz (§ 1 GjS) gab es Ansätze für dieses Verbot. Seine Entstehung ist paradoxerweise auf eine Entkriminalisierung im Sexualstrafrecht zurückzuführen (s. Maurach/Schroeder/Maiwald BT II, § 94 Rn 1). Hierbei ist jedoch umstritten, ob die Sachverständigen des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Sonderausschussprotokolle 6. Wahlperiode, S. 843-1139) mit ihren Stellungnahmen zu "harter" Pornographie auch eine Pönalisierung von gewaltverherrlichenden Darstellungen gefordert haben (s. einerseits LK-v. Bubnoff Entstehungsgeschichte zu § 131, andererseits Gerhardt Justiz und Medien, S. 115). Die Eindeutigkeit, wie sie der Ausschussbericht behauptete (BT-Drucks. 6/3521, 2 ff.), ist jedenfalls nicht festzustellen. Obwohl der Nachweis der Sozialschädlichkeit nicht geführt und dies auch offen eingestanden wurde (Nachweise bei Gerhardt NJW 1975, 376), erhielt § 131 mit dem 4. StrRG vom 23.11.1973 (BGBl. I S. 1725) Gesetzeskraft; der bisherige Tatbestand der Staatsverleumdung wurde gestrichen. Die erwartete "Signalwirkung" gegen eine öffentliche Verrohung der Sitten wurde als ausreichende Begründung akzeptiert (Sonderausschussprotokolle 7. Wahlperiode, S. 42 ff.), das Gesetz mit großer Mehrheit verabschiedet; die Bedenken der FDP sowie der Mediensachverständigen (Nachweise bei Laufhütte JZ 1974, 49 Fn. 45) wurden zurückgestellt.
Zuletzt geändert von Nackter Onkel am Di, 12. Dez 2006, 09:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Di, 12. Dez 2006, 10:45

Schon jetzt ein Klassiker ist imho auch dieser Satz aus dem Interview:

Solche Spiele brauchen wir nicht! Deshalb gehören sie verboten!


Aha, alles was wir nicht brauchen gehört also verboten?

Wunderbar, endlich kein GZSZ, Musikantenstadl, verliebt in Berlin .... mehr im Fernsehen. Brauchen wir nicht, also müssen wir es verbieten.

Man gehe in ein beliebiges Forum wo sich vornehmlich 12-15 jährige Tummeln und findet nicht soviel geistigen Dünnschiß wie dieser Herr es schafft in einem einzigen Interview zusammenzustammeln.
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Di, 12. Dez 2006, 11:38

Tequila! hat geschrieben:
Ich wollte hierzu mal was aus der Kommentierung zu § 131 StGB zitieren, bin dann aber über etwas m.E. noch viel Interessanteres gestoßen. Schaut mal, welche Diskussion es schon in den Siebzigern bei Einführung des § 131 StGB gab. :green:

§ 131 ist geschichtslos (Laufhütte JZ 1974, 49) und steht ohne Parallelen da (Gerhardt NJW 1975, 375: "einzige ihrer Art in der ganzen Welt"; bestätigt von Erdemir S. 71). Nur im Jugendschutz (§ 1 GjS) gab es Ansätze für dieses Verbot. Seine Entstehung ist paradoxerweise auf eine Entkriminalisierung im Sexualstrafrecht zurückzuführen (s. Maurach/Schroeder/Maiwald BT II, § 94 Rn 1). Hierbei ist jedoch umstritten, ob die Sachverständigen des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Sonderausschussprotokolle 6. Wahlperiode, S. 843-1139) mit ihren Stellungnahmen zu "harter" Pornographie auch eine Pönalisierung von gewaltverherrlichenden Darstellungen gefordert haben (s. einerseits LK-v. Bubnoff Entstehungsgeschichte zu § 131, andererseits Gerhardt Justiz und Medien, S. 115). Die Eindeutigkeit, wie sie der Ausschussbericht behauptete (BT-Drucks. 6/3521, 2 ff.), ist jedenfalls nicht festzustellen. Obwohl der Nachweis der Sozialschädlichkeit nicht geführt und dies auch offen eingestanden wurde (Nachweise bei Gerhardt NJW 1975, 376), erhielt § 131 mit dem 4. StrRG vom 23.11.1973 (BGBl. I S. 1725) Gesetzeskraft; der bisherige Tatbestand der Staatsverleumdung wurde gestrichen. Die erwartete "Signalwirkung" gegen eine öffentliche Verrohung der Sitten wurde als ausreichende Begründung akzeptiert (Sonderausschussprotokolle 7. Wahlperiode, S. 42 ff.), das Gesetz mit großer Mehrheit verabschiedet; die Bedenken der FDP sowie der Mediensachverständigen (Nachweise bei Laufhütte JZ 1974, 49 Fn. 45) wurden zurückgestellt.


Was ist denn eine Pönalisierung? Das Wort ist mir gänzlich unbekannt.
 
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Di, 12. Dez 2006, 12:36

fflood hat geschrieben:
Tequila! hat geschrieben:
Ich wollte hierzu mal was aus der Kommentierung zu § 131 StGB zitieren, bin dann aber über etwas m.E. noch viel Interessanteres gestoßen. Schaut mal, welche Diskussion es schon in den Siebzigern bei Einführung des § 131 StGB gab. :green:

§ 131 ist geschichtslos (Laufhütte JZ 1974, 49) und steht ohne Parallelen da (Gerhardt NJW 1975, 375: "einzige ihrer Art in der ganzen Welt"; bestätigt von Erdemir S. 71). Nur im Jugendschutz (§ 1 GjS) gab es Ansätze für dieses Verbot. Seine Entstehung ist paradoxerweise auf eine Entkriminalisierung im Sexualstrafrecht zurückzuführen (s. Maurach/Schroeder/Maiwald BT II, § 94 Rn 1). Hierbei ist jedoch umstritten, ob die Sachverständigen des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Sonderausschussprotokolle 6. Wahlperiode, S. 843-1139) mit ihren Stellungnahmen zu "harter" Pornographie auch eine Pönalisierung von gewaltverherrlichenden Darstellungen gefordert haben (s. einerseits LK-v. Bubnoff Entstehungsgeschichte zu § 131, andererseits Gerhardt Justiz und Medien, S. 115). Die Eindeutigkeit, wie sie der Ausschussbericht behauptete (BT-Drucks. 6/3521, 2 ff.), ist jedenfalls nicht festzustellen. Obwohl der Nachweis der Sozialschädlichkeit nicht geführt und dies auch offen eingestanden wurde (Nachweise bei Gerhardt NJW 1975, 376), erhielt § 131 mit dem 4. StrRG vom 23.11.1973 (BGBl. I S. 1725) Gesetzeskraft; der bisherige Tatbestand der Staatsverleumdung wurde gestrichen. Die erwartete "Signalwirkung" gegen eine öffentliche Verrohung der Sitten wurde als ausreichende Begründung akzeptiert (Sonderausschussprotokolle 7. Wahlperiode, S. 42 ff.), das Gesetz mit großer Mehrheit verabschiedet; die Bedenken der FDP sowie der Mediensachverständigen (Nachweise bei Laufhütte JZ 1974, 49 Fn. 45) wurden zurückgestellt.


Was ist denn eine Pönalisierung? Das Wort ist mir gänzlich unbekannt.

Mir auch. Das Wort kennt nichtmal Wikipedia!
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Wenn ein bisher erlaubtes Handeln unter ein strafrechtliches Verbot (uU auch Gebot) gestellt wird.
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Mi, 13. Dez 2006, 11:27

Könnte das von bekannten "verpönt" abstammen?
People may say I can't sing, but no one can ever say I didn't sing. (Florence Foster Jenkins)

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